• 13.05.2025 – Apotheken-News: Stückelung, Retaxrisiko, Vermögensschutz für Apotheken

    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | Apotheken geraten durch gesetzeskonforme Stückelung immer häufiger ins Visier von Krankenkassen. Retaxationen wegen vermeintlich falsche ...

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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-News: Stückelung, Retaxrisiko, Vermögensschutz für Apotheken

 

Wie gesetzestreues Handeln in die Haftung führt und welche Absicherung bleibt

Wenn Apotheken bei Lieferengpässen gesetzestreu handeln, geraten sie dennoch in die Klemme: Die Stückelung von Arzneimitteln nach ALBVVG-Vorgaben bringt oft keine Rechtssicherheit, sondern neue Retaxrisiken. Krankenkassen bestehen in der Praxis auf Zuzahlungen pro Packung, obwohl gesetzlich eine einmalige Beteiligung vorgesehen ist. Die Folge sind wirtschaftlich bedrohliche Retaxationen trotz korrekt abgewickelter Versorgung. Für Apotheken wird das zur Dauergefahr. Ohne gezielte Absicherung durch eine Vermögensschadenversicherung drohen bei jeder einzelnen Rezeptabrechnung unkalkulierbare Verluste. Was gesetzlich erlaubt ist, wird faktisch zur Haftungsfalle. Umso wichtiger ist ein professioneller Umgang mit den neuen Risiken: mit klarer Dokumentation, betrieblicher Wachsamkeit und einer Versicherung, die greift, wenn das System versagt. Denn was die Politik verspricht, hebeln Krankenkassen oft aus. Wer nicht absichert, zahlt doppelt.


Die Einführung des Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetzes (ALBVVG) war als Antwort auf eine zunehmend angespannte Versorgungslage gedacht. Apotheken sollten mehr Handlungsspielraum erhalten, wenn Medikamente in der verordneten Packungsgröße nicht lieferbar sind. Die gesetzliche Möglichkeit, die Gesamtmenge durch mehrere kleinere Packungen zu ersetzen, wird in der Theorie als pragmatischer Schritt gefeiert. In der Praxis jedoch erweist sich gerade diese Regelung als Einfallstor für systematische Retaxationen. Denn was das Gesetz erlaubt, untergräbt die Krankenkassenrealität: Die Abgabe korrekt gestückelter Arzneimittel wird häufig mit dem Verweis auf angeblich fehlerhafte Zuzahlungsberechnung retaxiert. Besonders absurd wird es, wenn dieselbe Versorgung zur vollständigen Rückforderung der Vergütung führt, weil nicht pro Packung, sondern gemäß Ursprungspackung abgerechnet wurde. Der Schaden liegt nicht nur im finanziellen Verlust, sondern in der Entwertung gesetzlicher Handlungssicherheit.

Für Apothekenbetreiber bedeutet dies eine stetige Gratwanderung. Wer sich am Gesetz orientiert, gerät ins Visier der Kassenrevision. Wer im Sinne des Patienten handelt, läuft Gefahr, wirtschaftlich abgestraft zu werden. Besonders prekär ist die Situation bei hochpreisigen Medikamenten oder in Fällen, in denen drei oder vier kleinere Packungen nötig sind, um die ursprünglich verordnete Menge zu erreichen. Hier entstehen – obwohl medizinisch identisch – gleich mehrere formale Angriffspunkte für Retaxationen. Apotheken können sich kaum dagegen wehren, denn der Rückgriff auf die Korrektheit des Handels schützt nicht vor dem Einwand der Formabweichung. Im Ergebnis steht oft der vollständige Verlust der Vergütung, während die Arzneimittel längst abgegeben wurden.

Diese Entwicklung stellt die wirtschaftliche Planbarkeit ganzer Apotheken infrage. Besonders Einzelbetriebe und Landapotheken, die ohnehin mit dünnen Margen und logistischen Zusatzaufwänden kämpfen, werden durch solche Retaxwellen in eine gefährliche Schieflage gedrückt. Denn nicht nur die betroffenen Rezeptpositionen sind betroffen – es drohen Rückforderungen für ganze Serien von Abgaben, wenn ein Vorgehen vom Kassenrevisor als „systematische Fehlinterpretation“ gewertet wird. Selbst rückwirkend über Monate. Und das, obwohl viele Apotheken ihre Vorgehensweise zuvor mit den jeweiligen Softwarehäusern oder in direkten Rücksprachen mit dem Großhandel abgestimmt hatten.

Der rechtliche Graubereich entsteht durch die unklare Definition der Zuzahlungsregel bei Stückelung. Während das Gesetz eine patientenschonende Auslegung suggeriert – nämlich die einmalige Zuzahlung pro Verordnung – pochen viele Krankenkassen auf die technische Abgabeeinheit. Das heißt: Für jede tatsächlich übergebene Packung soll auch die volle gesetzliche Zuzahlung kassiert werden. Apotheken, die diesen Weg gehen, geraten allerdings in Konflikt mit dem Sozialrecht, das eine Überforderung des Versicherten untersagt. Wer auf die doppelte oder dreifache Zuzahlung verzichtet, handelt also im Sinne des Patienten – wird aber vom Kassensystem ökonomisch dafür bestraft.

