• 15.04.2025 – Apotheken-Nachrichten von heute: Rezeptfälschungen, Retaxationen, Engpässe

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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-Nachrichten von heute: Rezeptfälschungen, Retaxationen, Engpässe

 

Gefälschte Verordnungen, Kleinstbetragskürzungen, neue E-Rezept-Pflichten und politische Versprechen bringen Apotheken finanziell und operativ an ihre Belastungsgrenze

Gefälschte Rezepte, überzogene Retaxationen und neue Dokumentationspflichten bringen Apotheken zunehmend in Bedrängnis. Besonders betroffen sind Wirkstoffe wie Abnehmspritzen und Wachstumshormone, bei denen Fälschungen immer häufiger auftreten – mit teils gravierenden finanziellen Folgen für die Betriebe. Krankenkassen verweigern bei „erkennbaren Fälschungen“ regelmäßig die Erstattung, während Apotheken allein das Risiko tragen. Gleichzeitig kritisieren Verbände die Praxis der Kleinst-Retaxationen, bei denen der bürokratische Aufwand in keinem Verhältnis zum Rückforderungsbetrag steht. In der Folge setzen viele Apotheken auf strenge Identitätskontrollen, um sich rechtlich abzusichern. Reformpläne zur Erhöhung des Fixhonorars und politische Strategiepapiere wecken zwar Hoffnung auf strukturelle Entlastung, bleiben bislang jedoch vage. Die Umsetzung neuer E-Rezept-Regeln bei Lieferengpässen erfordert zusätzlich technische Anpassungen und erhöht den operativen Aufwand weiter. Auch steuerlich drohen Fallstricke – etwa bei der Übertragung von Immobilien im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge. International sorgt Trumps Ankündigung neuer Zölle auf Pharmaimporte für Unruhe in der Branche. Während PharmaSGP mit starkem Auslandswachstum ein positives Signal sendet, bleibt die Versorgung mit kindgerechten Medikamenten kritisch – ein Problem, das im Apothekenalltag zunehmend zur Belastungsprobe wird.

 

Steigende Rezeptfälschungen: Apotheken zwischen Kontrollpflicht, finanzieller Haftung und unzureichendem Versicherungsschutz

Die Zahl gefälschter Rezepte in deutschen Apotheken steigt derzeit rasant an – mit gravierenden Folgen für die Betriebe. Besonders betroffen sind Arzneimittelgruppen, die über den medizinischen Rahmen hinaus gesellschaftlich stark nachgefragt werden, darunter sogenannte „Abnehmspritzen“ und Wachstumshormone. Diese Entwicklung geht nicht nur mit einem erhöhten Kontrollaufwand, sondern zunehmend auch mit einem erheblichen finanziellen Risiko für Apotheken einher. Denn in den meisten Fällen bleiben die Betriebe auf dem Schaden sitzen, wenn Krankenkassen die Kostenerstattung verweigern – insbesondere bei Rezepten, die als „erkennbar gefälscht“ eingestuft werden.

Die Beurteilung dessen, was als „erkennbar“ zu gelten hat, erfolgt dabei in der Praxis häufig ex post – also erst dann, wenn bereits ein wirtschaftlicher Schaden eingetreten ist. Die Retaxationen erfolgen teilweise mit monatelanger Verzögerung, was betriebliche Planungen erschwert und Liquiditätsengpässe verstärken kann. Auffällig ist, dass es kaum verbindliche Standards für die Prüfung von Papierverordnungen gibt, während die Digitalisierung des E-Rezepts im Vordergrund steht. Genau hier entsteht ein gefährlicher Kontrollverlust.

Die Täter nutzen diese Schwachstellen gezielt aus. Neben gefälschten Rezeptformularen kommen auch gestohlene Originale aus geschlossenen Arztpraxen zum Einsatz. Die Betrugsmasche ist oft professionell organisiert: Täter geben sich als Patienten aus, bestellen teure Präparate telefonisch vor oder suchen gezielt Stoßzeiten auf, in denen Apotheken stark ausgelastet sind. In vielen Fällen wird zusätzlich ein hoher sozialer Druck aufgebaut, um eine zügige Abgabe zu erzwingen.

Apotheken tragen in diesem Umfeld eine doppelte Last. Sie sind rechtlich verpflichtet, die Plausibilität von Verordnungen zu prüfen, gleichzeitig aber auch wirtschaftlich in der Verantwortung, wenn diese Prüfung unzureichend war. Die rechtlichen Grundlagen – etwa § 17 Abs. 8 der Apothekenbetriebsordnung oder § 4 Abs. 5 des Arzneiversorgungsvertrags – legen die Verantwortung klar beim pharmazeutischen Personal. Die Realität am HV-Tisch ist jedoch oft komplexer: Unter Zeitdruck, bei Personalmangel oder in Notdiensten lassen sich Fälschungen nicht immer zweifelsfrei erkennen.

In dieser Lage stellt sich die Frage, wie sich Apotheken effektiv gegen das wachsende Risiko absichern können. Der Versicherungsschutz gegen Rezeptbetrug ist bislang lückenhaft. Standardpolicen schließen derartige Risiken regelmäßig aus oder decken sie nur sehr eingeschränkt ab. Spezialversicherungen, die gezielt auf Rezeptfälschungen oder Vermögensschäden durch Nullretaxationen ausgerichtet sind, sind selten, häufig teuer und mit hohen Hürden verbunden. Viele Versicherungen erwarten, dass der Betrugsversuch weder vorhersehbar noch vermeidbar war – ein Anspruch, der der operativen Realität in Apotheken oft nicht gerecht wird.

Zudem sind Versicherungen selbst wirtschaftlich denkende Akteure: Wer als Apothekenbetrieb mehrfach betroffen ist, muss mit steigenden Prämien oder gar mit der Kündigung des Versicherungsschutzes rechnen. Damit stellt sich für Apothekenbetreiber nicht nur die Frage, ob eine solche Versicherung vorhanden ist – sondern ob sie im Schadensfall auch tatsächlich greift. Die Priorisierung entsprechender Policen wird somit zu einer betriebsstrategischen Frage. Für viele kleinere Apotheken ist die Kombination aus fehlendem Schutz, hohen Haftungsrisiken und steigendem Betrugsdruck eine massive Belastung, die langfristig die Existenz gefährden kann.

