• 13.04.2025 – Apotheken-News: Apothekenreform mit Vorbehalt

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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-News: Apothekenreform mit Vorbehalt

 

Fixhonorar, Bürokratieabbau und neue Zuständigkeiten unter finanzieller Unsicherheit – Umsetzung offen

Die neue Regierungskoalition stellt der Apothekenlandschaft weitreichende Reformen in Aussicht: höhere Fixhonorare, weniger Bürokratie, neue Zuständigkeiten bei der Vergütung und mehr Prävention. Doch alle Maßnahmen stehen unter Finanzierungsvorbehalt – konkrete Umsetzungen sind frühestens ab 2027 zu erwarten. Eine Expertenkommission soll bis dahin prüfen, was überhaupt finanzierbar ist. Für viele Apotheken droht ein weiteres jahrelanges Warten auf dringend notwendige Entlastung.


Die neue schwarz-rote Koalition hat in ihrem aktuellen Koalitionsvertrag eine Reihe weitreichender Maßnahmen zur Stärkung der Apothekenversorgung angekündigt – von einer Anhebung des Fixums über Bürokratieabbau bis hin zu einer Neuausrichtung der Vergütungsverhandlungen. Doch der zentrale Satz in Zeile 1627 des Vertrags relativiert all diese Ankündigungen: „Alle Maßnahmen des Koalitionsvertrags stehen unter Finanzierungsvorbehalt.“ Damit verknüpft die Regierung ihre politischen Zusagen explizit mit der Kassenlage – und macht sie zugleich zur Ungewissheit.

Kernstück der apothekenspezifischen Passage ist die vorgesehene Erhöhung des Apothekenfixums von derzeit 8,35 Euro auf 9,50 Euro pro Rx-Arzneimittel. Für Apotheken in ländlichen oder strukturschwachen Regionen soll ein Zuschlag auf bis zu 11 Euro geprüft werden. Wie genau diese Differenzierung ausgestaltet werden soll, bleibt ebenso offen wie die Frage, ob diese Beträge auskömmlich wären, um den realen Herausforderungen im Apothekenbetrieb zu begegnen. Gleichzeitig kündigt der Vertrag einen grundlegenden Wandel im Verfahren zur Vergütungsfestsetzung an: Künftig soll der Gesetzgeber keine Beträge mehr festlegen. Stattdessen sollen der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband eigenständig über die Honorare verhandeln. Diese Delegation der Zuständigkeit an die Selbstverwaltung wird in Teilen als Stärkung der Akteure verstanden, wirft jedoch auch Fragen zur Verhandlungsmacht und zur Ausgewogenheit der Interessenvertretung auf.

Weitere angekündigte Entlastungen betreffen die tägliche Arbeit in den Apotheken. So sollen bürokratische Lasten, etwa in Form überzogener Dokumentationspflichten, reduziert werden. Die Abgabe- und Austauschregeln für Arzneimittel sollen vereinfacht werden, um Prozesse effizienter zu gestalten. Die bisher teils unterschiedlichen Anforderungen für Versand- und Vor-Ort-Apotheken – etwa bei Kühlketten oder Nachweisen – sollen vereinheitlicht werden. Auch das bisher geltende Skonti-Verbot steht zur Disposition: Es soll aufgehoben werden, was den Großhandelsbezug und wirtschaftliche Spielräume für Apotheken flexibilisieren könnte.

Darüber hinaus plant die Koalition eine stärkere Einbindung der Apotheken in die Prävention und Gesundheitsförderung. Der Apothekerberuf soll – obwohl bereits in vielen Bereichen als Heilberuf definiert – weiterentwickelt und rechtlich in dieser Rolle gefestigt werden. Der lange geforderte Schritt, den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu verbieten, fehlt hingegen vollständig im Vertrag. Auch die neue Regierung schreckt offenbar vor einem Eingriff in diesen politisch sensiblen und europarechtlich relevanten Bereich zurück.

