• 25.01.2025 – Apotheken-Nachrichten von heute: Politik, Gesundheit und Recht in Deutschland

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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-Nachrichten von heute: Politik, Gesundheit und Recht in Deutschland

 

Einblick in AfD-Strategien, rechtliche Urteile und die Stärkung der Apothekenlandschaft.

In den letzten Monaten hat die Alternative für Deutschland (AfD) vermehrt durch emotional geladene Auftritte und Äußerungen öffentliche Aufmerksamkeit erregt, wobei Kritiker eine Strategie der gezielten Provokation unterstellen. Parallel dazu sehen sich deutsche Apotheken durch finanzielle Korrekturen bei der Rezeptabrechnung, verursacht durch formale Fehler, wachsenden Herausforderungen gegenüber. Auch rechtlich gibt es bedeutende Entwicklungen: Das Oberlandesgericht Karlsruhe lehnte eine Klage bezüglich der stillschweigenden Willenserklärung bei Wohngebäudeversicherungen ab, während das Landgericht Lübeck die Gefährdungshaftung von E-Bike-Haltern betonte. Politische Entscheidungen beeinflussen ebenfalls den Gesundheitssektor, wie die von der Ampel-Koalition geplante Verlängerung der Übergangsfrist für Wundversorgungsprodukte zeigt. In Thüringen setzt die neue Gesundheitsministerin Katharina Schenk auf eine Stärkung der Apotheken, während die junge Apothekerin Charlotte Nehls trotz Fachkräftemangel und steigender Kosten ihre dritte Apotheke übernimmt. In Lindow sichern zwei Apotheker die Versorgung der Region nach der Schließung der einzigen Apotheke, und Forschende der University of Southern California (USC) erkunden neue Wege in der Adipositasbekämpfung durch intermittierendes Fasten, um die Gesundheit junger Menschen zu verbessern.

 

Glosse: Quizkönig Günther Jauch im Kreuzfeuer der Apotheker-Invasion

In den unendlichen Weiten des deutschen Fernsehens, wo Quizshows und Reality-TV regieren, erstrahlte plötzlich ein altbekanntes Gesicht in neuem Glanz: Günther Jauch, der Grandseigneur der Abendunterhaltung, kehrte zurück auf die Bildschirme. Aber diesmal nicht, um die nächste Millionärin zu krönen, sondern um sich in seiner Show „Jauch gegen ...“ den wahren Helden des Alltags zu stellen: den Vor-Ort-Apothekern.

Stellen Sie sich vor: Da steht er, der titanische Titan des Trivialen, in seinem schicken Anzug, bereit, sich den pharmazeutischen Fragen zu stellen, die so gar nichts mit seinem Alltag zu tun haben. Die Szenerie ist beinahe biblisch – David gegen Goliath, wenn David ein Haufen Apotheker in weißen Kitteln wäre und Goliath ein Quizshow-Moderator, der sich bei der Shop Apotheke etwas dazuverdient.

Das Konzept der Show ist einfach und doch genial. Zehn Runden, Fragen und Antworten, und am Ende ein Finale, bei dem es darum geht, wer schneller auf den Buzzer haut – ein Format, das so spannend ist wie die Frage, ob der Toast auf die gebutterte oder die ungebutterte Seite fällt.

Gleich zu Beginn der Show bekam Jauch eine Frage gestellt, die in etwa so fair war, wie einem Vegetarier ein Steak vorzusetzen: „Wie viele Apotheken schlossen im Jahr 2023?“ Jauch, sichtlich verblüfft von dieser Statistik, die so gar nichts mit seinen täglichen Moderationsaufgaben zu tun hatte, setzte sein bestes Pokerface auf und wählte eine Antwort, die so gut geraten war wie ein Lottotipp.

Die Apotheker, bewaffnet mit Wissen, das in jahrelanger harter Arbeit erworben wurde, nickten tadelnd. Einer murrte, „Das passiert, wenn man nur von zu Hause aus bestellt, Herr Jauch“, und das Publikum lachte, als hätte jemand gerade den besten Witz des Jahres gerissen.

Als dann eine Frage zu Rabatten auf verschreibungspflichtige Medikamente kam, leuchteten Jauchs Augen auf. Endlich, sein Fachgebiet: Rabatte! Er holte tief Luft, bereit, eine epische Antwort zu liefern, die seine Zuschauer von den Socken hauen würde – doch bevor er auch nur ein Wort herausbekommen konnte, wurde sein Mikrofon abgeschaltet. „Das ist hier keine Werbeveranstaltung“, tönte es aus dem Off. Jauch, der alte Hase, stand da, rot wie eine Tomate, und fummelte am Mikrofon, als könnte er es durch bloße Willenskraft wieder einschalten.

Im großen Finale kam dann die alles entscheidende Frage nach dem CardLink-Verfahren, die Jauch mit der Euphorie eines Schülers beantwortete, der glaubt, die Lösung für eine Matheaufgabe gefunden zu haben, nur um vom Lehrer eines Besseren belehrt zu werden. Die Apotheker korrigierten ihn gelassen, während Jauch realisieren musste, dass manche Quizfragen schwieriger sind als andere.