Rezeptfälschungen sind längst kein Einzelfallproblem mehr – sie sind ein systemischer Angriff auf die Stabilität des Apothekenbetriebs. Dabei liegt das Problem nicht nur in der kriminellen Energie der Täter, sondern auch in den strukturellen Rahmenbedingungen, die Apotheken weitgehend allein lassen. Wer eine gefälschte Verordnung abgibt, obwohl sie im Nachhinein als „erkennbar manipuliert“ gewertet wird, sieht sich nicht nur mit der wirtschaftlichen Rückforderung konfrontiert, sondern oft auch mit einem unterschwelligen Generalverdacht: Hätte man es nicht erkennen müssen?

Dieser pauschale Rückgriff auf eine retrospektive Schuldzuweisung verkennt die Realität am HV-Tisch: hektischer Betrieb, unklare Kommunikation, wechselnde Personalbesetzungen, Notdienstdruck – das sind keine Ausreden, sondern Alltag. Die Vorstellung, Apotheken könnten in jeder Situation eine kriminaltechnische Prüfung vornehmen, ist weltfremd. Und genau hier beginnt das Problem: Die Regelungen zur Retaxation schieben die Verantwortung einseitig auf die Betriebe ab, ohne praktikable Unterstützung oder klare Definitionen zu liefern. Gleichzeitig werden sie mit finanziellen Schäden belastet, für die ihnen oft der systematische Schutz fehlt.

Der Versicherungsgedanke – eigentlich ein Mittel zur Risikostreuung – greift in diesem Bereich zu kurz. Versicherer verlangen lückenlose Dokumentation, fehlerfreie Abläufe und im Zweifel den Nachweis, dass ein Betrugsversuch nicht erkennbar war. Das ist nachvollziehbar – aber in der Praxis schwer leistbar. Eine Retax-Police wird so schnell zum Placebo, wenn sie in der entscheidenden Situation nicht zahlt.

Was Apotheken daher brauchen, ist ein Dreiklang aus klaren Prüfstandards, rechtssicherem Verhalten im Verdachtsfall und einer verlässlichen, praxistauglichen Absicherung. Derzeit ist keine dieser Säulen stabil. Die Folge: Jede einzelne Fälschung kann zu einer betriebswirtschaftlichen Zerreißprobe werden. Wenn die Politik Apotheken stärken will, dann nicht nur mit Sonntagsreden zur „wichtigen Rolle vor Ort“ – sondern mit praktikablen Lösungen, die die strukturelle Schieflage zwischen Verpflichtung und Risiko ernst nehmen. Solange das nicht geschieht, bleibt jede Rezeptfälschung eine tickende Zeitbombe im Alltag deutscher Apotheken.

 

Kleinst-Retaxationen belasten Apotheken: AVWL fordert gesetzliche Grenze zur Bürokratieeindämmung

Die Diskussion um die wirtschaftliche Belastung durch Kleinst-Retaxationen in Apotheken nimmt an Schärfe zu. Der Apothekerverband Westfalen-Lippe (AVWL) schlägt Alarm und fordert eine gesetzlich verankerte Bagatellgrenze für Rückforderungen durch gesetzliche Krankenkassen. Hintergrund ist ein Fall, bei dem eine Apotheke wegen eines vermeintlichen Abrechnungsfehlers mit einer Kürzung von 3,21 Euro konfrontiert wurde – während die Krankenkasse zur Mitteilung darüber ein Einschreiben im Wert von 4,75 Euro verschickte. Dieser Vorgang ist für den Verband symptomatisch für eine fehlgeleitete Prüfpraxis, die Aufwand und Ergebnis in keinem Verhältnis zueinanderstehen lässt.

Retaxationen sind Teil der vertraglich vereinbarten Kontrollmechanismen im Gesundheitswesen. Sie sollen sicherstellen, dass Leistungen korrekt abgerechnet und Beitragsmittel sachgerecht verwendet werden. Doch wenn Kassen in Einzelfällen mehr Geld für den Versand der Retaxationsmitteilung ausgeben als durch die Rückforderung kompensiert wird, wirft das Fragen nach der Verhältnismäßigkeit und Zweckmäßigkeit solcher Maßnahmen auf. Der AVWL kritisiert, dass dies kein Einzelfall sei: In den Apotheken häuften sich Kürzungen im unteren Eurobereich, häufig ausgelöst durch minimale Formfehler wie eine fehlende Unterschrift oder die nicht exakt eingehaltene Schreibweise bei Verordnungen.

Die wirtschaftlichen und administrativen Folgen solcher Verfahren sind erheblich. In der Regel verzichtet die betroffene Apotheke auf einen Einspruch, da der Aufwand in keinem Verhältnis zur möglichen Rückerstattung steht. Dies wiederum führt zu einem schleichenden wirtschaftlichen Schaden, denn durch die Vielzahl solcher Bagatell-Retaxationen gehen den Betrieben jährlich Summen in sechsstelliger Höhe verloren. In Westfalen-Lippe allein konnte der AVWL im Jahr 2023 rund eine halbe Million Euro über Einspruchsverfahren zurückholen – eine Zahl, die lediglich den dokumentierten Teil des Problems abbildet.

Gleichzeitig verweisen Apothekerverbände auf ein strukturelles Ungleichgewicht: Während Apotheken bei formalen Versehen selbst in unbedeutenden Punkten mit vollständigen Absetzungen rechnen müssen, agieren Krankenkassen ihrerseits mit erheblichem Verwaltungsaufwand, den sie aus dem allgemeinen Beitragsaufkommen finanzieren. Die Krankenkassen geben laut AVWL rund 4,2 Prozent ihrer Mittel für Verwaltung aus, während die Vergütung der Apotheken für die flächendeckende Versorgung bei weniger als der Hälfte dieses Satzes liegt. Das Missverhältnis zwischen Kontrollaufwand und Versorgungsrealität wird zunehmend zum Reibungspunkt.

Für Apothekeninhaberinnen und -inhaber bedeutet das eine erhebliche Rechtsunsicherheit. Sie müssen sämtliche Rezeptabrechnungen mit höchster Sorgfalt und unter hohem Zeitdruck durchführen – stets mit dem Risiko, bei kleinsten Abweichungen nicht nur wirtschaftlich belastet, sondern auch administrativ gebunden zu werden. Insbesondere in unterbesetzten Betrieben mit steigender Arbeitslast führt dies zu zusätzlicher Belastung.

