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Steuer & Recht |
Die Kommission hat heute einen Vorschlag für eine Verordnung angenommen, mit der die Transparenz im Bereich der kurzfristigen Vermietung von Unterkünften verbessert und die Behörden bei der Gewährleistung einer ausgewogenen Entwicklung dieses Bereichs als Teil eines nachhaltigen Tourismussektors unterstützt werden sollen.
Buchungen von kurzfristig vermieteten Unterkünften bieten zwar Vorteile für Gastgeber und Touristen, sie können jedoch Anlass zur Sorge für bestimmte lokale Gemeinschaften geben, die beispielsweise mit einem Mangel an erschwinglichem Wohnraum zu kämpfen haben. Die neuen Vorschriften werden die Erhebung und den Austausch von Daten von Gastgebern und Online-Plattformen verbessern. Dies wiederum wird als Grundlage für wirksame und verhältnismäßige lokale Maßnahmen zur Bewältigung der Herausforderungen und Chancen im Zusammenhang mit der kurzfristigen Vermietung von Unterkünften dienen.
Die vorgeschlagenen neuen Vorschriften werden dazu beitragen, die Transparenz hinsichtlich der Identifizierung und der Tätigkeit von Gastgebern, die eine kurzfristige Vermietung von Unterkünften anbieten, und hinsichtlich der von ihnen einzuhaltenden Vorschriften zu verbessern sowie die Registrierung der Gastgeber erleichtern. Die Vorschriften betreffen auch die derzeitige Fragmentierung der Art und Weise, wie Online-Plattformen Daten austauschen, und sie werden letztlich dazu beitragen, illegale Angebote zu verhindern. Insgesamt wird dies zu einem nachhaltigeren Tourismus-Ökosystem beitragen und seinen digitalen Wandel unterstützen.
Mit dem neuen vorgeschlagenen Rahmen soll Folgendes erreicht werden:
Der Kommissionsvorschlag wird nun im Hinblick auf seine Annahme vom Europäischen Parlament und vom Rat erörtert.
Nach seiner Annahme und seinem Inkrafttreten haben die Mitgliedstaaten eine Frist von zwei Jahren, um die erforderlichen Mechanismen für den Datenaustausch einzurichten.
Der Bereich der kurzfristigen Vermietung von Unterkünften wird stark durch die Plattformwirtschaft angetrieben und er ist derzeit in der EU einer schnellen Entwicklung unterworfen. Kurzfristig vermietete Unterkünfte machen etwa ein Viertel aller Touristenunterkünfte in der EU aus, und ihre Zahl nimmt in der gesamten EU deutlich zu. Dieser Trend hielt auch während der COVID-19-Krise an: Die Zahl der Buchungen kurzfristig vermieteter Unterkünfte lag in den Sommern 2020 und 2021 über dem entsprechenden Niveau von 2018. Darüber hinaus ist die Zahl der Buchungen im ersten Halbjahr 2022 gegenüber dem gleichen Zeitraum des Jahres 2021 um 138 % gestiegen. Die kurzfristige Vermietung von Unterkünften hat für das Tourismus-Ökosystem der EU, einschließlich Gästen und Gastgebern, und für viele Gemeinschaften eine herausragende Bedeutung gewonnen, was sowohl Chancen als auch Herausforderungen mit sich bringt.
Der im Februar 2022 veröffentlichte Vorschlag für eine Verordnung über die Erhebung und den Austausch von Daten im Zusammenhang mit Dienstleistungen im Bereich der kurzfristigen Vermietung von Unterkünften ist eine Schlüsselmaßnahme des Übergangspfads für den Tourismus. Der Vorschlag wurde in der KMU-Strategie der Kommission vom März 2020 angekündigt, um eine ausgewogene und verantwortungsvolle Entwicklung der kollaborativen Wirtschaft im gesamten Binnenmarkt unter uneingeschränkter Wahrung der öffentlichen Interessen zu fördern.
Er wird auch bestehende Instrumente ergänzen, insbesondere das Gesetz über digitale Dienste, das Online-Plattformen regelt, und die Vorschriften der Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung (DAC7).
Quelle: Europäische Union, 1995-2022
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