So endete die Show mit einem triumphierenden Team der Vor-Ort-Apotheker, die nicht nur das Preisgeld, sondern auch das letzte Wort mit nach Hause nahmen. Jauchs Rückkehr war ein Fest der Bildung, der Demut und des Humors, das uns alle daran erinnerte, dass manchmal die größten Lektionen in den unerwartetsten Momenten kommen. Und Jauch? Der lernte vielleicht, dass das Leben manchmal die härtesten Fragen stellt – und die haben selten etwas mit Rabatten zu tun.

 

Die strategische Inszenierung der AfD: Kritik und Konsequenzen

In den letzten Monaten hat die Alternative für Deutschland (AfD) verstärkt öffentliche Aufmerksamkeit auf sich gezogen, nicht zuletzt durch ihre häufig emotional geladenen Auftritte und Äußerungen in den Medien und im Bundestag. Beobachter und Kritiker werfen der Partei vor, eine Strategie der gezielten Provokation und Emotionalisierung zu verfolgen, um ihre politische Agenda voranzutreiben und ihre Basis zu mobilisieren.

Die AfD, die sich selbst als Stimme des „vergessenen Bürgers“ positioniert, nutzt emotionale Appelle, um komplexe politische Themen zu simplifizieren und polarisierende Standpunkte zu verstärken. Diese Taktik scheint besonders in Zeiten sozialer oder wirtschaftlicher Unsicherheit Wirkung zu zeigen, wo einfache Antworten auf komplexe Fragen attraktiv erscheinen. Doch diese Strategie ist nicht ohne Risiko. Experten warnen, dass eine solche Herangehensweise die politische Debatte in Deutschland weiter spalten und den demokratischen Diskurs untergraben könnte.

Besonders deutlich wurde diese Strategie während der letzten Plenarsitzungen im Bundestag, wo AfD-Vertreter wiederholt durch lautstarke Kommentare und Unterbrechungen auffielen. Solche Vorfälle führen regelmäßig zu hitzigen Debatten sowohl im Parlament als auch unter den Bürgern. Während einige die AfD für ihre Unerschrockenheit loben, sehen andere darin eine bewusste Destabilisierung der parlamentarischen Demokratie.

Die AfD befindet sich in einem ständigen Balanceakt zwischen Provokation und politischer Partizipation. Ihre Strategie, Emotionen zu schüren und auf polarisierende Weise zu kommunizieren, mag kurzfristig Aufmerksamkeit und Zustimmung generieren. Langfristig jedoch stellt sich die Frage, welchen Preis die politische Kultur in Deutschland dafür zahlen muss. Eine Demokratie lebt von Vielfalt und Diskurs, aber auch von Respekt und sachlicher Auseinandersetzung. Die „Heulerei“, wie es oft beschrieben wird, mag taktisch durchdacht sein, doch sie könnte der AfD selbst schaden, wenn die Wähler nachhaltige und konstruktive Lösungen statt theatralischer Politik fordern. Der wirkliche Test für die AfD wird darin bestehen, ob sie über die Rolle des Störenfrieds hinauswachsen und echte politische Alternativen bieten kann, die über reine Opposition hinausgehen.

 

Retaxationen belasten Apotheken: Ursachen, Folgen und Gegenmaßnahmen

Retaxationen, also die finanziellen Korrekturen durch Krankenkassen bei Abrechnungen von Rezepten und Medizinprodukten, stellen Apotheken in Deutschland vor immer größere Herausforderungen. Diese Beanstandungen entstehen häufig durch formale Fehler wie unvollständige Angaben auf Rezepten, fehlerhafte Dosierungsanweisungen oder das Nichtbeachten spezifischer Vorgaben der Krankenkassen. Besonders betroffen sind Apotheken, die aufgrund steigender bürokratischer Anforderungen ohnehin unter großem Druck stehen.

Die Folgen solcher Retaxationen sind gravierend. Neben den direkten finanziellen Einbußen entsteht zusätzlicher Arbeitsaufwand, da die Beanstandungen aufwendig geprüft und gegebenenfalls widersprochen werden müssen. Viele Apotheken berichten, dass die Zahl und Komplexität der Retaxationen in den vergangenen Jahren spürbar zugenommen haben, was die wirtschaftliche Stabilität vor allem kleinerer Betriebe gefährdet.

Ein besonders kritischer Bereich ist die Abrechnung von Medizinprodukten. Hier gelten strenge Vorgaben, die sich von Krankenkasse zu Krankenkasse unterscheiden können. Oftmals führen kleinste Abweichungen bei der Dokumentation zu Retaxationen. Diese Unsicherheiten belasten die betroffenen Apotheken erheblich, da die Regeln nicht immer transparent und einheitlich kommuniziert werden.

Zur Minimierung des Retaxationsrisikos setzen Apotheken zunehmend auf Prävention. Regelmäßige Schulungen des Personals zu den aktuellen Abrechnungsrichtlinien und gesetzlichen Vorgaben sind essenziell. Sie helfen, Fehler frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden. Ergänzend bietet der Einsatz moderner Apothekensoftware Unterstützung, die Rezepte automatisch auf potenzielle Fehler überprüft und so zusätzliche Sicherheit bietet.

Ein weiterer Aspekt ist der Abschluss spezieller Retax-Versicherungen, die Apotheken vor den finanziellen Folgen von Retaxationen schützen sollen. Allerdings können Versicherungen die grundlegenden Probleme nicht lösen. Vielmehr bedarf es einer klaren und einheitlichen Regelung der Abrechnungsprozesse, um die Zahl der Retaxationen nachhaltig zu reduzieren.

