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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
Immer häufiger stehen Apotheken im Zentrum von Betrugsversuchen mit gefälschten oder missbräuchlich ausgestellten Rezepten. Insbesondere hochwirksame oder missbrauchsanfällige Medikamente sind im Visier – oft verbunden mit erheblichen wirtschaftlichen und strafrechtlichen Risiken für die Apotheken. Zwar dürfen bei Verdachtsmomenten Identitätsprüfungen durchgeführt werden, doch es fehlt an klaren gesetzlichen Grundlagen, wann und wie diese Maßnahmen rechtssicher erfolgen dürfen. Zwischen medizinischer Verantwortung, Datenschutz und rechtlichen Unsicherheiten wächst der Druck auf Apotheken, im Einzelfall richtig zu entscheiden – ohne politisch abgestützte Leitlinien und unter dem Risiko, entweder zu nachlässig oder zu streng zu handeln.
In deutschen Apotheken nimmt die Zahl verdächtiger Rezeptvorlagen spürbar zu. Dabei stehen längst nicht mehr nur handschriftlich veränderte Papierrezepte im Fokus. Auch im Zeitalter des elektronischen Rezepts (E-Rezept) häufen sich Fälle, in denen digitale Verordnungen manipuliert, missbraucht oder unter falscher Identität eingelöst werden. Die Folge: Apothekerinnen und Apotheker sehen sich vermehrt mit der schwierigen Aufgabe konfrontiert, zwischen Echtheit und Betrugsverdacht zu unterscheiden – oft unter Zeitdruck und ohne gesicherte technische Hilfsmittel zur Verifikation.
Betroffen sind insbesondere Arzneimittel mit hohem Schwarzmarktwert oder Missbrauchspotenzial, darunter starke Schmerzmittel, Benzodiazepine und Medikamente zur Substitutionsbehandlung. Aber auch Arzneien aus dem Bereich der Selbstoptimierung, etwa hormonell wirksame Präparate oder leistungssteigernde Substanzen, werden zunehmend Ziel krimineller Machenschaften. Dabei treten Täter häufig professionell organisiert auf – mit detaillierten Fälschungen, plausibel wirkenden Angaben und gezieltem Auftreten.
In Verdachtsfällen greifen Apotheken immer häufiger zur Identitätsprüfung. Dabei wird die Person, die das Rezept einlösen möchte, aufgefordert, einen amtlichen Lichtbildausweis sowie die elektronische Gesundheitskarte vorzulegen. Diese Maßnahme dient dazu, die Übereinstimmung zwischen dem verordneten Namen und der tatsächlichen Person sicherzustellen. Eine klare gesetzliche Grundlage für dieses Vorgehen gibt es jedoch nicht. Zwar ist die Kontrolle bei begründetem Verdacht zulässig, doch bleibt unklar, welche Kriterien zur Begründung eines solchen Verdachts herangezogen werden dürfen und wie die Kontrolle konkret ablaufen muss.
Das führt zu einer erheblichen Unsicherheit im Apothekenalltag. Apothekerinnen und Apotheker müssen in Sekunden entscheiden, ob eine Kontrolle angemessen ist – und riskieren dabei entweder, einem Betrugsversuch nicht entgegenzuwirken oder einen rechtmäßigen Kunden zu verprellen. Fälle, in denen auffällige Personen nach Aufforderung zur Ausweiskontrolle die Apotheke fluchtartig verlassen, häufen sich. In der Fachöffentlichkeit gelten solche Reaktionen als Indiz für kriminelle Absichten, rechtlich verwertbar sind sie jedoch nicht.
Darüber hinaus stellt sich die Frage nach dem richtigen Umgang mit datenschutzrechtlichen Anforderungen. Apotheken dürfen keine Ausweiskopien anfertigen oder personenbezogene Daten ohne explizite Rechtsgrundlage speichern. Auch eine interne Dokumentation von Verdachtsfällen ist nur unter engen Voraussetzungen möglich. Dies erschwert die Nachverfolgbarkeit, falls es im Nachhinein zu Ermittlungen kommt oder sich der Vorfall im Rahmen einer Kontrolle durch Krankenkassen oder Behörden wieder aufrollt.
