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Steuer & Recht |
Am 22.11.2022 nahm das Parlament die Richtlinie über Frauen in Aufsichtsräten an – zehn Jahre nach der erstmaligen Vorlage des Vorschlags. Mit der Richtlinie will man transparente Einstellungsverfahren in Unternehmen erreichen. Bis Ende Juni 2026 sollen mindestens 40 % der Posten nicht geschäftsführender Direktoren bzw. 33 % aller Unternehmensleitungsposten von dem unterrepräsentierten Geschlecht besetzt werden.
In den neuen Vorschriften heißt es, das Hauptkriterium bei den Auswahlverfahren, die transparent sein sollten, müsse auch künftig die Leistung sein. Börsennotierte Unternehmen müssen den zuständigen Behörden einmal jährlich Informationen über die Vertretung von Frauen und Männern in ihren Leitungsorganen vorlegen. Wenn sie die gesetzten Ziele nicht erreicht haben, müssen sie mitteilen, wie sie diese erreichen wollen. Diese Informationen werden auf der Website des Unternehmens in leicht zugänglicher Form veröffentlicht.
Für kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten gilt die Richtlinie nicht.
Die Mitgliedstaaten müssen wirksame, abschreckende und verhältnismäßige Sanktionen (z. B. Geldbußen) für Unternehmen vorsehen, in denen es keine offenen und transparenten Einstellungsverfahren gibt. Wenn der von dem jeweiligen Unternehmen gewählte Vorstand gegen die Grundsätze der Richtlinie verstößt, könnte er von einem Gericht für nichtig erklärt werden.
Die Ko-Berichterstatterin Evelyn Regner (S&D, Österreich) erklärte:
„Dies ist ein Mosaikstein von vielen, aber ein ganz wichtiger. Wir geben Frauen endlich eine faire Chance, in Spitzenpositionen von Unternehmen zu gelangen. Frauen sind klug, sie sind innovativ und sie sind einfach zu vielem fähig.“
Die Ko-Berichterstatterin Lara Wolters (S&D, Niederlande) sagte:
„Nachdem es 10 Jahre eine Blockade gegeben hat, ist es nun gelungen. Wir haben Hindernisse in den Mitgliedstaaten überwunden, die aus Prinzip nichts für die Gleichstellung machen wollten oder die meinten, das Ganze würde sich schon von selbst regeln. Unternehmen in der EU müssen nun für ausgewogene Vorstände und Aufsichtsräte sorgen und wenn sie scheitern, werden wir sie zur Verantwortung ziehen können.“
Nachdem Parlament und Rat die Einigung nun formell gebilligt haben, tritt die Richtlinie 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. Die Mitgliedstaaten müssen die Vorschriften innerhalb von zwei Jahren umsetzen.
Quelle: EU-Parlament
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