• 05.05.2023 – EU-Gesetzgeber einigen sich auf Schutz von regionalen Handwerksprodukten

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EU-Gesetzgeber einigen sich auf Schutz von regionalen Handwerksprodukten

 

Neue geografische Angaben für handwerkliche und industrielle Produkte wie etwa Messerschmiedewaren aus Solingen oder Schwarzwälder Kuckucksuhren sollen künftig Regionen und Hersteller im europa- und weltweiten Wettbewerb stärken. Das Europäische Parlament und der Rat haben über einen Verordnungsentwurf der EU-Kommission eine politische Einigung erzielt. Die neuen Regeln werden Produkte wie Glas, Textilien, Porzellan, Besteck, Töpferwaren, Kuckucksuhren, Musikinstrumente und Möbel unter besonderen Schutz stellen. Die Produkte genießen bereits einen guten Ruf, doch fehlte den Herstellern bisher eine EU-Regelung zur Anerkennung und zum Schutz des geistigen Eigentums.

EU-Kommissar für Binnenmarkt, Thierry Breton betonte, dass viele kleine Familienbetriebe in der EU traditionelle handwerkliche Produkte herstellen, die in ihrer Region verwurzelt sind. Diese Verordnung werde dazu beitragen, ihre Handwerkskunst im gesamten EU-Binnenmarkt zu schützen und ihre Sichtbarkeit zu erhöhen.

Die Verordnung wird es Verbraucherinnen und Verbrauchern erleichtern, die Qualität solcher Produkte zu erkennen und eine fundierte Wahl zu treffen. So werden Qualifikationen und Arbeitsplätze in den europäischen Regionen gefördert und erhalten und damit ein Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung der Regionen geleistet. Die Verordnung wird auch dafür sorgen, dass traditionelle handwerkliche und industrielle Erzeugnisse endlich den geschützten geografischen Angaben gleichgestellt werden, die es im landwirtschaftlichen Bereich bereits gibt.

Die neue EU-Verordnung über geografische Angaben für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse wird:

  • einen EU-weiten Schutz für geschützte geografische Angaben für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse einführen, um den Erzeugern zu helfen, die Rechte am geistigen Eigentum ihrer Produkte EU-weit zu schützen und durchzusetzen. Sie wird auch den derzeit fragmentierten und unvollständigen Schutz auf nationaler Ebene beseitigen. Die neue Verordnung wird auch den Online-Schutz von handwerklichen und industriellen geschützten geografischen Angaben sowie das Vorgehen gegen gefälschte Produkte, auch solche, die online verkauft werden, erleichtern.
  • Geschützte geografische Angaben für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse können durch ein zweistufiges Antragsverfahren kostengünstig und einfach eingetragen werden. Danach müssten die Erzeuger ihre Anträge auf Eintragung einer g. A. bei den benannten Behörden der Mitgliedstaaten einreichen, die dann erfolgreiche Anträge zur weiteren Prüfung und Genehmigung an das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) weiterleiten. Ein direktes Antragsverfahren beim EUIPO wird auch für Mitgliedstaaten möglich sein, die über kein nationales Eintragungsverfahren verfügen. Davon profitieren insbesondere KMU.
  • die Kompatibilität mit dem internationalen Schutz von geschützten geografischen Angaben wird ermöglicht, indem die Erzeuger von eingetragenen handwerklichen und industriellen g. A. ihre Erzeugnisse in allen Ländern schützen können, die die Genfer Akte über Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) unterzeichnet haben. Die EU ist im November 2019 beigetreten und handwerkliche und industrielle geschützte geografische Angaben sind abgedeckt. Gleichzeitig wird es nun möglich sein, entsprechende geografische Angaben aus Drittländern innerhalb der EU zu schützen.
  • Die Entwicklung des ländlichen Raums und anderer Regionen in Europa soll gefördert werden, indem Anreize für Erzeuger, insbesondere KMU, geschaffen werden, in neue authentische Produkte zu investieren und Nischenmärkte zu schaffen. Die neue Verordnung wird damit dazu beitragen, einzigartige Fähigkeiten zu erhalten, die andernfalls verschwinden könnten, insbesondere in den ländlichen und weniger entwickelten Regionen Europas. Die Regionen würden von dem Ruf der neuen geschützten geografischen Angaben profitieren. Dies kann dazu beitragen, Touristen anzuziehen und neue hochqualifizierte Arbeitsplätze in den Regionen zu schaffen und gleichzeitig den wirtschaftlichen Aufschwung zu fördern.

Nächste Schritte

Die vorläufige politische Einigung, die das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission erzielt haben, muss nun noch vom Europäischen Parlament und vom Rat formell bestätigt werden.

Quelle: EU-Kommission

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