In diesem Zusammenhang gewinnt auch die Diskussion über zusätzliche Schutzmaßnahmen an Bedeutung. Zwar können spezialisierte Versicherungen einen Teil der wirtschaftlichen Risiken bei unberechtigten oder formalen Retaxationen abfedern, doch ist dies keine strukturelle Lösung. Der Ruf nach politischer Regulierung wird daher lauter. Der AVWL fordert konkret, vollständige Rechnungsabsetzungen bei rein formalen Fehlern zu verbieten und eine Bagatellgrenze einzuführen, unterhalb derer keine Retaxation erfolgen darf. Ziel ist es, den Fokus der Abrechnungskontrollen auf tatsächlich relevante und missbrauchsverdächtige Sachverhalte zu lenken.

Ob eine solche Neuausrichtung in der politischen Debatte Gehör findet, bleibt abzuwarten. Klar ist jedoch: Die Praxis, wegen Kleinstbeträgen Ressourcen zu binden, demotiviert nicht nur das pharmazeutische Personal, sondern wirkt langfristig auch dem Ziel einer effizienten, patientenorientierten Versorgung entgegen.

Was sich zunächst wie eine Randnotiz liest – die Kürzung einer Apothekenrechnung um 3,21 Euro –, ist in Wahrheit Ausdruck eines größeren Systemversagens. Die Akribie, mit der Krankenkassen formale Fehler verfolgen, steht in auffälligem Gegensatz zur Großzügigkeit, mit der sie die eigenen Verwaltungskosten rechtfertigen. Dass für die Übermittlung einer Retaxation per Einschreiben mehr ausgegeben wird als für die Rückforderung selbst, ist mehr als eine absurde Episode – es ist ein Sinnbild für eine Bürokratie, die sich selbst genügt.

Es ist verständlich, dass Krankenkassen Mechanismen zur Sicherstellung korrekter Abrechnungen benötigen. Aber das System kippt ins Absurde, wenn minimalste formale Abweichungen zum Anlass genommen werden, ganze Rezepte zu streichen oder Rückforderungen zu initiieren, deren Bearbeitungskosten ein Vielfaches der betreffenden Summe betragen. In diesen Fällen wird Kontrolle zur Verschwendung – bezahlt aus Mitteln, die eigentlich für die Versorgung der Versicherten vorgesehen sind.

Die Leidtragenden sind die Apotheken. In einer Branche, die ohnehin unter Personalengpässen, Lieferengpässen und stagnierenden Honoraren leidet, erzeugen solche Kontrollen zusätzliche Unsicherheit. Statt ihre fachliche Kompetenz in die Patientenversorgung zu investieren, müssen Apothekenteams Zeit und Ressourcen aufwenden, um sich gegen teils kleinliche Retaxationen zu wehren. Die Einführung einer Bagatellgrenze wäre nicht nur ein Gebot der Vernunft, sondern auch ein Signal des Respekts gegenüber denjenigen, die Tag für Tag Verantwortung für die Arzneimittelversorgung übernehmen.

Die Krankenkassen täten gut daran, ihre Prioritäten zu überprüfen. Missbrauch muss geahndet werden – zweifellos. Aber wer Kleinstbeträge mit dem vollen Instrumentarium der Retaxation verfolgt, signalisiert Misstrauen gegenüber einer Berufsgruppe, die flächendeckend und unter schwierigen Bedingungen leistet. Eine Grenze für die Sinnhaftigkeit von Kontrollen wäre überfällig – und könnte verhindern, dass sich Kontrolleure in den Details verlieren, während die Versorgungswirklichkeit leidet.

 

Identitätskontrolle bei Rezeptzweifeln: Apotheken zwischen Verantwortung und rechtlicher Absicherung

In deutschen Apotheken mehren sich die Fälle, in denen gefälschte oder manipulierte Rezepte vorgelegt werden. Um rechtlich auf der sicheren Seite zu bleiben, greifen immer mehr Apotheker zu einem einfachen, aber wirkungsvollen Mittel: Sie fordern bei Unklarheiten die Vorlage der elektronischen Gesundheitskarte sowie eines amtlichen Lichtbildausweises. Diese Maßnahme ist zulässig und kann im Zweifel entscheidend sein, um die Abgabe von Medikamenten auf Grundlage ungültiger Verschreibungen zu verhindern.

Für Apothekenbetreiber bedeutet dies jedoch auch, dass sie klare interne Richtlinien schaffen müssen, wie in solchen Situationen zu verfahren ist. Denn das bloße Vorhandensein von Zweifeln reicht nicht aus – es bedarf nachvollziehbarer Kriterien, wann eine Identitätsprüfung als verhältnismäßig und notwendig gilt. Insbesondere muss das Personal für die rechtliche Einordnung solcher Fälle sensibilisiert und regelmäßig geschult werden.

Datenschutzrechtlich ist die Kontrolle unproblematisch, solange keine Kopien von Ausweisdokumenten angefertigt werden und die Einsichtnahme ausschließlich der Verifikation dient. Die Dokumentation des Vorfalls hingegen sollte mit Bedacht erfolgen, um mögliche Haftungsrisiken im Nachhinein abzusichern. Wichtig ist außerdem, dass Kunden respektvoll behandelt werden, auch wenn Verdachtsmomente bestehen – eine Eskalation in der Beratungssituation kann nicht nur das Vertrauensverhältnis zerstören, sondern unter Umständen auch rechtliche Folgen nach sich ziehen.

Der Fall, in dem eine Frau beim Versuch, ein mutmaßlich gefälschtes Rezept einzulösen, nach Aufforderung zur Ausweisvorlage fluchtartig die Apotheke verließ, verdeutlicht die präventive Wirkung dieser einfachen Maßnahme. Doch Apothekenbetreiber sind gut beraten, dieses Vorgehen nicht als Allzweckwaffe zu betrachten, sondern eingebettet in ein umfassendes Risikomanagementsystem.

Angesichts der zunehmenden Zahl von Betrugsfällen bleibt die Identitätskontrolle in Einzelfällen ein legitimes Mittel. Doch sie erfordert Fingerspitzengefühl, rechtliches Hintergrundwissen und ein gut eingespieltes Apothekenteam.

Die Verantwortung der Apotheken endet nicht an der Tür – sie beginnt dort. Wer ein Rezept entgegennimmt, trägt nicht nur pharmazeutische Verantwortung, sondern haftet im Ernstfall auch für eine fehlerhafte Abgabe. Die Möglichkeit, bei Verdacht nach Ausweisdokumenten zu fragen, ist kein Zeichen von Misstrauen, sondern Ausdruck professioneller Sorgfalt. Damit daraus keine Grenze der Kundenwürde wird, müssen Apotheken klare, transparente und rechtlich fundierte Prozesse etablieren. Prävention beginnt mit Haltung – und mit einem geschulten Blick für das Ungewöhnliche.

