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Steuer & Recht |
Der Bundestag hat am Donnerstag, 16. März 2023, die Finanzierung des sog. Deutschlandtickets durch Bundeszuschüsse beschlossen. Ein den Abgeordneten dazu vorgelegter Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP eines „neunten Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes“ (20/5548) wurde mit der Mehrheit von SPD, Grünen und FDP gegen die Stimmen von CDU/CSU und AfD bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke angenommen. Ein gleichlautender Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/5799, 20/5912) wurde in Kenntnis der Unterrichtung auf Drucksache (20/5912) von den Fraktionen einstimmig für erledigt erklärt. (…)
Ab dem 1. Mai soll der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) im gesamten Bundesgebiet mit dem sog. Deutschlandticket genutzt werden können. Das Deutschlandticket soll zu einem Einführungspreis von 49 pro Ticket in einem digital und monatlich kündbaren Abonnement bezogen werden können. Der Bund beteiligt sich an der Finanzierung des Tickets von 2023 bis 2025 mit 1,5 Milliarden Euro jährlich, die den für den ÖPNV zuständigen Bundesländern als zusätzliche Regionalisierungsmittel zur Verfügung gestellt werden. Im Jahr 2023 trägt der Bund zudem 50 Prozent der gegebenenfalls anfallenden Mehrkosten bei der Einführung des Tickets. Um die Finanzierung des Deutschlandtickets über 2025 hinaus dauerhaft zu sichern, soll auf Grundlage einer Auswertung der verkehrlichen und finanziellen Auswirkungen 2025 ein erneutes Gesetzgebungsverfahren eingeleitet werden. (…)
Quelle: Deutscher Bundestag, Textarchiv 2023
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