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Steuer & Recht |
Das Gesetz über digitale Dienste (DSA) gibt Online-Plattformen und Online-Suchmaschinen noch bis zum 17. Februar Zeit, die Zahl ihrer aktiven Endnutzer zu veröffentlichen. Danach müssen mindestens einmal alle sechs Monate Nutzerzahlen gemeldet werden. Die EU-Kommission hat jetzt unverbindliche Leitlinien veröffentlicht, um die Unternehmen bei der Umsetzung dieser Pflicht zu unterstützen.
Mit der Meldepflicht soll festgestellt werden, ob Online-Plattformen und Online-Suchmaschinen zu den „sehr großen Online-Plattformen“ (VLOP) oder „sehr großen Online-Suchmaschinen“ (VLOSE) gehören. Liegt die gemeldete Nutzerzahl über 10 Prozent der EU-Bevölkerung oder 45 Millionen Menschen, greifen zusätzliche Verpflichtungen. Dazu gehören eine Risikobewertung und das Ergreifen entsprechender Risikominderungsmaßnahmen.
Das Gesetz über digitale Dienste ist im November 2022 in Kraft getreten. Es gilt für alle digitalen Dienste, die den Verbrauchern Waren, Dienstleistungen oder Inhalte vermitteln. Das reicht von einfachen Websites bis hin zu Internetinfrastruktur-Diensten und Online-Plattformen. Das können Online-Marktplätze sein, soziale Netzwerke, Plattformen für das Teilen von Inhalten, App-Stores oder auch Plattformen, die online Reisen und Unterkünfte vermitteln.
Das Gesetz schafft umfassende neue Pflichten, die Anbieter müssen sich nun um die Schadensbegrenzung und Risikobewältigung im Internet kümmern. Der DSA führt einen starken Schutz der Nutzerrechte im Internet ein und stellt digitale Plattformen in einen einzigartigen neuen Rahmen für Transparenz und Rechenschaftspflicht.
Am 15. Dezember 2020 legte die Kommission ihren Vorschlag für ein Gesetz über digitale Dienste (DSA) zusammen mit dem Vorschlag für ein Gesetz über digitale Märkte (DMA) als umfassenden Rahmen zur Gewährleistung eines sichereren und faireren digitalen Raums für alle vor. Das Gesetz über digitale Märkte trat am 1. November 2022 in Kraft.
Quelle: EU-Kommission
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