 

Steuerfalle bei vorweggenommener Erbfolge – Spekulationsgewinn trotz Familienübergabe

Die vorweggenommene Erbfolge gilt in vielen Familien als probate Lösung, um frühzeitig Vermögen auf die nächste Generation zu übertragen. Besonders bei Grundstücken ist die teilentgeltliche Übertragung von Eltern auf ihre Kinder gängige Praxis. Was jedoch viele nicht wissen: Die Übergabe kann für die Eltern unerwartete steuerliche Konsequenzen haben – in Form eines Spekulationsgewinns.

Nach dem Einkommensteuergesetz unterliegt der Verkauf eines privaten Grundstücks innerhalb von zehn Jahren nach Erwerb der Besteuerung, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mindestens ein Jahrzehnt liegt. Als "Veräußerung" im steuerlichen Sinne gilt dabei nicht nur der klassische Verkauf, sondern auch eine teilentgeltliche Übertragung – etwa wenn ein Kind im Gegenzug für das Grundstück bestimmte Gegenleistungen wie Pflegeverpflichtungen oder Rentenzahlungen übernimmt.

In einem aktuellen Urteil hat der Bundesfinanzhof (Az. IX R 13/22) nun klargestellt: Wird ein Grundstück innerhalb der Spekulationsfrist gegen eine Gegenleistung übertragen, kann dies einen steuerpflichtigen Spekulationsgewinn auslösen – auch wenn die Transaktion im familiären Rahmen erfolgt. Maßgeblich ist, ob die Eltern ursprünglich beabsichtigten, das Grundstück langfristig zu halten, oder ob sie mit der Übertragung steuerlich relevante Vorgänge auslösen.

Diese Rechtsprechung bringt Licht in einen bisher rechtlichen Graubereich. Denn bislang war unklar, wie teilentgeltliche Übertragungen im Familienkreis bei der Spekulationsfrist zu behandeln sind. Der BFH betont, dass es nicht auf die Familienbindung ankommt, sondern auf den wirtschaftlichen Charakter der Gegenleistung.

Für viele Familienberater, Steuerexperten und betroffene Eigentümer bedeutet das Urteil: erhöhte Vorsicht bei der Gestaltung der vorweggenommenen Erbfolge. Wer eine Grundstücksübertragung plant, sollte frühzeitig steuerliche Beratung einholen und die Fristen sowie den Umfang etwaiger Gegenleistungen genau prüfen.

Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs bringt Klarheit – und offenbart zugleich, wie tückisch familiäre Vermögensübertragungen sein können. Wer glaubt, innerhalb der Familie steuerlich auf der sicheren Seite zu sein, irrt. Die Finanzverwaltung kennt keine familiären Schonfristen, wenn wirtschaftlich relevante Werte fließen.

Gerade die verbreitete Praxis, dass Kinder als Gegenleistung für ein Grundstück Pflege- oder Versorgungsleistungen erbringen, kann zu einer steuerpflichtigen Teilveräußerung führen. Das ist für viele Eltern nicht nur überraschend, sondern mitunter auch teuer.

Das Urteil mahnt zur Sorgfalt: Grundstücke innerhalb der Spekulationsfrist sollten besser nicht gegen Gegenleistungen übertragen werden – es sei denn, die steuerlichen Folgen sind bewusst einkalkuliert. Im Zweifel gilt: lieber abwarten als versteuern.

 

Reformpläne zum Apothekenhonorar – Was Betriebe jetzt im Blick behalten müssen

Mit den angekündigten Reformplänen zur Erhöhung des Fixhonorars für verschreibungspflichtige Arzneimittel stehen Apothekenbetriebe in Deutschland vor einer potenziell bedeutenden Weichenstellung. Die geplante Anhebung des Rx-Fixums auf bis zu 9,50 Euro ab dem Jahr 2026, mögliche Zuschläge bis zu 11,00 Euro in ländlichen Regionen sowie ergänzende Fördermaßnahmen werfen nicht nur finanzielle Fragen auf, sondern verlangen auch strategische Weitsicht der Apothekeninhaber.

Zunächst sollten Betreiber die finanziellen Auswirkungen sorgfältig kalkulieren. Während das mögliche zusätzliche Honorarvolumen auf dem Papier deutlich erscheint, bleibt abzuwarten, wie die geplanten Beträge im endgültigen Gesetzestext ausgestaltet werden und inwieweit regionale Zuschläge tatsächlich beantragt und ausgeschöpft werden können. Auch der angekündigte Wegfall von Retaxationen dürfte nur unter bestimmten Bedingungen erfolgen, die im Rahmen der Umsetzung konkretisiert werden müssen. Eine sorgfältige Prüfung der jeweiligen Neuerungen wird daher unabdingbar sein.

Zudem ist es entscheidend, die betriebswirtschaftlichen Effekte realistisch einzuordnen. So bedeuten höhere Fixhonorare und mögliche Skonti zwar ein Entlastungspotenzial, gleichzeitig bleibt die Kostenseite – insbesondere durch Inflation, Tarifabschlüsse und steigende Energiekosten – weiterhin unter Druck. Apothekenbetreiber sind gut beraten, die zusätzlichen Einnahmen nicht als automatischen Gewinnzuwachs zu verbuchen, sondern vorausschauend in Personalbindung, Digitalisierung oder strukturelle Stabilisierung zu investieren.

Auch die geplante einmalige Präventionsförderung in Höhe von 25 Millionen Euro ist mit Unsicherheiten verbunden. Bislang ist unklar, welche Maßnahmen konkret gefördert werden und wie bürokratisch die Abwicklung ausfallen wird. Betreiber sollten daher frühzeitig prüfen, ob sie entsprechende Angebote sinnvoll in ihr Leistungsspektrum integrieren können, ohne ihre Abläufe zu überfrachten.

Besondere Aufmerksamkeit verdient die für 2027 angekündigte Umstellung der Honorarermittlung auf ein verhandelbares System. Dieser Paradigmenwechsel birgt Chancen, aber auch Risiken. Apothekenleiter müssen sich darauf einstellen, künftig verstärkt ihre Interessen in kollektive Verhandlungen einzubringen – direkt oder über ihre Standesvertretungen. Wer diese Entwicklung ignoriert, könnte mittelfristig wirtschaftlich ins Hintertreffen geraten.

