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Steuer & Recht |
Beschluss vom 16. März 2023 – 2 StR 32/23
Das Landgericht Frankfurt am Main hat den 32-jährigen Angeklagten wegen Mordes in Tateinheit mit versuchtem Mord, Raub mit Todesfolge, besonders schwerem Raub, versuchtem Raub mit Todesfolge und gefährlicher Körperverletzung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und eine Anrechnungsentscheidung für eine in Russland erlittene Auslieferungshaft getroffen.
Nach den Feststellungen des Landgerichts lauerte der Angeklagte im Oktober 2017 zusammen mit drei Mittätern einem Griesheimer Juwelier-Ehepaar an deren Haus auf. Entsprechend dem Tatplan stürzten sich die Täter gemeinsam auf die beiden zur Tatzeit 78-Jährigen, als diese die Haustür aufschlossen und wirkten sodann mit massiven Schlägen und Fußtritten auf sie ein, um ihre Hilferufe zu unterbinden und das Haus nach Wertgegenständen durchsuchen zu können. Während ein Mittäter den bereits am Boden liegenden Ehemann zu fesseln versuchte, nahm der Angeklagte diesen in den Schwitzkasten und wirkte kräftig auf dessen Hals ein (sog. Unterarmwürgegriff). Die Täter erbeuteten während der körperlichen Angriffe Bargeld, das die Opfer in einer Geldbörse bzw. in der Hosentasche mit sich führten. Die Ehefrau erlitt erhebliche, bis heute nachwirkende Verletzungen, der Ehemann verstarb noch in der Tatnacht in Folge der ausgeprägten Gewalteinwirkung und der Würgehandlungen.
Als die Täter ca. fünf bis sieben Minuten nach Beginn der Tat durch laute Rufe von Passanten, die Hilferufe wahrgenommen hatten, des nahenden Eintreffens der Polizei gewahr wurden, ließen sie von der weiteren Tatausführung ab. Der Angeklagte konnte über die Haustür entkommen, die drei Mittäter begaben sich in das Obergeschoß, wo sie wenig später festgenommen werden konnten.
Das Landgericht hatte die weiteren Tatbeteiligten in anderen Verfahren bereits zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Nunmehr hat es den Angeklagten, der nach seiner Flucht in Russland festgenommen und nach Deutschland ausgeliefert worden war, u.a. wegen Mordes – aus Habgier und zur Ermöglichung einer Straftat – zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die auf die Verletzung materiellen Rechts gestützte Revision des Angeklagten als offensichtlich unbegründet verworfen. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.
Beschluss vom 16. März 2023 – 2 StR 32/23
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