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Steuer & Recht |
Im Rahmen der seit 10 Jahren geltenden Ökodesign-Rechtsvorschriften werden derzeit Durchführungsbestimmungen über Heizgeräte aktualisiert. Das ist ein normales Verfahren. Ziel ist es, die Vorgaben für neue Heizungen ab 2029 auf ein Niveau zu aktualisieren, das mit dem heutigen Stand der Technik – auch mit Heizkesseln in Kombination mit Solarthermie oder einer kleinen elektrischen Wärmepumpe – problemlos erreicht werden kann. Bereits existierende Anlagen fallen nicht unter die neuen Vorgaben. Das Europäische Parlament und der Rat der EU-Staaten sind in den Entscheidungsprozess einbezogen.
Der Entwurf der EU-Verordnung wird derzeit noch mit den EU-Ländern und Verbänden diskutiert und muss von einer qualifizierten Mehrheit der Mitgliedstaaten unterstützt werden. Die Kommission wird keine Entscheidungen über Grenzwerte treffen, bevor die laufenden Konsultationsverfahren und Diskussionen abgeschlossen sind, sondern wird im Lichte der Ergebnisse entscheiden. Der Rat und das Europäische Parlament haben die Möglichkeit, den endgültigen Entwurf abzulehnen.
Die in der Konsultation der Mitgliedstaaten und Verbände erwähnte vorgeschlagene Effizienzanforderung von 115 Prozent entspricht der Effizienz, die von heutigen Wärmepumpen problemlos erreicht werden kann. Ein solcher Wirkungsgrad kann jedoch auch schon heute durch Hybridsysteme erreicht werden, die sowohl Energie aus Brennstoffen als auch Energie aus einer Wärmepumpe oder Solarkollektoren nutzen. „Brennstoff“ bedeutet Erdgas, Biogas, Biokraftstoff oder synthetische Kraftstoffe. Bestehende Gasleitungen und -netze könnten in vielen Fällen weiter genutzt werden.
Die neuen Mindestnormen für die Energieeffizienz von Heizgeräten sollen dann ab dem Jahr 2029 vollständig umgesetzt werden. Die Branche soll sich an energie- und klimafreundlichen Lösungen orientieren und die verbleibenden sechs Jahre nutzen, um solche energieeffizienten Geräte zum Standardangebot auf dem europäischen Markt zu machen – so wie die aktuelle Ökodesign-Verordnung vor zehn Jahren Brennwertkessel zum „neuen Normal“ gemacht hat.
Ohne ein solches Signal für Neuinstallationen ab 2029 bestünde das Risiko, dass die Klimaschutzmaßnahmen der privaten Haushalte ausgebremst werden und auf Seiten der Industrie wünschenswerte Innovation in Richtung energiesparender Technologie stagniert. Technisch veraltete Anlagen mit schlechter Energieeffizienz würden noch lange Zeit weiter neu installiert.
Privathaushalte, die heute eine konventionelle Heizungsanlage besitzen oder vor 2029 eine solche anschaffen wollen, können das im Rahmen der diskutierten Regelung weiterhin tun. Und sogar nach 2029 dürfen noch gebrauchte Heizkessel eingebaut werden.
Die Kommission schätzt, dass die Gesamtkosten für die Verbraucher für Wärmepumpen bis 2029 niedriger sein werden als für Gaskessel – wenn man Folgendes berücksichtigt:
In Schweden und Finnland ist das Heizen mit Wärmepumpen bereits heute die dominierende Heizungsart, dort wo es keine Fernwärme gibt. Die Niederlande erwägen aktuell die Einführung eines schrittweisen Verbots von Einzelkesseln bereits ab Januar 2026. In Frankreich ist die Installation neuer Ölheizungen bereits ab Juli 2023 verboten, Gasheizungen dürfen ab Januar 2022 nicht mehr in neuen Wohnungen installiert werden. In dieser Woche hat die französische Regierung Gespräche über ein schrittweises Verbot neuer Gasheizungen in bestehenden Wohnungen aufgenommen. Auch in anderen Ländern, etwa Belgien und Dänemark, sind ähnliche Vorschriften bereits erlassen worden oder werden derzeit geprüft.
Quelle: EU-Kommission
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