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Steuer & Recht |
Ab dem 1. Januar 2023 startet die elektronische Veröffentlichung des Bundesgesetzblatts auf der Internetseite www.recht.bund.de. Zukünftig werden Gesetze und Verordnungen des Bundes nur noch hier verkündet werden.
Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann erklärt dazu: „Mit dem Start des elektronischen Bundesgesetzblatts sind wir auf dem Weg zum digitalen Rechtsstaat einen wichtigen Schritt weitergekommen. Ab dem 1. Januar 2023 werden Gesetze und Verordnungen des Bundes ausschließlich online auf der Verkündungsplattform des Bundes verkündet. Das gedruckte Bundesgesetzblatt ist damit Geschichte. Künftig steht den Bürgerinnen und Bürgern das Bundesgesetzblatt in seiner amtlichen Fassung online zur Verfügung und sie können es ohne Einschränkungen speichern und weiterverwenden. Das schafft Transparenz und spart gleichzeitig Ressourcen. Wir werden auch im neuen Jahr konsequent weiter daran arbeiten, die Potenziale der Digitalisierung für unseren Rechtsstaat zu nutzen.“
Die amtliche elektronische Veröffentlichung des Bundesgesetzblatts bietet gegenüber der papiergebundenen Ausgabe zahlreiche Vorteile: Sie beschleunigt den Ausgabeprozess, verbessert den Zugang zu den amtlichen Inhalten und spart Ressourcen. Bislang muss die gedruckte amtliche Fassung entweder gegen Entgelt bezogen oder in Bibliotheken eingesehen werden. Bei dem schon heute auf der Internetseite www.bgbl.de verfügbaren Bundesgesetzblatt handelt es sich lediglich um elektronische Kopien, nicht um die verbindliche amtliche Fassung. Zudem ist die Funktionalität im unentgeltlichen Bürgerzugang eingeschränkt. Auf der neuen Verkündungsplattform kann das digitale Bundesgesetzblatt gelesen, heruntergeladen, gedruckt oder über einen Link geteilt werden. Mit der durch verschiedene Filter eingrenzbaren Recherchefunktion können alle veröffentlichten Verkündungen und Bekanntmachungen ab dem Jahr 2023 durchsucht werden. Zudem kann ein Newsletter abonniert werden, der regelmäßig über die neuesten Veröffentlichungen im Bundesgesetzblatt informiert.
Der Verlässlichkeit von Authentizität und Integrität wird durch hohe technische Sicherheitsvorkehrungen Rechnung getragen. Es ist u. a. vorgesehen, dass jede Nummer des Bundesgesetzblattes mit einem qualifizierten elektronischen Siegel versehen sein muss, um die Echtheit und Unverfälschtheit jederzeit überprüfen zu können.
Die Veröffentlichungen im elektronischen Bundesgesetzblatt werden vom Bundesamt für Justiz vorgenommen. Technischer Betreiber der Verkündungsplattform ist das Informationstechnikzentrum (ITZ) Bund. Mit der Verkündungsplattform wird die erste Stufe des Bundesjustizministeriums-Projektes E-Verkündung umgesetzt. In einer zweiten Projektstufe werden auch die der Verkündung vorgelagerten Verwaltungsabläufe digitalisiert. Das Projekt E-Verkündung ist eine Maßnahme der Dienstekonsolidierung des Bundesinnenministeriums.
Quelle: BMJ
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