Für Sie gelesen
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Steuer & Recht |
Beim Verkauf eines Hauses schließen die Parteien häufig eine Haftung des Verkäufers für Mängel aus. So steht es in den meisten Kaufverträgen. Schließlich hat der Käufer das Objekt meist auch ganz genau angesehen. Nicht ausschließen darf man allerdings nach dem Gesetz solche Mängel, die der Verkäufer arglistig verschwiegen hat. Ob ein solches arglistiges Verschweigen vorliegt, muss manchmal vor Gericht geklärt werden. So auch in einem vom Oberlandesgericht Oldenburg entschiedenen Fall:
Die Klägerin hatte von dem Beklagten ein Haus im Landkreis Friesland gekauft. Als sie sechs Monate später das Haus renovierte, stellte sie Schäden an der Wärmedämmung am Dach fest, die auf Marderbefall schließen ließen. Sie legte ein Gutachten vor, aus dem sich ergab, dass in der Vergangenheit mehrere Marder auf dem Dachboden gelebt hatten, was zu erheblicher Geräuschentwicklung und erheblicher Kotansammlung und Schäden in der Dämmung geführt habe. Sie verlangte von dem Verkäufer Schadensersatz. Der Verkäufer wies eine Haftung zurück. Ihm sei von einem Marderbefall nichts bekannt gewesen.
Das Oberlandesgericht Oldenburg hat die Entscheidung des Landgerichts in einem Hinweis bestätigt: Eine Haftung des Verkäufers bestehe im konkreten Fall nicht. Die Klägerin habe nicht beweisen können, dass der Verkäufer einen akuten Marderbefall arglistig verschwiegen habe. Auch der Klägerin sei der Befall erst sechs Monate später bei der Renovierung aufgefallen. Der Beklagte habe das Haus nur zwei Jahre lang selbst bewohnt. Zwar hätte der Vorbesitzer ihm von einem Marderbefall berichtet. Es sei aber durchaus glaubhaft und vorstellbar, dass der Verkäufer in seiner Besitzzeit keinerlei Anzeichen für einen akuten Marderbefall bemerkt habe, weil der Befall schon länger zurückliege. Entsprechend hätte für ihn keine Aufklärungspflicht bestanden. Ein arglistiges Verhalten sei nicht bewiesen.
Die Käuferin hat nach dem Hinweis des Senats die Berufung zurückgenommen.
Die Käuferin muss jetzt den Marderschaden auf eigene Kosten beseitigen.
Hinweisbeschluss 12 U 130/22 vom 07.03.2023
Quelle: Oberlandesgericht Oldenburg
Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung
Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.
Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.
Risk Management: Professionelles Sicherheitsmanagement
Versicherungskosten-Check: Geld sparen mit dem richtigen Überblick
Sicherheitkompass: Die umfassenden Lösungen der ApoSecur
MyLeitfaden: Das Leben steckt voller Risiken - Wir begleiten Sie sicher in Ihre Zukunft
MyBusiness: Ihr betriebliches Sicherheitspaket
MyPrivate: Ihr privates Sicherheitspaket
MyTeam: Versicherungslösungen speziell für Angestellte
Business All-Inklusive: Eine einzige Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Business Modular: Risiken so individuell wie möglich absichern
Business Rechtschutz: Mit berufsständischem Rechtsschutz immer auf der sicheren Seite
Business Verdienstausfall: Existenzsicherung - Ihr Ausfall bedeutet Stillstand
Business Kfz-Flotten-Versicherung: Die beste Kfz-Versicherung der Zukunft
Sicher in die Zukunft – www.mysecur.de