• 06.12.2022 – Böblingen: Pflicht des Landkreises, einen zumutbaren Kita-Platz nachzuweisen

    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Der Anspruch von Kindern über drei Jahren auf einen Kita-Platz muss erfüllt werden, auch wenn der verpflichtete Landkreis dies für unmöglich hä ...

Business
Gesundheit
Vorsorge
Sicherheit
Finanzen

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

MySecur® Nachrichten - Legislative:


Steuer & Recht |

Böblingen: Pflicht des Landkreises, einen zumutbaren Kita-Platz nachzuweisen

 

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hat mit Beschluss vom 23. November 2022 die Beschwerde des Landkreises Böblingen gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart zurückgewiesen, mit dem der Landkreis im Wege einer einstweiligen Anordnung zum Nachweis eines zumutbaren Betreuungsplatzes in einer Kindertageseinrichtung verpflichtet worden ist.

Die Stadt Böblingen teilte den berufstätigen Eltern der Antragstellerin, die im Dezember 2022 vier Jahre alt wird, unter dem 25. Mai 2022 mit, dass ein Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung nicht entsprechend der Bedarfsanzeige angeboten werden könne. Auf den dagegen erhobenen „Widerspruch“ der Antragstellerin verwies die Stadt auf die Zuständigkeit des Landkreises als örtlich zuständigen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe. Daraufhin beantragte die Antragstellerin beim Verwaltungsgericht den Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel, den Landkreis Böblingen zu verpflichten, ihr einen bedarfsgerechten und zumutbaren Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung im Umfang von fünf Stunden nachzuweisen, der unter Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel in nicht mehr als 30 Minuten von ihrer Wohnung erreichbar ist.

Das Verwaltungsgericht erließ die begehrte einstweilige Anordnung, wobei es die Zuweisung eines Platzes auf sechs Monate begrenzte, und wies den Antrag im Übrigen ab.

Mit der dagegen erhobenen Beschwerde machte der Landkreis geltend, der Anspruch sei wegen Kapazitätsauslastung nicht erfüllbar und die ausgesprochene Leistung sei auf etwas Unmögliches gerichtet. Die Beschwerde des Landkreises blieb vor dem VGH erfolglos.

Zur Begründung führt der 12. Senat des VGH aus: Die Einwände des Landkreises, er könne die nach dem Gesetz unbedingte Pflicht, einen Kita-Platz zu gewährleisten, nicht erfüllen und er könne nicht zu Handlungen verpflichtet werden, die ihm unmöglich seien, seien nicht begründet. Von der gesetzlichen Pflicht zur Bereitstellung eines bedarfsgerechten Angebots an Betreuungsplätzen entbänden den Landkreis weder der angeführte Fachkräftemangel noch andere vergleichbare Schwierigkeiten. Das Gericht verkenne nicht die Schwierigkeiten bei der Bereitstellung eines bedarfsgerechten Angebots an Betreuungsplätzen. Diese seien jedoch nicht geeignet, den individuellen und vorbehaltlos gewährleisteten Rechtsanspruch aus § 24 Abs. 3 Satz 1 SGB VIII zu relativieren. Denn ein Anspruch, der gerade dann nicht gerichtlich durchsetzbar sein solle, wenn aktuell sämtliche Plätze belegt seien, würde unter einem Kapazitätsvorbehalt stehen; der Gesetzgeber habe sich jedoch eindeutig gegen einen Kapazitätsvorbehalt entschieden.

Daher sei der Anspruch auf Kapazitätserweiterung auch kurzfristig zu erfüllen, etwa über eine zeitlich begrenzte Ausnahmegenehmigung zur Überbelegung im Einzelfall nach dem Kriterienkatalog des Kommunalverbands für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) mit Stand Oktober 2018.

Der Beschluss vom 23. November 2022 ist unanfechtbar (12 S 2224/22).

Quelle: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Business All-Inklusive

    MySecur® | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • BerufsunfähigkeitsVorsorge

    MySecur® | Das moderne Berufsunfähigkeitskonzept ohne Wenn und Aber

Aktuell
Ratgeber
Vergleich
Beratung
Kontakt
  • Die Risiken für Apotheken sind kalkulierbar

    ApoSecur® | Rundum-Schutz speziell für Apotheken

Beratungskonzept

Risk Management: Professionelles Sicherheitsmanagement
Versicherungskosten-Check: Geld sparen mit dem richtigen Überblick
Sicherheitkompass: Die umfassenden Lösungen der ApoSecur
MyLeitfaden: Das Leben steckt voller Risiken - Wir begleiten Sie sicher in Ihre Zukunft
MyBusiness: Ihr betriebliches Sicherheitspaket
MyPrivate: Ihr privates Sicherheitspaket
MyTeam: Versicherungslösungen speziell für Angestellte

Business All-Inklusive: Eine einzige Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Business Modular: Risiken so individuell wie möglich absichern
Business Rechtschutz: Mit berufsständischem Rechtsschutz immer auf der sicheren Seite
Business Verdienstausfall: Existenzsicherung - Ihr Ausfall bedeutet Stillstand
Business Kfz-Flotten-Versicherung: Die beste Kfz-Versicherung der Zukunft



Sicher in die Zukunft – www.mysecur.de

QR Code
Startseite Impressum Seitenübersicht Lexikon Checklisten Produktlösungen Vergleichsrechner