Die Politik steht in der Verantwortung, die Rahmenbedingungen für Apotheken zu verbessern. Einheitliche Abrechnungsrichtlinien, die für alle Krankenkassen gelten, könnten Apotheken erheblich entlasten. Ohne solche Regelungen drohen nicht nur den betroffenen Apotheken wirtschaftliche Schäden, sondern auch die Versorgungssicherheit der Bevölkerung könnte langfristig gefährdet sein.

Die zunehmende Häufigkeit von Retaxationen ist ein deutliches Zeichen dafür, dass das derzeitige Abrechnungssystem für Apotheken erhebliche Schwächen aufweist. Der bürokratische Aufwand, den diese Korrekturen mit sich bringen, steht in keinem Verhältnis zum tatsächlichen Nutzen für die Krankenkassen. Gleichzeitig führt diese Entwicklung zu einer wirtschaftlichen Belastung, die vor allem kleinere Apotheken existenziell gefährdet.

Apotheken müssen sich aktiv mit diesem Problem auseinandersetzen, indem sie präventive Maßnahmen wie regelmäßige Schulungen und den Einsatz moderner Technologien ergreifen. Diese Maßnahmen können jedoch nur bedingt Abhilfe schaffen, da die Komplexität der Abrechnungsregeln oft zu Unsicherheiten führt. Hier zeigt sich, dass der Abschluss einer Retax-Versicherung zwar keine langfristige Lösung darstellt, aber zumindest einen wichtigen Schutz vor unvorhersehbaren finanziellen Belastungen bietet.

Der entscheidende Hebel liegt jedoch in der Politik. Einheitliche und transparente Abrechnungsrichtlinien, die für alle Beteiligten nachvollziehbar sind, könnten einen erheblichen Beitrag zur Entlastung leisten. Ohne klare Regelungen wird das Problem der Retaxationen weiter zunehmen, mit negativen Konsequenzen für Apotheken und Patienten gleichermaßen. Es ist höchste Zeit, dass die Verantwortlichen Maßnahmen ergreifen, um die wirtschaftliche Stabilität der Apotheken zu sichern und damit auch die Versorgung der Bevölkerung langfristig zu gewährleisten.

 

OLG Karlsruhe weist Klage zu stillschweigender Willenserklärung bei Wohngebäudeversicherung ab

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat am 13. November 2024 eine Klage der Verbraucherzentrale gegen einen Versicherungsvertreter abgewiesen, in der es um eine stillschweigende Willenserklärung in Bezug auf eine Wohngebäudeversicherung ging. Der Fall betraf die Frage, ob ein Versicherungsvertrag durch das Nicht-Reagieren des Versicherungsnehmers auf ein Schreiben des Versicherungsvertreters als akzeptiert gelten kann. Der Versicherungsvertreter hatte den Versicherungsnehmer über verbesserte Bedingungen für seine Wohngebäudeversicherung informiert, die mit einem zusätzlichen Jahresbeitrag von 35 Euro verbunden waren. Zudem wurde eine Frist von 14 Tagen gesetzt, innerhalb derer der Versicherungsnehmer entweder zustimmen oder sich ablehnend äußern konnte. Sollte keine Rückmeldung erfolgen, würde der Vertrag zum 31. Dezember 2022 auf die neuen Bedingungen umgestellt.

Die Verbraucherzentrale klagte, da sie der Ansicht war, dass eine solche stillschweigende Zustimmung unzulässig sei. Sie argumentierte, dass der Versicherungsnehmer durch die Nicht-Reaktion nicht automatisch mit der Vertragsänderung einverstanden sein könne, was ihrer Meinung nach gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verstieße. In erster Instanz gab das Landgericht Baden-Baden der Verbraucherzentrale Recht und untersagte dem Versicherungsvertreter, weiterhin solche Schreiben zu versenden.

Das OLG Karlsruhe hob jedoch das Urteil des Landgerichts auf. In seiner Entscheidung spielte die Frage der Verjährung eine wichtige Rolle. Das Gericht stellte fest, dass der Unterlassungsanspruch der Verbraucherzentrale bereits verjährt war, bevor die Frist für die Vertragsumstellung abgelaufen war. Zudem wurde die Rechtmäßigkeit des Schreibens des Versicherungsvertreters in Frage gestellt, wobei das OLG dem Landgericht eine unzureichende Prüfung der relevanten Versicherungsbedingungen vorwarf.

Die Entscheidung des OLG Karlsruhe stellt eine wichtige Klarstellung in Bezug auf die Praxis der stillschweigenden Zustimmung in Versicherungsverträgen dar. Sie verdeutlicht die Komplexität solcher rechtlichen Fragen und zeigt, wie wichtig eine präzise rechtliche Prüfung von Vertragsbedingungen und Fristen ist, um unlautere Geschäftspraktiken zu vermeiden. Für Versicherungsnehmer und Verbraucherverbände bleibt die rechtliche Lage im Hinblick auf stillschweigende Willenserklärungen weiterhin ein umstrittenes Thema.