Der Ausweg liegt nicht mehr nur im juristischen Protest, sondern in der strukturellen Absicherung. Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung schützt Apotheken vor den wirtschaftlichen Folgen solcher systembedingter Retaxationen. Sie greift dort, wo das Recht keine klare Linie vorgibt, das Risiko aber real ist. Die Police übernimmt nicht nur den finanziellen Ausgleich bei erlittenem Schaden, sondern bietet auch juristische Beratung zur Einordnung und Abwehr von unrechtmäßigen Forderungen. Wichtig ist jedoch: Die Versicherung greift nur dann, wenn die Dokumentation lückenlos ist und der Abgabeprozess revisionsfest erfolgt ist.

Das wiederum setzt eine deutliche Professionalisierung der innerbetrieblichen Abläufe voraus. Rezeptkontrolle, Abgabedokumentation, pharmazeutische Begründung und Liefernachweise müssen so archiviert werden, dass auch Monate später eine Prüfung standhält. Das erfordert nicht nur organisatorisches Geschick, sondern ein grundsätzliches Verständnis für die neuen systemischen Risiken im Rahmen der Arzneimittelversorgung. Apotheken müssen künftig nicht nur pharmazeutisch, sondern auch rechtlich und ökonomisch denken. Wer sich nicht vorbereitet, verliert.


Kommentar:

Die Retaxation bei korrekter Stückelung ist ein exemplarisches Beispiel für den schleichenden Vertrauensverlust zwischen Krankenkassen und Apotheken. Was ursprünglich als gesetzgeberischer Befreiungsschlag gedacht war, entpuppt sich in der Praxis als perfide Umkehrung von Verantwortung: Apotheken, die im Sinne der Versorgung flexibel und rechtstreu agieren, werden rückwirkend bestraft. Dabei geht es längst nicht mehr um Einzelfälle oder technische Abrechnungsfehler – es geht um ein systemisches Misstrauen, das sich hinter bürokratischen Automatismen verbirgt und dabei reale wirtschaftliche Existenzen gefährdet.

Diese Form der Retaxation ist mehr als ein Verwaltungsakt – sie ist ein Signal. Und dieses Signal lautet: Der Ermessensspielraum der Apotheken wird zwar formal geschaffen, in der Praxis jedoch faktisch negiert. Statt partnerschaftlicher Verantwortung dominiert ein Klima der Sanktion. Statt pragmatischer Versorgung tritt rechnerische Rechthaberei. Der Preis dafür ist hoch: ökonomische Unsicherheit, Rechtsunsicherheit und ein zunehmend beschädigtes Vertrauensverhältnis. Wer heute eine Apotheke betreibt, muss nicht nur Arzneimittel bereitstellen, sondern sich gegen den Staat und seine Vertragspartner verteidigen.

Der Staat macht es sich dabei zu einfach. Er erlässt Gesetze wie das ALBVVG, die bewusst Flexibilität einfordern, ohne die Abrechnungspraxis verpflichtend zu harmonisieren. Die Folge: Jede Krankenkasse interpretiert, wie sie will. Apotheken sind gezwungen, entweder die Zuzahlung unrechtmäßig zu vervielfachen – und riskieren dafür Patientenkonflikte – oder korrekt abzurechnen – und verlieren dabei ihr Geld. Dieser Konflikt ist nicht nur absurd, sondern politisch verantwortungslos. Wer Gesetze erlässt, muss auch dafür sorgen, dass deren Umsetzung keine systemische Haftungsfalle wird.

In dieser Gemengelage ist es mehr als verständlich, dass sich immer mehr Apothekenbetriebe mit Vermögensschadenversicherungen gegen die wachsenden Retaxrisiken schützen. Die Entscheidung für eine solche Versicherung ist keine Option, sie ist eine Notwendigkeit – ein letzter wirtschaftlicher Schutzwall gegen ein System, das rechtliche Unsicherheit erzeugt, anstatt sie zu lösen. Die eigentliche Frage lautet daher nicht, ob man sich absichert – sondern, wie lange man es sich noch leisten kann, es nicht zu tun.

Doch selbst eine Versicherung ist kein Allheilmittel. Sie ist ein Schutz gegen Schäden, nicht gegen ein krankes System. Die strukturelle Lösung kann nur eine einheitliche Abrechnungspraxis sein, verbindlich und transparent. Solange diese fehlt, werden Apotheken weiter zwischen Gesetz und Kasse aufgerieben. Und die Politik? Sie schweigt – oder weist die Verantwortung an die Kassen weiter. Das ist bequem. Aber es ist gefährlich.

Denn eine Gesundheitsversorgung, die ihre Versorger systematisch entmutigt, ist auf dem Weg in die Selbstzerstörung. Apotheken sind keine Erfüllungsgehilfen, sondern Garanten wohnortnaher Versorgung. Wer sie durch administrative Fallstricke in die Knie zwingt, riskiert mehr als nur betriebswirtschaftliche Schäden. Er riskiert die Struktur – und am Ende das Vertrauen der Bevölkerung in eine funktionierende Arzneimittelversorgung.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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