Ein weiteres Problem ergibt sich aus der fehlenden Einheitlichkeit. Während manche Apothekerinnen und Apotheker bei jedem Verdacht eine Identitätsprüfung verlangen, scheuen andere aus Angst vor Konflikten oder rechtlichen Folgen davor zurück. Die Folge ist ein Flickenteppich unterschiedlicher Vorgehensweisen – zum Nachteil der Rechtssicherheit und zum Risiko für die Arzneimittelsicherheit.
Die Apothekerschaft fordert deshalb seit geraumer Zeit klare gesetzliche Leitlinien. Es brauche einheitliche, verbindliche Regelungen, wann und wie eine Identitätsprüfung durchzuführen ist, welche Dokumente zulässig sind, wie der Ablauf rechtssicher gestaltet werden kann und wie mit Ablehnung oder Fluchtreaktionen umzugehen ist. Auch die Absicherung der Apothekenteams vor möglichen Beschwerden, Regressforderungen oder strafrechtlichen Vorwürfen müsse Teil einer solchen Regelung sein.
Bislang reagierte die Politik zögerlich. Zwar erkennen Fachgremien wie der Gemeinsame Bundesausschuss und Kammervertreter die Problematik an, konkrete legislative Initiativen blieben jedoch aus. Vor dem Hintergrund zunehmender Digitalisierung, organisierter Rezeptkriminalität und steigender Haftungsrisiken mehren sich nun die Stimmen, die ein sofortiges Handeln fordern.
Die Apotheke hat sich in den vergangenen Jahren ungewollt zur letzten Kontrollinstanz eines lückenhaften Systems entwickelt. Was ursprünglich als Ort der Versorgung und Beratung gedacht war, ist heute zugleich ein Brennpunkt für Missbrauch, Fälschung und kriminelle Ausnutzung ärztlicher Verordnungen geworden. Apothekerinnen und Apotheker sind damit zu Risikomanagern geworden – ohne jedoch mit den nötigen rechtlichen Instrumenten ausgestattet zu sein.
Die Identitätsprüfung ist ein geeignetes Mittel, um Sicherheit herzustellen. Sie schützt vor wirtschaftlichen Schäden, verhindert Fehlabgaben und kann helfen, organisierte Rezeptkriminalität einzudämmen. Doch der Umgang damit verlangt klare Spielregeln. Dass Apotheken aktuell auf Basis individueller Einschätzung handeln müssen, ohne verlässlichen gesetzlichen Rückhalt, ist nicht nur unpraktikabel, sondern gefährlich. Es bringt das pharmazeutische Personal in juristisch unsichere Positionen und gefährdet das Vertrauensverhältnis zu den Patientinnen und Patienten.
Ein bundesweit einheitliches Regelwerk zur Identitätskontrolle bei Rezeptverdacht wäre kein Ausdruck von Misstrauen, sondern eine logische Konsequenz aus der zunehmenden Verantwortung, die Apotheken tragen müssen. Es würde Rechtssicherheit schaffen, Standards setzen und dazu beitragen, dass Maßnahmen in sensiblen Situationen verhältnismäßig und korrekt angewendet werden.
Die Apotheken haben ihre Bereitschaft gezeigt, Verantwortung zu übernehmen. Was sie jetzt brauchen, ist keine Empfehlung, sondern eine klare gesetzliche Regelung, die ihnen Sicherheit gibt – für sich, für ihre Mitarbeitenden und für die Patientinnen und Patienten, denen sie täglich verpflichtet sind. Die Gesetzgebung darf nicht länger auf Sicht fahren, während an der Frontlinie der Versorgung täglich entschieden werden muss. Wer Kontrolle verlangt, muss auch rechtlich kontrollierbare Grundlagen schaffen.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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