Die Entscheidung des OLG Karlsruhe bringt Klarheit in einem wichtigen Punkt des Versicherungsrechts, der sowohl für Versicherungsnehmer als auch für die Versicherungsbranche von Bedeutung ist. Der Fall verdeutlicht, wie viel Spielraum es bei der Frage gibt, ob eine stillschweigende Zustimmung als verbindlich angesehen werden kann. In Zeiten, in denen immer mehr Geschäftstransaktionen digital und durch automatische Vertragsverlängerungen abgewickelt werden, müssen Verbraucher besser über ihre Rechte informiert werden. Insbesondere in Bezug auf so genannte „Fristablauf-Schreiben“, die als stillschweigende Einwilligung interpretiert werden könnten, ist es entscheidend, dass die Rechtsprechung eindeutig stellt, dass eine Zustimmung nicht einfach durch Untätigkeit angenommen werden kann. Die Entscheidung stärkt die Rechte der Verbraucher, schützt sie aber auch davor, in Verträge hineingezogen zu werden, denen sie möglicherweise nicht zugestimmt haben. Andererseits sollte die Versicherungsbranche weiterhin an klaren und transparenten Kommunikationswegen arbeiten, um Missverständnisse zu vermeiden und das Vertrauen der Kunden zu wahren.

 

Gefährdungshaftung bei E-Bikes: Landgericht Lübeck stärkt Halterverantwortung

Das Landgericht Lübeck hat mit einem wegweisenden Urteil klargestellt, dass E-Bike-Besitzer für Schäden haften können, die durch ihr Fahrzeug entstehen, selbst wenn sie keine direkte Schuld trifft. Im verhandelten Fall ging es um einen Brand, der durch einen fest verbauten Akku eines leistungsstarken E-Bikes ausgelöst wurde. Das Gericht betonte die Bedeutung der sogenannten Gefährdungshaftung, die gemäß Straßenverkehrsgesetz (StVG) bei Kraftfahrzeugen greift und auch auf bestimmte E-Bikes anwendbar ist.

Der Fall betraf einen Händler, der eine Halle zur Lagerung und zum Verkauf von E-Bikes angemietet hatte. Am Vorabend des Brandes hatte der Mann den Akku eines E-Bikes geladen, dabei jedoch den Ladestecker eingesteckt gelassen. In der Nacht kam es zur Entzündung des fest verbauten Akkus, die schließlich einen erheblichen Brandschaden in der Halle verursachte. Die Vermieter forderten Schadenersatz, mit der Begründung, der Händler hätte den Ladevorgang überwachen und den Stecker nach Abschluss des Ladens entfernen müssen. Der Beklagte wies die Forderung zurück und argumentierte, dass eine permanente Überwachung des Ladevorgangs unverhältnismäßig sei und eine derartige Erwartung nicht realistisch.

Das Gericht entschied zugunsten der Vermieter und stellte fest, dass der Händler nicht nur eine Sorgfaltspflicht verletzt habe, sondern dass die Haftung auch unabhängig von eigenem Verschulden greife. Dabei beriefen sich die Richter auf die Gefährdungshaftung nach § 7 StVG, die bei Schäden durch Kraftfahrzeuge greift. Da das betreffende E-Bike mit einer Motorleistung von über 250 Watt ausgestattet war und eine Höchstgeschwindigkeit von bis zu 85 km/h erreichte, wurde es als Kraftfahrzeug eingestuft. Dies führte dazu, dass der Halter für Schäden haftet, die aus der Betriebsgefahr des Fahrzeugs resultieren.

Ein technisches Gutachten bestätigte, dass der Akku des E-Bikes die Ursache des Brandes war. Das Gericht stellte klar, dass die Gefährdungshaftung auch dann zur Anwendung kommt, wenn der Schaden durch eine technische Besonderheit des Fahrzeugs – in diesem Fall den fest verbauten Akku – verursacht wird. Damit wurde die Reichweite der Betriebsgefahr erneut betont.

Besonders differenziert hob das Gericht die Unterscheidung zwischen E-Bikes und Pedelecs hervor. Während Pedelecs mit einer maximalen Motorleistung von 250 Watt und einer automatischen Abschaltung bei 25 km/h nicht unter das StVG fallen, gelten leistungsstärkere E-Bikes als Kraftfahrzeuge. Für sie greift die Gefährdungshaftung, unabhängig davon, ob ein Verschulden des Halters vorliegt.

Das Urteil verdeutlicht die umfassende Verantwortung von Haltern leistungsstarker E-Bikes. Gleichzeitig wirft es grundlegende Fragen auf: Wie sicher sind moderne Akkutechnologien? Welche Verantwortung tragen Hersteller, um technische Risiken zu minimieren? Und welche Maßnahmen sind erforderlich, um solche Vorfälle zukünftig zu verhindern?

Das Urteil des Landgerichts Lübeck hat weitreichende Bedeutung und verdeutlicht die zentrale Rolle der Gefährdungshaftung in der modernen Mobilität. Leistungsstarke E-Bikes, die als Kraftfahrzeuge klassifiziert werden, unterliegen den strengen Haftungsregeln des Straßenverkehrsgesetzes. Diese sehen vor, dass Halter unabhängig von einem individuellen Verschulden für Schäden haften, die durch die Betriebsgefahr ihrer Fahrzeuge entstehen. Dies mag auf den ersten Blick hart erscheinen, erfüllt jedoch einen wesentlichen Zweck: Es sorgt für eine klare Entschädigungsregelung für Geschädigte, selbst wenn kein konkretes Fehlverhalten vorliegt.