Schließlich ist die politische Dimension nicht zu unterschätzen. Noch handelt es sich bei den Plänen um Koalitionsabsichten, deren Umsetzung keineswegs gesichert ist. Die weitere Entwicklung hängt maßgeblich vom Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens, der Finanzlage des Bundes und der politischen Prioritätensetzung des künftigen Gesundheitsministeriums ab. Apothekenbetreiber sollten daher wachsam bleiben, Entwicklungen eng verfolgen und flexibel auf Änderungen reagieren.

Die angekündigte Honorarreform ist keine Garantie auf bessere Zeiten, sondern vielmehr ein Signal zur strategischen Neuausrichtung. Für Apothekenbetreiber beginnt nun eine Phase der sorgfältigen Vorbereitung. Es wäre ein Fehler, sich von versprochenen Zahlen blenden zu lassen, ohne die strukturellen Rahmenbedingungen zu analysieren.

Insbesondere die geplante Öffnung des Honorarsystems für künftige Verhandlungen macht deutlich: Die Zeiten eines gesetzlich fixierten Einkommens sind womöglich gezählt. Wer hier nicht rechtzeitig betriebswirtschaftliche Szenarien durchspielt und seine Position aktiv absichert, könnte sich im neuen System schwertun.

Die Reform stellt eine Chance dar, aber sie erfordert Eigeninitiative, Aufmerksamkeit und realistische Einschätzung. Das politische Spielfeld bleibt volatil – umso wichtiger ist es, sich nicht in Wunschdenken zu verlieren, sondern das Machbare im Blick zu behalten.

 

Arbeitspapier der AG Gesundheit: Hoffnung auf finanzielle Entlastung für Apotheken – oder doch nur Symbolpolitik?

Noch bevor eine neue Bundesregierung überhaupt formiert ist, sorgt ein erstes Arbeitspapier der AG Gesundheit für Diskussionen in der Apothekerschaft. In dem Entwurf, der offenbar aus den Reihen der künftigen Koalitionspartner stammt, finden sich auch konkrete Vorschläge zur Zukunft der Apotheken. Diese sollen nicht nur gestärkt, sondern laut Papier auch „zukunftsfest“ gemacht werden – mit höheren Vergütungen, erweiterten Aufgaben und einem angeblich tragfähigen Finanzierungsmodell. Doch wie belastbar sind diese Ankündigungen wirklich?

Im Zentrum des Papiers stehen vor allem zwei Aspekte: eine moderate Anhebung des Festzuschlags auf verschreibungspflichtige Arzneimittel sowie die Ausweitung bezahlter pharmazeutischer Dienstleistungen. Das klingt zunächst nach einem Signal der Anerkennung für die Arbeit der Apotheken vor Ort, die seit Jahren mit wachsenden Anforderungen, wirtschaftlichem Druck und Nachwuchssorgen zu kämpfen haben. Laut inoffiziellen Modellrechnungen könnte sich daraus ein Ertragszuwachs zwischen 8.000 und 15.000 Euro jährlich pro Apotheke ergeben. Allerdings bleiben die Annahmen vage, basieren auf optimistischen Schätzungen und blenden regionale Unterschiede, die tatsächliche Inanspruchnahme der Leistungen und die Kostenstruktur vieler Betriebe weitgehend aus.

Besonders kritisch sehen Branchenkenner die fehlende Konkretisierung bei der Finanzierung. Zwar wird angedeutet, dass die Mehrkosten für pharmazeutische Dienstleistungen aus dem bestehenden Honorartopf der GKV abgedeckt werden könnten. Gleichzeitig verweist das Papier auf die „Solidarverantwortung der Versichertengemeinschaft“ – ein Euphemismus, der auf mögliche Umverteilungen innerhalb des Budgets schließen lässt, aber keine neuen Mittel in Aussicht stellt. Für Apotheken bedeutet das im schlimmsten Fall: Mehr Aufgaben, mehr Dokumentationspflichten, aber keine realen Netto-Mehreinnahmen.

Hinzu kommt: Die politisch gewünschte Entwicklung hin zur „erweiterten Rolle“ der Apotheken im Primärversorgungssystem verlangt nicht nur zusätzliche Qualifikationen des Personals, sondern auch Investitionen in Technik, Prozesse und Schulungen. Gerade kleinere Apotheken mit begrenzten Ressourcen könnten durch die neuen Anforderungen eher belastet als entlastet werden. Der Eindruck drängt sich auf, dass das Papier mehr den Zweck erfüllt, Reformbereitschaft zu demonstrieren, als tatsächliche Problemlösungen zu bieten.

Auch die geplante „Digitaloffensive“ im Apothekenwesen bleibt unklar. Die Rede ist von verbesserten Schnittstellen zum E-Rezept, von telepharmazeutischen Angeboten und einer stärkeren Integration in digitale Versorgungsprozesse – doch die Erfahrungen mit der Telematikinfrastruktur lassen viele Apotheker zweifeln, ob diese Vorhaben mehr als wohlklingende Ankündigungen sind. Fehlende Investitionsanreize, mangelhafte Systeme und unklare Datenschutzvorgaben machen es heute schon schwer, Digitalisierung als echten Fortschritt zu empfinden.

So bleibt festzuhalten: Das Arbeitspapier benennt zentrale Herausforderungen und sendet ein Signal der Gesprächsbereitschaft – doch ob daraus ein tragfähiges Gesetz mit spürbarem Nutzen für die Apotheken resultiert, ist mehr als fraglich. Ohne klare finanzielle Zusagen, strukturelle Entlastungen und echte Investitionsanreize droht das Vorhaben zu einem weiteren Kapitel in der langen Reihe gut gemeinter, aber schlecht gemachter Apothekenpolitik zu werden.

Die Vorschläge der AG Gesundheit lesen sich auf den ersten Blick wie ein längst überfälliges Versprechen an eine Branche, die seit Jahren auf der Stelle tritt. Höhere Honorare, mehr bezahlte Leistungen, mehr Verantwortung – all das klingt wie eine Aufwertung der öffentlichen Apotheke. Doch wer genauer hinsieht, erkennt schnell: Hier wird nicht auf nachhaltige Stabilisierung, sondern auf politische Symbolik gesetzt.

Die angekündigte Ertragssteigerung bleibt rein hypothetisch, weil weder Umfang noch Finanzierungsweg konkretisiert sind. Eine moderate Anpassung der Vergütung pro Arzneimittel gleicht nicht einmal die Inflation der letzten Jahre aus. Gleichzeitig werden Apotheken mit zusätzlichen Leistungen in die Pflicht genommen, ohne dass dafür ausreichende Mittel oder rechtssichere Rahmenbedingungen bereitgestellt werden. Die oft betonte Rolle der Apotheken als „niedrigschwellige Versorgungsinstanz“ wird so zur Belastung statt zur Chance – denn ohne Personal, Infrastruktur und echte Planungssicherheit lassen sich neue Aufgaben nicht seriös übernehmen.

