Für Sie gelesen
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
SICHERHEIT | Steuer & Recht |
Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Offenlegung von Erkrankungen für den Anspruch auf Lohnfortzahlung wirft wichtige Fragen zur Privatsphäre und zum Datenschutz auf. Das Gericht entschied, dass Arbeitnehmer alle Erkrankungen offenlegen müssen, einschließlich der behandelnden Ärzte, um einen weiteren Anspruch auf Lohnfortzahlung geltend zu machen.
Das Urteil basiert auf der Argumentation, dass eine ärztliche Erstbescheinigung nicht ausreicht, um festzustellen, ob es sich um eine Folgeerkrankung handelt, insbesondere wenn sie von einem anderen Arzt ausgestellt wurde. Die Richter befanden, dass der Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung gerechtfertigt sei, um festzustellen, ob ein weiterer Anspruch auf Lohnfortzahlung bestehe.
Es ist wichtig zu beachten, dass Arbeitnehmer grundsätzlich ein hohes Interesse am Schutz ihrer Gesundheitsdaten haben. Das Recht auf Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung sollte sorgfältig abgewogen werden, insbesondere wenn es um die Offenlegung sensibler medizinischer Informationen geht.
Auf der anderen Seite greift die Lohnfortzahlung in den Grundsatz "Ohne Arbeit kein Lohn" ein und kann eine wirtschaftliche Belastung für Arbeitgeber darstellen. Die gesetzlichen Regelungen zum Sechs-Wochen-Zeitraum haben das Ziel, die finanzielle Belastung der Lohnfortzahlung in einem angemessenen Rahmen zu halten.
Arbeitnehmer sollten sich bewusst sein, dass der Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bestimmten Bedingungen und Offenlegungspflichten unterliegen kann. Um mögliche Missverständnisse oder Streitigkeiten zu vermeiden, ist es ratsam, die internen Richtlinien des Arbeitgebers und die gesetzlichen Bestimmungen zu kennen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen.
Es bleibt abzuwarten, wie sich die Rechtsprechung und der Umgang mit Datenschutzfragen in Bezug auf die Offenlegung von Erkrankungen entwickeln werden. Es ist möglich, dass weitere Gerichtsentscheidungen und gesetzliche Änderungen zu einer ausgewogeneren Lösung führen, die sowohl den Schutz der Privatsphäre als auch die Interessen der Arbeitgeber berücksichtigt.
Arbeitnehmer sollten ihre Rechte und Pflichten in Bezug auf den Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall kennen und gegebenenfalls mit Gewerkschaften, Arbeitgeberverbänden oder Rechtsberatern zusammenarbeiten, um ihre Interessen zu vertreten und eine angemessene Behandlung sicherzustellen.
BAG, Urteil vom 18.01.2023 – Az. 5 AZR 93/22
Engin Günder
Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung
Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.
Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.
Risk Management: Professionelles Sicherheitsmanagement
Versicherungskosten-Check: Geld sparen mit dem richtigen Überblick
Sicherheitkompass: Die umfassenden Lösungen der ApoSecur
MyLeitfaden: Das Leben steckt voller Risiken - Wir begleiten Sie sicher in Ihre Zukunft
MyBusiness: Ihr betriebliches Sicherheitspaket
MyPrivate: Ihr privates Sicherheitspaket
MyTeam: Versicherungslösungen speziell für Angestellte
Business All-Inklusive: Eine einzige Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Business Modular: Risiken so individuell wie möglich absichern
Business Rechtschutz: Mit berufsständischem Rechtsschutz immer auf der sicheren Seite
Business Verdienstausfall: Existenzsicherung - Ihr Ausfall bedeutet Stillstand
Business Kfz-Flotten-Versicherung: Die beste Kfz-Versicherung der Zukunft
Sicher in die Zukunft – www.mysecur.de