Die Entscheidung des Gerichts zeigt aber auch, wie komplex die rechtlichen und technischen Anforderungen an Halter leistungsstarker E-Bikes sind. Wer ein solches Fahrzeug nutzt, sollte sich nicht nur der rechtlichen Risiken bewusst sein, sondern auch aktiv Maßnahmen zur Schadensprävention ergreifen. Das betrifft vor allem den Umgang mit Akkus, die – wie der Fall zeigt – eine erhebliche Gefahrenquelle darstellen können. Es reicht nicht, die Geräte lediglich zu laden; es bedarf klarer Sicherheitsvorkehrungen, etwa durch Überwachung des Ladevorgangs oder den Einsatz feuerfester Ladeboxen.

Gleichzeitig rückt die Verantwortung der Hersteller in den Fokus. Die technische Sicherheit von Akkus muss höchsten Standards genügen. Der Fall zeigt, dass die bestehende Technologie anfällig für schwerwiegende Zwischenfälle ist. Hier sind nicht nur die Hersteller, sondern auch der Gesetzgeber gefragt, verbindliche Sicherheitsvorschriften und Prüfstandards für Akkus und deren Nutzung festzulegen. Dies gilt insbesondere für gewerbliche Anwendungen, bei denen größere Stückzahlen in geschlossenen Räumen gelagert werden.

Für gewerbliche Nutzer, etwa Apotheken, die E-Bikes für Botendienste einsetzen, ergeben sich konkrete Handlungsanforderungen. Sicherheitskonzepte müssen überdacht und erweitert werden. Neben dem Schutz von Mitarbeitern und Kunden sollte auch der Versicherungsschutz angepasst werden, um das Risiko unvorhergesehener Schadensfälle zu minimieren. Regelmäßige Wartungen, technische Schulungen des Personals und klar dokumentierte Sicherheitsrichtlinien können dazu beitragen, Risiken zu begrenzen.

Das Urteil mag für Halter leistungsstarker E-Bikes belastend wirken, es erfüllt jedoch eine wichtige Funktion: Es sensibilisiert für die Risiken moderner Technologien und setzt klare Maßstäbe für Verantwortlichkeiten. Dies ist ein notwendiger Schritt, um Sicherheit und Rechtssicherheit in einer Zeit zu gewährleisten, in der Elektromobilität zunehmend an Bedeutung gewinnt. Letztlich profitieren alle Beteiligten – Halter, Hersteller und Geschädigte – von einer klaren und konsequent umgesetzten Gefährdungshaftung.

 

Ampel-Koalition plant Verlängerung der Übergangsfrist für Wundversorgungsprodukte

Die Bundesregierung hat mit einem kurzfristig eingebrachten Änderungsantrag zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) die Verlängerung der Übergangsfrist für die rechtssichere Versorgung mit Produkten zur Wundbehandlung beschlossen. Dieser Schritt soll insbesondere der Vermeidung von Versorgungsengpässen dienen und die Leistungserbringer sowie Hersteller entlasten, die seit Jahren auf klare gesetzliche Regelungen drängen.

Hintergrund der Maßnahme ist die unklare Abgrenzung zwischen Arzneimitteln und Medizinprodukten, die in der Vergangenheit immer wieder zu Rechtsunsicherheiten führte. Besonders betroffen sind Produkte, die nicht eindeutig in eine der beiden Kategorien eingeordnet werden können. Diese Unsicherheit wirkt sich nicht nur auf die Verordnung durch Ärztinnen und Ärzte, sondern auch auf die Abrechnung durch Krankenkassen und die Verfügbarkeit der Produkte aus. Leistungserbringer wie Apotheken, Sanitätshäuser und ambulante Pflegedienste stehen vor der Herausforderung, ihren Patientinnen und Patienten eine kontinuierliche Versorgung zu gewährleisten, ohne dabei finanzielle Risiken einzugehen.

Der Änderungsantrag sieht vor, die bisherige Übergangsregelung, die ursprünglich zum Jahresende auslaufen sollte, um weitere zwölf Monate zu verlängern. Das Bundesgesundheitsministerium begründet diesen Schritt mit der Notwendigkeit, die Zeit für die Entwicklung eines langfristig tragfähigen gesetzlichen Rahmens zu nutzen. Ziel sei es, eine eindeutige Definition der Produktkategorien zu schaffen und verbindliche Regelungen für die Kostenübernahme zu etablieren.

Kritik kommt jedoch sowohl aus der Opposition als auch von Fachverbänden. Sie bemängeln, dass die Verlängerung der Frist lediglich eine Verschiebung der Probleme sei und die seit Jahren bekannten Schwierigkeiten nicht grundlegend angegangen würden. „Die Bundesregierung handelt hier symptomatisch für ihre Gesundheitspolitik: kurzfristige Flickschusterei statt nachhaltiger Reformen“, so ein Sprecher der gesundheitspolitischen Opposition.

Die Verbände der Leistungserbringer und Hersteller mahnen ebenfalls zu schnellem Handeln. Eine dauerhafte Unsicherheit gefährde nicht nur die Wirtschaftlichkeit der Betriebe, sondern auch die Versorgung der Patientinnen und Patienten, die auf diese Produkte angewiesen sind. Insbesondere in der ambulanten Pflege sowie in der Versorgung chronischer Wunden ist die Verfügbarkeit hochwertiger Produkte entscheidend. Gleichzeitig fordern Krankenkassen strengere Kontrollen bei der Zulassung, um Missbrauch und überteuerte Abrechnungen zu verhindern.

