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Steuer & Recht |
Das Bundesministerium der Justiz hat am 22.11.2022 den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten veröffentlicht.
Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann erklärt dazu:
„Unsere Justiz muss moderner, digitaler und bürgerfreundlicher werden. Der heute vorgelegte Entwurf ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zu einem zukunftsfähigen Rechtsstaat. Ein einfacher und moderner Zugang zur Justiz für alle Bürgerinnen und Bürger ist dafür unverzichtbar. Videokonferenzen sollen deshalb ein selbstverständlicher Teil des Gerichtsalltags werden. Ihren Einsatz heben wir mit unserem Entwurf auf eine neue Stufe. Wer nicht mehr von Hamburg nach München zu einer Gerichtsverhandlung fahren muss, spart Zeit und Ressourcen. Termine lassen sich leichter vereinbaren, denn die Beteiligten können eine Verhandlung oder Beweisaufnahme per Video viel einfacher in ihren Alltag einfügen. So bekommen die Parteien auch schneller gerichtliche Entscheidungen. Mit dem Entwurf wollen wir außerdem die Möglichkeit schaffen, „virtuelle Rechtsantragstellen“ einzurichten. Dadurch kann per Videokonferenz mit rechtssuchenden Bürgerinnen und Bürgern kommuniziert werden. Gerade wenn das nächstgelegene Amtsgericht nicht leicht erreichbar ist, wird so ein einfacher, digitaler Zugang zur Justiz eröffnet.“
Die Zivilgerichte haben bereits während der Corona-Pandemie mit der verstärkten Durchführung von Videoverhandlungen Erfahrungen gesammelt. Dadurch konnten wertvolle Erkenntnisse gewonnen werden, wie der Einsatz von Videotechnik in der Ziviljustiz weiter ausgebaut werden kann.
Mit dem nun vorgelegten Gesetzentwurf werden Änderungsvorschläge aus der Justizpraxis aufgegriffen, zusammengeführt und weiterentwickelt. Ziel des Entwurfs ist es, die bestehenden Regelungen flexibler und praxistauglicher zu gestalten. Dadurch soll der Einsatz von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit sowie den Fachgerichtsbarkeiten weiter gefördert werden. Videoverhandlungen und Videobeweisaufnahmen ermöglichen eine schnellere und kostengünstige Verfahrensführung. Damit wird ein wichtiger Beitrag zu der angestrebten Modernisierung und Digitalisierung der Justiz geleistet und entsprechende Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt.
Der Entwurf sieht folgende Neuerungen vor:
Diese Neuregelungen kommen grundsätzlich auch in den Arbeitsgerichten, Verwaltungsgerichten und Finanzgerichten zur Anwendung (Anwendung über die allgemeinen Verweisungsnormen in § 46 Absatz 1 Satz 1 ArbGG, § 173 Satz 1 VwGO, § 155 Satz 1 FGO). Um den Besonderheiten der Sozialgerichtsbarkeit Rechnung zu tragen, soll die eigenständige Regelung zu Videoverhandlungen in § 110a SGG beibehalten und nur zum Teil an die Neufassung des § 128a ZPO angepasst werden.
Der Entwurf wurde heute an die Länder und Verbände versendet und auf der Internetseite des BMJ veröffentlicht. Die interessierten Kreise haben nun Gelegenheit, bis zum 13.01.2023 Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen werden auf der Internetseite des BMJ veröffentlicht.
Quelle: BMJ
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