Besonders enttäuschend ist, dass das Papier zentrale Hemmnisse wie den akuten Fachkräftemangel, die überbordende Bürokratie oder die schleppende Digitalisierung nur oberflächlich streift. Es fehlt eine Vision, wie Apotheken in einem modernen Versorgungssystem tatsächlich wirksam eingebunden werden können – jenseits von Lippenbekenntnissen und idealisierten Rollenbildern.

Was bleibt, ist ein mulmiges Gefühl: Die Politik sieht die Apotheken, hört ihnen aber nicht wirklich zu. Wenn dieses Arbeitspapier die Richtung vorgibt, in die sich das Gesundheitswesen entwickeln soll, dann bleibt den Apotheken nur die Hoffnung, dass im weiteren Gesetzgebungsprozess noch wesentliche Nachbesserungen erfolgen. Sonst droht auch diese Reform zum nächsten Stückwerk in der Gesundheitsgesetzgebung zu werden – mit viel Anspruch, aber wenig Substanz.

 

Neue E-Rezept-Regeln bei Lieferengpässen in Kraft – Apotheken müssen Dokumentation anpassen

Seit dem 15. April gelten in Deutschland neue verpflichtende Dokumentationsregeln für Apotheken im Umgang mit dem E-Rezept bei Lieferengpässen und bei der Abgabe von Arzneimitteln, die auf der Dringlichkeitsliste stehen. Die Neuerungen betreffen ausschließlich elektronische Verordnungen und setzen voraus, dass die Apothekensoftware entsprechend aktualisiert wurde. Für Papierrezeptverordnungen bleibt der bisherige Ablauf unverändert.

Hintergrund der Änderungen ist das bereits 2023 beschlossene Lieferengpassgesetz (ALBVVG), das Apotheken mehr Flexibilität bei der Arzneimittelabgabe ermöglichen soll, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Mit dem Stichtag 15. April endet die Übergangsfrist, in der sowohl technische Anpassungen in der Software als auch organisatorische Umstellungen in den Apotheken umgesetzt werden konnten. Nun sind die neuen Vorgaben verbindlich, sofern das Software-Update installiert wurde.

Eine zentrale Neuerung ist der sogenannte Schlüssel 13, der in den elektronischen Datensatz eingetragen werden muss, wenn Apotheken von der ursprünglichen Verordnung abweichen – etwa bei Packungsgröße, Stückzahl oder Wirkstärke – ohne jedoch die Gesamtmenge des Wirkstoffs zu überschreiten. Mit der Nutzung dieses Schlüssels wird gleichzeitig die Abrechnung der im Gesetz verankerten Lieferengpasspauschale in Höhe von 50 Cent ermöglicht. Die Schiedsstelle hatte zuvor entschieden, dass sich diese Pauschale auf die Abgabezeile und nicht auf jede einzelne Packung bezieht.

Zusätzlich wurde mit dem Schlüssel 14 ein weiteres Kennzeichen eingeführt, das speziell für Arzneimittel gilt, die auf der vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) veröffentlichten Dringlichkeitsliste stehen. Dazu zählen insbesondere wichtige Kinderarzneimittel. Auch hier ist keine zusätzliche Dokumentation erforderlich, wenn die Vorgaben korrekt elektronisch hinterlegt werden.

Eine weitere Anpassung betrifft die Abgabe von Teilmengen aus größeren Packungen im Fall eines Lieferengpasses. Kommt eine solche Lösung zur Anwendung, muss im Datensatz das Zusatzattribut der Gruppe 16 verwendet werden. Dabei wird die PZN der verwendeten Spenderpackung dokumentiert, abgerechnet wird jedoch die PZN der Packungsgröße, die der tatsächlich abgegebenen Menge entspricht. Gleichzeitig müssen auch Charge und Verkaufspreis korrekt hinterlegt sein. Das Sonderkennzeichen für die Nichtverfügbarkeit entfällt beim E-Rezept, bleibt aber bei Papierrezepten weiterhin erforderlich.

Die qualifizierte elektronische Signatur bleibt bei allen Abweichungen verpflichtend. Eine Änderung der Dosierung muss dann nicht dokumentiert werden, wenn diese ausschließlich durch den Lieferengpass bedingt ist. Apotheken müssen damit künftig nicht nur auf Versorgungssicherheit achten, sondern auch erhöhte Anforderungen an die formale und technische Umsetzung im Rahmen des E-Rezepts erfüllen.

Die neuen Dokumentationsregeln markieren einen weiteren Schritt in Richtung Digitalisierung des Gesundheitswesens – mit spürbaren Konsequenzen für die Apothekenpraxis. Während die Möglichkeit, bei Engpässen flexibler zu reagieren, grundsätzlich zu begrüßen ist, bleibt der administrative Aufwand erheblich. Die klare Trennung zwischen elektronischen und papierbasierten Rezepten könnte zudem für Verunsicherung im Alltag sorgen – gerade in Stoßzeiten.

Zudem hängt die Einhaltung der neuen Vorgaben von der rechtzeitigen Umsetzung durch die Softwareanbieter ab. Solange nicht alle Systeme flächendeckend aktualisiert sind, bleibt der praktische Nutzen begrenzt. Apotheken sehen sich damit einmal mehr in der Rolle der letzten Instanz eines überkomplexen Versorgungssystems – mit hoher Verantwortung, aber oft unzureichender Unterstützung. Die Politik wäre gut beraten, nachzusteuern, wo technische Realität und gesetzliche Vorgabe noch nicht deckungsgleich sind.

 

Trump kündigt Zölle auf Pharma-Produkte an – Produktionsverlagerung in die USA im Visier

US-Präsident Donald Trump hat angekündigt, in absehbarer Zeit Importzölle auf pharmazeutische Produkte zu erheben. Ziel sei es, die Abhängigkeit von ausländischer Medikamentenproduktion zu beenden und die Herstellung lebenswichtiger Arzneimittel zurück in die Vereinigten Staaten zu holen. „Wir stellen unsere eigenen Medikamente nicht mehr her. Die Pharmakonzerne sitzen in Irland und vielen anderen Orten, in China“, erklärte Trump bei einem Treffen mit dem Präsidenten von El Salvador, Nayib Bukele, im Weißen Haus.