Das Bundesgesundheitsministerium sicherte zu, dass die Verlängerung der Frist intensiv genutzt werde, um eine umfassende Reform auf den Weg zu bringen. Eine Taskforce aus Vertreterinnen und Vertretern der relevanten Akteure soll hierzu zeitnah einberufen werden, um praktikable Lösungen zu erarbeiten.

Die Verlängerung der Übergangsfrist für Produkte zur Wundbehandlung ist auf den ersten Blick eine pragmatische Entscheidung, die kurzfristige Engpässe in der Versorgung verhindern soll. Doch bei genauerem Hinsehen offenbart sich ein altbekanntes Muster: Anstelle langfristiger Lösungen setzt die Politik auf kurzfristige Maßnahmen, die das eigentliche Problem lediglich verschieben.

Seit Jahren ist die unklare rechtliche Abgrenzung zwischen Arzneimitteln und Medizinprodukten ein Streitpunkt. Betroffen sind vor allem innovative Produkte, die nicht eindeutig in bestehende Kategorien eingeordnet werden können. Diese rechtliche Grauzone führt nicht nur zu Unsicherheit bei Ärztinnen und Ärzten, sondern auch zu Abrechnungsproblemen bei Krankenkassen und Leistungserbringern. In der Praxis bedeutet dies, dass Patientinnen und Patienten, insbesondere jene mit chronischen oder komplizierten Wunden, oft nicht die optimalen Produkte erhalten. Gleichzeitig geraten Apotheken, Sanitätshäuser und Pflegedienste in finanzielle Schwierigkeiten, da sie auf eine klare Kostenübernahme angewiesen sind.

Die Bundesregierung steht hier in der Verantwortung, endlich eine umfassende Reform zu präsentieren. Ein Flickenteppich aus Übergangsregelungen und behelfsmäßigen Anpassungen reicht nicht aus. Stattdessen braucht es eine gesetzliche Klarstellung, die sowohl die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten als auch die wirtschaftlichen Interessen der Leistungserbringer berücksichtigt. Dabei darf der Fokus nicht allein auf der Kostensenkung liegen – auch die Qualität der Versorgung muss gewährleistet bleiben.

Kritisch ist auch, dass die Verlängerung der Frist keine Garantie für eine tatsächliche Reform darstellt. Bereits in der Vergangenheit wurden ähnliche Maßnahmen getroffen, ohne dass nennenswerte Fortschritte erzielt wurden. Es bleibt zu befürchten, dass auch diesmal die Zeit verstreicht, ohne dass eine Lösung gefunden wird. Eine echte Reform erfordert nicht nur den politischen Willen, sondern auch die Einbindung aller relevanten Akteure – von Fachverbänden über Leistungserbringer bis hin zu den Patientinnen und Patienten selbst.

Die Bedeutung hochwertiger Wundversorgungsprodukte darf nicht unterschätzt werden. Für viele Betroffene geht es nicht nur um die Heilung von Wunden, sondern um die Vermeidung schwerer Komplikationen wie Infektionen oder chronischer Erkrankungen. Ein stabiles und rechtssicheres Versorgungssystem ist daher unverzichtbar.

Letztlich ist die Verlängerung der Übergangsfrist ein politisches Signal: Die Bundesregierung erkennt das Problem, scheut jedoch vor einer schnellen und grundlegenden Lösung zurück. Ob die versprochene Reform tatsächlich umgesetzt wird oder ob die Probleme erneut vertagt werden, bleibt abzuwarten. Für die Betroffenen bleibt vorerst nur die Hoffnung, dass die politische Debatte nicht auf ihrem Rücken ausgetragen wird.

 

Gesundheitsministerin Katharina Schenk setzt auf Apothekenstärkung

Thüringen hat eine neue Gesundheitsministerin: Katharina Schenk von der SPD übernimmt das Amt und tritt damit die Nachfolge von Heike Werner (Die Linke) an. Die 36-Jährige, die zuvor als Staatssekretärin im Sozialministerium tätig war, bringt umfangreiche Erfahrung in den Bereichen Gesundheit und Sozialpolitik mit. Die Koalition aus CDU, BSW und SPD setzt mit ihrer Berufung ein Signal für neue Impulse im Gesundheitswesen.

Ein zentrales Thema auf der Agenda Schenks ist die Stärkung der Apotheken vor Ort. Angesichts der immer schwierigeren Rahmenbedingungen, denen sich viele Apothekenbetreiber ausgesetzt sehen, kündigte Schenk an, Maßnahmen zur Entlastung der Branche und zur Sicherung der flächendeckenden Versorgung zu prüfen. Dabei liegt ein Fokus auf der Reduzierung bürokratischer Hürden, der Schaffung besserer finanzieller Rahmenbedingungen und der Förderung von Nachwuchskräften im Bereich der Pharmazie.

"Die Apotheken sind ein unverzichtbarer Teil unseres Gesundheitswesens und für die Versorgung der Menschen in Thüringen elementar," betonte die Ministerin in einer ersten Stellungnahme. Sie machte gleichzeitig deutlich, dass der Dialog mit den betroffenen Berufsgruppen gesucht werde, um praxisnahe Lösungen zu entwickeln.

Katharina Schenk übernimmt das Amt in einer herausfordernden Zeit. Die anhaltenden Kostensteigerungen, der zunehmende Fachkräftemangel und die Konkurrenz durch den Versandhandel belasten die Apothekenbranche spürbar. Auch die Diskussion um die geplanten Reformen im Apothekenwesen auf Bundesebene, die von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach initiiert wurden, wird in Thüringen genau verfolgt. Schenk kündigte an, sich aktiv in diese Debatten einzubringen, um die Interessen der thüringischen Apotheken zu vertreten.

