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Steuer & Recht |
Der Finanzausschuss im Bundestag hat am 01.03.2023 mit den Stimmen aller anderen Fraktionen zwei Anträge der AfD-Fraktion für eine steuerliche Entlastung von Familien und für die Einführung eines Familiensplittings abgelehnt. In der vom Vorsitzenden Alois Rainer (CSU) geleiteten Sitzung stimmte nur die AfD-Fraktion für ihre Anträge.
Im ersten Antrag (20/4668) fordert die AfD-Fraktion, dass Dienstleistungen und Artikel mit Kinderbezug nur noch mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent statt bisher 19 Prozent besteuert werden. Derzeit ermäßigt besteuerte Artikel, die keinen erkennbaren Beitrag zur grundsätzlichen Versorgung der Bevölkerung leisten würden, sollten mit dem Normalsatz von 19 Prozent besteuert werden. Die AfD-Fraktion sieht Gründe für den weit verbreiteten Kindermangel und die Kinderlosigkeit auch in den hohen Kosten, die Kinder verursachen würden. Im zweiten Antrag (20/4672) fordert die AfD-Fraktion die Erweiterung des bisherigen Ehegattensplittings zu einem Familiensplitting. Anstelle der heutigen steuerlichen Behandlung der Kinder durch die Kinderfreibeträge sollten Kinder in das Ehegattensplitting mit einbezogen und auch beim Grundfreibetrag entsprechend berücksichtigt werden. Die Maßnahmen sollen auch für Alleinerziehende gelten. Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, damit Familien ab dem dritten Kind bis zu einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro keine Einkommensteuer mehr zahlen müssen. Das Kindergeld soll weiterhin unabhängig vom Familiensplitting erhalten bleiben.
Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 140/2023
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