Trump äußerte sich überzeugt, dass höhere Zölle ein wirksames Instrument seien, um Unternehmen zur Rückkehr in die USA zu bewegen. „Je höher der Zoll, desto schneller kommen sie“, sagte er. Konkrete Prozentsätze nannte er zwar nicht, verwies jedoch auf bestehende Strafzölle in Höhe von 25 Prozent auf Produkte wie Stahl, Aluminium und Autos. Die Entscheidung über die Höhe der Zölle auf Medikamente sei Teil eines bereits ausgearbeiteten Zeitplans. „Wir machen das, weil wir unsere eigenen Medikamente herstellen wollen“, betonte der Präsident.

Pharmazeutische Produkte waren bislang von den umfassenden Zollmaßnahmen der US-Regierung ausgenommen. In der Vergangenheit hatte Trump jedoch wiederholt signalisiert, dass auch Arzneimittelhersteller stärker in die Pflicht genommen werden sollen, um eine stärkere inländische Produktionsbasis aufzubauen. Unterstützung erhält er dabei aus dem Handelsministerium: US-Handelsminister Howard Lutnick kündigte kürzlich an, dass weitere bislang zollbefreite Warengruppen – darunter Smartphones, Laptops und Elektronikartikel – künftig ebenfalls mit Sonderzöllen belegt werden könnten. In diesem Zusammenhang nannte er explizit auch pharmazeutische Erzeugnisse.

Die geplanten Maßnahmen fügen sich in die protektionistische Handelspolitik Trumps ein, mit der die US-Wirtschaft unabhängiger von internationalen Lieferketten gemacht werden soll. Beobachter sehen darin einen weiteren Schritt zur Umsetzung der „America First“-Strategie. Für die internationale Pharmabranche könnten die Pläne weitreichende Konsequenzen haben. Viele Hersteller haben ihre Produktionsstätten bewusst in Ländern mit steuerlichen und regulatorischen Vorteilen angesiedelt. Eine erzwungene Rückverlagerung in die USA könnte zu erheblichen Umstellungen in bestehenden Lieferketten führen und mit hohen Investitionen verbunden sein.

Die geplanten Zölle auf pharmazeutische Produkte markieren einen Paradigmenwechsel in der amerikanischen Industriepolitik. Was bislang im Schatten anderer wirtschaftspolitischer Konflikte stand, rückt nun ins Zentrum: die medikamentöse Selbstversorgung als geopolitisches Ziel. Trumps Argumentation folgt einem simplen Muster – Druck erzeugt Bewegung. Doch was in der Theorie plausibel klingt, ist in der Praxis mit erheblichen Risiken verbunden. Die globale Pharmaindustrie operiert in einem komplexen Geflecht aus Vorschriften, Kostenstrukturen und Zulassungsverfahren. Eine abrupte Umstrukturierung könnte nicht nur die Versorgungssicherheit gefährden, sondern auch bestehende Kooperationen destabilisieren.

Zudem bleibt offen, ob Unternehmen tatsächlich in nennenswertem Umfang zurückkehren oder stattdessen alternative Märkte erschließen. Eine reine Zollpolitik ersetzt keine industriepolitische Strategie. Langfristige Produktionsverlagerungen benötigen verlässliche Rahmenbedingungen, steuerliche Anreize und stabile politische Signale – nicht allein Drohkulissen. Trumps Ankündigung passt zur Rhetorik seiner bisherigen Amtszeit, bleibt aber in der Substanz vage. Entscheidend wird sein, ob den Worten konkrete gesetzgeberische Maßnahmen folgen – und ob diese letztlich die gewünschte Wirkung entfalten.

 

PharmaSGP übertrifft Erwartungen mit starkem Auslandswachstum

PharmaSGP hat im Geschäftsjahr 2024 ein deutliches Umsatz- und Ergebniswachstum erzielt – und das ausschließlich durch organische Entwicklung. Wie aus Unternehmensangaben hervorgeht, stieg der Umsatz um 17,5 Prozent auf rund 119 Millionen Euro. Damit übertraf der Hersteller von OTC-Arzneimitteln seine Prognose leicht. Das bereinigte operative Ergebnis (Ebitda) lag bei 37 Millionen Euro, was einem Anstieg von 9,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht.

Besonders positiv entwickelte sich das Auslandsgeschäft. In Märkten wie Österreich und Italien verzeichnete das Unternehmen deutliche Zuwächse. Als Treiber gelten die etablierten Marken Rubaxx, Restaxil und Neradin. Auch andere Produkte wie Spalt, Formigran, Kamol und Baldriparan konnten ihre Position behaupten. Trotz eines allgemein schwierigen Marktumfelds mit verhaltenem Konsumverhalten in weiten Teilen Europas gelang es PharmaSGP, seine Marktanteile auszubauen.

Das Unternehmen sieht die Erfolge als Bestätigung seiner Plattformstrategie, die auf eine schnelle Integration neuer Produkte und eine überregionale Skalierung setzt. Seit Januar 2025 steht Peter Gerckens an der Spitze des Unternehmens. Er folgte auf Natalie Weigand und war zuvor als Chief Commercial Officer tätig. Gerckens betonte, das profitable Wachstum sei ein Ergebnis gezielter Markenführung und struktureller Effizienz.

Finanzvorstand Michael Rudolf kündigte für das laufende Jahr weitere Produkteinführungen an und erklärte, man halte gezielt Ausschau nach Übernahmemöglichkeiten zur Erweiterung des Portfolios. Der Umsatz für 2025 soll zwischen 122 und 128 Millionen Euro liegen, das bereinigte Ebitda zwischen 37 und 39 Millionen Euro.

Unterdessen veränderte sich auch die Eigentümerstruktur deutlich. Firmengründer Dr. Clemens Fischer erwarb kurz vor Jahresende weitere rund 4 Prozent der Anteile und hält damit fast 78 Prozent des Unternehmens. Zusammen mit seiner Geschäftspartnerin Madlena Hohlefelder kontrolliert er nunmehr über 85 Prozent. Nach einem Aktienrückkauf durch die Gesellschaft selbst verbleiben nur noch rund 4,8 Prozent im Streubesitz. Beobachter sehen darin eine mögliche Vorbereitung auf einen Squeeze-out. PharmaSGP war im Juni 2020 mit einem Emissionspreis von 31,50 Euro an die Börse gegangen. Der aktuelle Kurs liegt deutlich darunter.