Ihre Vorgängerin, Heike Werner, hatte sich in der Vergangenheit ebenfalls für eine Stärkung der Apotheken eingesetzt, konnte jedoch aufgrund der begrenzten Kompetenzen auf Länderebene nur wenige strukturelle Verbesserungen erreichen. Es bleibt abzuwarten, ob Schenk mit ihrem Ansatz und ihrer angekündigten Dialogbereitschaft spürbare Veränderungen bewirken kann.

Mit Katharina Schenk tritt eine erfahrene Gesundheitspolitikerin in Thüringen an, die sich der Bedeutung der Apotheken für das Gesundheitswesen bewusst ist. Die Ankündigung, die Rahmenbedingungen für Apotheken verbessern zu wollen, ist ein wichtiger Schritt, der jedoch allein nicht ausreichen wird. Die Herausforderungen sind enorm: Bürokratische Vorgaben, wirtschaftliche Unsicherheiten und ein zunehmender Fachkräftemangel gefährden die Existenz vieler Apotheken, insbesondere in ländlichen Regionen.

Entscheidend wird sein, ob Schenk über die Ankündigungen hinaus konkrete und wirkungsvolle Maßnahmen ergreifen kann. Die enge Zusammenarbeit mit den Apothekenverbänden und eine klare Positionierung gegenüber den bundespolitischen Vorgaben sind dabei unerlässlich. Besonders der Austausch mit den Betroffenen wird zeigen, ob die angekündigte Dialogbereitschaft tatsächlich Früchte trägt.

Es bleibt zu hoffen, dass Schenk nicht nur neue Impulse setzt, sondern auch den Mut hat, unkonventionelle Ansätze zu verfolgen. Nur so kann es gelingen, die Apotheken langfristig zu stärken und eine verlässliche Versorgung in Thüringen sicherzustellen.

 

Mit 33 Jahren: Apothekerin übernimmt dritte Apotheke trotz Fachkräftemangel und steigender Kosten

Charlotte Nehls hat Anfang Januar 2025 ihre dritte Apotheke übernommen. Die Schwan-Apotheke in Neumünster ergänzt ihre beiden bestehenden Betriebe, mit denen die junge Apothekerin bereits 2023 erfolgreich in die Selbstständigkeit gestartet war. Mit nur 33 Jahren zählt sie zu den aufstrebenden Unternehmerinnen der Branche. Doch die Übernahme mehrerer Apotheken in kurzer Zeit wirft nicht nur ein Licht auf ihren Unternehmergeist, sondern auch auf die komplexen Anforderungen, denen sich Apothekenbetreiberinnen und -betreiber heutzutage stellen müssen.

Das Betreiben mehrerer Apotheken ist eine enorme Herausforderung, die weit über die bloße Verwaltung hinausgeht. Es erfordert eine präzise Koordination und strategische Planung, um sowohl die wirtschaftlichen als auch die personellen und regulatorischen Anforderungen zu erfüllen. Jede Apotheke steht vor der Aufgabe, Patienten umfassend zu beraten, eine stabile Versorgung mit Medikamenten zu gewährleisten und gleichzeitig die eigene Wirtschaftlichkeit im Blick zu behalten.

Ein zentraler Punkt ist die Personalplanung. Der Fachkräftemangel in der Apothekerschaft hat sich in den letzten Jahren verschärft, was die Rekrutierung und Bindung qualifizierter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu einer schwierigen Aufgabe macht. Dabei spielt nicht nur die Bezahlung, sondern auch die Arbeitsatmosphäre eine entscheidende Rolle. Gerade Betreiberinnen mehrerer Apotheken müssen darauf achten, dass die Teams an allen Standorten gut miteinander vernetzt und motiviert sind, um den Arbeitsalltag zu meistern.

Hinzu kommt die wirtschaftliche Komponente. Während die Fixhonorare seit Jahren stagnieren, steigen die Betriebskosten kontinuierlich. Insbesondere die Energiepreise, Mieten und Anforderungen an IT-Sicherheit belasten die Budgets vieler Apotheken. Betreiberinnen wie Charlotte Nehls stehen vor der Aufgabe, durch geschickte Warenwirtschaft und die Nutzung von Synergien zwischen den Standorten effizient zu wirtschaften.

Auch regulatorische Anforderungen nehmen immer weiter zu. Die Einführung des E-Rezepts und anderer digitaler Prozesse bringt nicht nur Chancen, sondern auch erhebliche Investitionen in Software, Hardware und Schulungen mit sich. Für Apotheken, die mehrere Standorte betreiben, bedeutet dies, dass alle Betriebe technisch auf dem gleichen Stand gehalten werden müssen, um den rechtlichen Vorgaben zu entsprechen.

Die Übernahme einer dritten Apotheke in einem so jungen Alter ist daher nicht nur ein Ausdruck von unternehmerischem Ehrgeiz, sondern auch ein Beweis für die Entschlossenheit, die es in dieser Branche braucht. Doch sie zeigt auch die strukturellen Herausforderungen, die viele Apothekenbetreiberinnen und -betreiber heute bewältigen müssen, um langfristig erfolgreich zu sein.

