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Hätte es sich um eine Fahrerflucht mit Personenschaden gehandelt, hätten die Richter wahrscheinlich nicht so milde entschieden. Denn diese wird mit weitaus höheren Strafen geahndet als die generelle Fahrerflucht.
Kommt es während einem Unfall zu einem Personenschaden, sieht der Gesetzgeber grundsätzlich die Einhaltung einer fest definierten Verhaltensweise vor. Diese umfasst nicht nur die Meldung des Unfalls an die Polizei, sondern auch gleichzeitig die Anwesenheit des Unfallverursachers, bis die Polizei seiner Personalien aufgenommen hat.
Gut zu wissen: Im Falle eines Personenschadens ist jeder Unfallbeteiligte (sofern es ihm möglich ist) dazu verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten. Außerdem muss ein Notarzt im Rahmen der richtigen Verhaltensweise nach einem Verkehrsunfall verständigt werden.
Kommt man dieser Verpflichtung nicht nach, spricht man laut Paragraf 323c des Strafgesetzbuchs (StGB) grundsätzlich von einer unterlassenen Hilfeleistung, die entsprechend geahndet wird. Im Paragraph ist festgesetzt, dass ein solches Vergehen mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer hohen Geldstrafe geahndet wird.
Kommt es zu einem Unfallflucht mit Personenschaden, sieht der Gesetzgeber die folgende Strafe vor:
Bezüglich des Fahrverbots bezieht sich das Gericht auch auf den Paragrafen 69 des Strafgesetzbuchs (StGB). Denn in einem solchen Fall kann das Verhalten des Fahrers auch so angesehen werden, dass er zum Führen eines Kraftfahrzeuges nicht geeignet erscheint.
Der Personenschaden an sich kann ebenfalls unterschiedlich eingestuft werden. Neben einer unterlassenen Hilfeleistung kommt hierbei die fahrlässige Körperverletzung zum Zug. Diese bedeutet, dass der Unfallverursacher die geschädigte Person nur unwillentlich und/oder unwissentlich verletzt hat. In diesem Fall wird in der Regel nach Schwere des Falls entschieden. Denn es gibt neben einer einfachen Fahrlässigkeit auch die grobe Fahrlässigkeit.
Selbstverständlich zieht hierbei eine grobe Fahrlässigkeit eine höhere Strafe nach sich als die einfache Fahrlässigkeit. Wie genau diese aussieht, wird je nach Einzelfall bewertet.
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