Besonders kritisch aus Sicht vieler Apotheken ist die geplante Zeitschiene. Die Regierung hat eine sogenannte Expertenkommission angekündigt, die bis zum Frühjahr 2027 Vorschläge zur konkreten Umsetzung und Finanzierung der Maßnahmen erarbeiten soll. Bis dahin bleibt unklar, welche der Maßnahmen tatsächlich greifen werden – und in welchem finanziellen Umfang. Gleichzeitig betont der Vertrag, dass die Stabilisierung der Finanzlage Vorrang hat und neue Belastungen für Beitragszahler vermieden werden sollen. Diese Prioritätensetzung lässt Zweifel zu, ob die angekündigten Verbesserungen in absehbarer Zeit tatsächlich Realität werden.

Flankiert werden die apothekenspezifischen Pläne von weiteren Reformabsichten, die mittelbar auf die Branche wirken dürften. Dazu gehören unter anderem der geplante Abbau der Bonpflicht im Einzelhandel, der Ausbau digitaler Verfahren im Gesundheitswesen, die Schaffung einer neuen „Vertrauenskultur“ anstelle starrer Kontrollen sowie Anpassungen beim gesetzlichen Mindestlohn. Auch hier gilt: Der konkrete Umsetzungszeitraum ist offen, und der Erfolg hängt maßgeblich von der Finanzierbarkeit im laufenden Haushalt ab.

Ein politisch bedeutsamer Wechsel ist zudem im Bundesgesundheitsministerium zu erwarten. Das Ressort soll von der CDU geführt werden, und als möglicher neuer Bundesgesundheitsminister wird der bisherige gesundheitspolitische Sprecher der Union, Tino Sorge, gehandelt. Sorge hatte sich in der Vergangenheit wiederholt für die Belange der Apotheken ausgesprochen und insbesondere die Notwendigkeit einer Honoraranpassung betont. Ob er diese Haltung auch als Minister aufrechterhalten kann und wird, dürfte wesentlich davon abhängen, welche Spielräume ihm im Bundeshaushalt eingeräumt werden – und inwieweit die politische Führung bereit ist, den Reformstau in der Apothekenpolitik tatsächlich aufzulösen.


Kommentar:

Was auf den ersten Blick wie ein Neuanfang für die Apotheken aussieht, entpuppt sich bei näherer Betrachtung als ein klassisches Beispiel politischer Zurückhaltung: große Worte, viele Ankündigungen – aber alles unter Vorbehalt. Der Koalitionsvertrag enthält zwar zahlreiche richtige Ansätze: mehr finanzielle Anerkennung, weniger Bürokratie, eine Stärkung der pharmazeutischen Rolle, eine stärkere Präventionsorientierung. Doch der Klammerzusatz „wenn das Geld da ist“ zieht sich wie ein roter Faden durch sämtliche Absichtserklärungen.

Für Apothekenbetreiber, die bereits jetzt unter wirtschaftlichem Druck stehen, sind Zusagen mit dreijähriger Vorlaufzeit wenig hilfreich. Die Aussicht auf eine Expertenkommission, die erst 2027 Empfehlungen vorlegen soll, wirkt wie ein bürokratischer Ausweichschritt – und nicht wie ein Signal entschlossener Reformpolitik. Es drängt sich die Frage auf, ob diese Zeitverzögerung strategisch gewählt wurde, um Versprechen ohne unmittelbare Verpflichtung machen zu können.

Der Verzicht auf ein Rx-Versandverbot zeigt zudem, dass auch diese Regierung zentrale Forderungen der Apothekerschaft nicht aufgreifen will. Gleichzeitig setzt sie auf neue Aufgaben wie Präventionsleistungen, ohne deren Vergütung oder Rahmenbedingungen konkret zu regeln. Der Übergang zu Verhandlungen zwischen GKV-Spitzenverband und DAV mag aus Sicht der Regierung ein Fortschritt sein – für die Apotheken bedeutet dies jedoch: mehr Eigenverantwortung bei ungleicher Verhandlungsposition.

Ob Tino Sorge, sollte er tatsächlich das Gesundheitsressort übernehmen, seine bisherigen Aussagen zur Apothekenstärkung in Regierungshandeln übersetzen kann, bleibt abzuwarten. Sein politischer Gestaltungswille allein wird nicht reichen, wenn die Haushaltsrealität alle Reformpläne ausbremst. Die Apotheken brauchen jetzt konkrete Entscheidungen, nicht vage Perspektiven auf spätere Möglichkeiten. Die Zeit zum Handeln läuft – und sie läuft gegen die Apotheken.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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