PharmaSGP liefert ein bemerkenswertes Beispiel dafür, dass Wachstum auch ohne Zukäufe möglich ist – wenn Strategie, Markenführung und internationale Ausrichtung konsequent umgesetzt werden. In einem Markt, der von Preis- und Regulierungsdruck geprägt ist, hat das Unternehmen einen Weg gefunden, seine Position zu festigen und gleichzeitig seine Unabhängigkeit zu wahren.

Die zunehmende Konzentration der Eigentümerstruktur weckt jedoch Fragen zur künftigen strategischen Ausrichtung. Ein möglicher Börsenrückzug würde dem Unternehmen mehr unternehmerische Freiheit verschaffen, zugleich aber die Transparenz gegenüber dem Kapitalmarkt einschränken. Ob dieser Schritt letztlich erfolgt, dürfte auch davon abhängen, wie sich die Gespräche mit den verbleibenden Minderheitsaktionären entwickeln.

Klar ist: PharmaSGP steht vor einem Wendepunkt – wirtschaftlich solide, strategisch gut aufgestellt, aber mit offenem Ausgang hinsichtlich der weiteren gesellschaftsrechtlichen Entwicklung.

 

Kinderarzneimittel weiter Mangelware – Apotheker warnen vor gefährlicher Unterschätzung

Trotz medizinischer Fortschritte fehlen in Deutschland weiterhin ausreichend zugelassene und kindgerechte Arzneimittel. Experten schlagen Alarm: Immer wieder kommt es im klinischen wie ambulanten Bereich zu Zwischenfällen aufgrund falscher Dosierungen oder ungeeigneter Präparate – selbst bei vermeintlich harmlosen Mitteln wie Nasentropfen oder Reisetabletten. Die sichere Arzneimitteltherapie für Kinder bleibt damit eine der größten Herausforderungen im pharmazeutischen Alltag.

Besonders betroffen ist die Altersgruppe der unter Zweijährigen. Ein Fall aus Erlangen verdeutlicht die Problematik: Ein drei Monate altes Kind wurde mit einer Xylometazolin-Vergiftung auf die Intensivstation eingeliefert. Die Eltern hatten ein Nasenspray für Kleinkinder verwendet, das nicht für Säuglinge geeignet war. Obwohl sich der Vorfall innerhalb der zugelassenen Dosierung ereignete, zeigte das Neugeborene schwere Symptome. Fachleute warnen, dass bei sehr kleinen Kindern noch immer zu wenig über die Pharmakokinetik vieler Wirkstoffe bekannt sei. In einigen Ländern sind vergleichbare Präparate für diese Altersgruppe gänzlich verboten.

Ein zentrales Problem ist der sogenannte Off-Label-Use – der Einsatz von Medikamenten außerhalb ihrer Zulassung. In der Kinderheilkunde ist dies keine Ausnahme, sondern Alltag. Eine systematische Erhebung und Bewertung entsprechender Daten erfolgt unter anderem über das „Kinderformularium“, eine öffentlich zugängliche Datenbank mit Informationen zu etwa 700 Wirkstoffen. Die Einträge basieren auf Studienergebnissen und klinischen Erfahrungen und dienen Ärzten und Apothekern als Orientierungshilfe.

Die Herausforderung beginnt jedoch bereits bei der korrekten Dosierung. Kinder gelten pharmakologisch nicht als „kleine Erwachsene“. Zwischen einem Frühgeborenen mit 500 Gramm Körpergewicht und einem Jugendlichen mit über 100 Kilogramm liegen Welten. Die Wirkung eines Medikaments lässt sich nicht linear herunterskalieren. Zudem spielt die galenische Form – also die Darreichungsform – eine entscheidende Rolle: Tabletten, Zäpfchen oder Tropfen müssen altersgerecht verfügbar und anwendbar sein.

Auch bei rezeptfreien Präparaten ist Vorsicht geboten. So wurde 2017 ein Bewertungsverfahren für die Wirkstoffe Dimenhydrinat und Diphenhydramin eingeleitet, nachdem es zu mehreren schweren Nebenwirkungen bei Kindern gekommen war, darunter Todesfälle. Trotz fehlender Belege für die Wirksamkeit bei Magen-Darm-Beschwerden in der Pädiatrie blieben die Medikamente rezeptfrei. Lediglich die Dosierungsempfehlungen wurden angepasst. Apotheken wird geraten, solche Präparate nur nach strenger Indikationsprüfung zu empfehlen.

Apothekenteams spielen bei der Risikominimierung eine Schlüsselrolle. Sie sollen nicht nur auf eine korrekte Anwendung hinweisen, sondern auch ein Bewusstsein für potenzielle Gefahren schaffen. Zudem sind sie aufgefordert, jede vermutete unerwünschte Arzneimittelwirkung oder Medikationsfehler – insbesondere im Zusammenhang mit Kindern – an die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker zu melden.

Die Versorgungslage bleibt angespannt. Fachleute fordern mehr Studien, klare Zulassungsverfahren für pädiatrische Medikamente und eine stärkere Sensibilisierung der Fachöffentlichkeit. Denn solange keine umfassenden Lösungen vorliegen, bleibt die Arzneimitteltherapie bei Kindern mit Unsicherheiten behaftet – mit potenziell gravierenden Folgen.

Die anhaltende Lücke in der Versorgung mit kindgerechten Arzneimitteln ist mehr als nur ein ärgerliches Versäumnis. Sie ist ein strukturelles Problem mit ernsthaften Folgen für die kleinsten und verletzlichsten Patienten. Eltern verlassen sich auf Empfehlungen aus der Apotheke – zu Recht. Umso wichtiger ist es, dass Apothekerinnen und Apotheker nicht nur Fachwissen vermitteln, sondern auch Irrtümer aufdecken, Risiken ansprechen und Fehlanwendungen verhindern.

Dass Präparate mit potenziell schwerwiegenden Nebenwirkungen weiterhin frei verkäuflich sind, obwohl ihre Wirksamkeit in der Kinderheilkunde nicht belegt ist, stellt die Glaubwürdigkeit des Zulassungssystems infrage. Eine rein formale Zulassung darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass Sicherheit bei Kindern einen eigenen Maßstab braucht.

Die Apotheke wird dabei zur letzten Sicherheitsinstanz. Doch diese Verantwortung muss auch politisch anerkannt und unterstützt werden – durch verbindlichere Regeln, mehr Forschung und bessere Vergütung für pharmazeutische Beratung. Solange die Politik hier nicht liefert, bleibt die Sicherheit von Kindern auch weiterhin vom Engagement einzelner abhängig.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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