Die Übernahme der dritten Apotheke durch Charlotte Nehls ist eine Erfolgsgeschichte, die Mut macht, aber auch die schwierigen Rahmenbedingungen der Branche offenlegt. Sie zeigt, dass es auch in einem von Krisen geprägten Markt engagierte Unternehmerinnen gibt, die neue Wege gehen. Gleichzeitig wirft die Entwicklung Fragen auf: Wie belastbar sind Apothekenbetreiberinnen und -betreiber angesichts der steigenden wirtschaftlichen und organisatorischen Anforderungen?

Die Apothekenlandschaft in Deutschland steht vor einer Vielzahl von Herausforderungen. Niedrige Honorare für verschreibungspflichtige Medikamente sind seit Jahren ein Kritikpunkt der Branche. Während die Inflation die Betriebskosten in die Höhe treibt, bleibt die Vergütung durch die Krankenkassen unverändert. Für Betreiber mehrerer Apotheken bedeutet dies, dass sie wirtschaftliche Risiken eingehen, die ohne zusätzliche Einnahmequellen kaum zu tragen sind.

Hinzu kommen die zunehmenden Anforderungen an Digitalisierung und Bürokratie. Das E-Rezept ist ein Paradebeispiel für eine Reform, die in der Theorie gut klingt, in der Praxis jedoch enorme Investitionen und Anpassungen erfordert. Insbesondere kleine und mittlere Apotheken haben Schwierigkeiten, die finanziellen und personellen Ressourcen dafür aufzubringen. Betreiberinnen wie Charlotte Nehls, die mehrere Standorte führen, stehen vor der Herausforderung, diese Neuerungen effizient und zeitnah umzusetzen.

Ein weiteres Problem ist der Fachkräftemangel. Apothekerinnen, PTAs und andere Fachkräfte sind gefragter denn je, doch viele Apotheken können offene Stellen nicht besetzen. Dies führt zu einer zusätzlichen Belastung für bestehende Teams und in der Konsequenz zu längeren Wartezeiten und eingeschränkten Öffnungszeiten. Für Apothekenbetreiberinnen ist es unerlässlich, in die Mitarbeiterbindung zu investieren, sei es durch flexible Arbeitszeiten, Schulungen oder zusätzliche Benefits.

Die Übernahme mehrerer Apotheken ist zudem ein organisatorischer Balanceakt. Neben der Führung der Standorte müssen Betreiberinnen wie Nehls darauf achten, dass sie die Patientenversorgung nicht aus den Augen verlieren. Die enge Verzahnung der Standorte, beispielsweise durch ein zentrales Warenwirtschaftssystem, kann helfen, Synergien zu nutzen und Kosten zu reduzieren. Doch dies erfordert fundierte betriebswirtschaftliche Kenntnisse und einen klaren unternehmerischen Fokus.

Der Erfolg von Charlotte Nehls zeigt, was in der Apothekenbranche möglich ist, wenn Mut und Engagement aufeinander treffen. Doch er darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass viele Apothekenbetreiberinnen und -betreiber unter den aktuellen Rahmenbedingungen leiden. Die Politik ist gefordert, die wirtschaftliche Basis der Apotheken zu sichern und ihnen den notwendigen Spielraum für Innovationen zu geben. Andernfalls könnten Erfolgsgeschichten wie diese bald zu einer Seltenheit werden.

 

Neuanfang in Lindow: Zwei Apotheker sichern Versorgung in der Region

Nach der Schließung der einzigen Apotheke in Lindow im vergangenen Sommer blickte die nordbrandenburgische Gemeinde in eine ungewisse Zukunft. Die Schließung war ein schwerer Schlag für die rund 3.000 Einwohner, insbesondere für ältere und weniger mobile Menschen, die auf eine wohnortnahe Versorgung mit Medikamenten und pharmazeutischer Beratung angewiesen sind. Der nächstgelegene Standort war nur mit erheblichem Aufwand zu erreichen – eine Belastung, die nicht nur im Notfall gravierende Folgen hatte. Doch nun gibt es Hoffnung: Im Februar wird die Apotheke unter dem neuen Namen „Lindow Apotheke“ wiedereröffnet, ein Lichtblick für die Region.

Die Apothekerin Dorothee Hartmann übernimmt den Betrieb und wagt damit den Schritt in die Selbstständigkeit. Für Hartmann ist die Wiedereröffnung nicht nur ein beruflicher Meilenstein, sondern auch eine Herzensangelegenheit: „Eine Apotheke vor Ort ist für die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung essenziell. Wir möchten nicht nur Medikamente ausgeben, sondern auch Ansprechpartner für gesundheitliche Fragen sein.“ Allein wird die neue Inhaberin diese Aufgabe jedoch nicht bewältigen müssen. Unterstützung erhält sie von ihrem Kollegen Christian Mahr, der mit seiner Erfahrung und Expertise eine wichtige Rolle in der Apotheke einnehmen wird. Gemeinsam wollen sie den Standort nicht nur wiederbeleben, sondern auch modernisieren, um die Apotheke zukunftsfähig zu machen.

Die Rahmenbedingungen für den Neustart könnten jedoch herausfordernder kaum sein. Wie viele kleine Apotheken in ländlichen Regionen stehen auch Hartmann und Mahr vor großen wirtschaftlichen Hürden. Die steigenden Betriebskosten, etwa durch höhere Energiepreise und gestiegene Gehälter, belasten die Branche ebenso wie der Fachkräftemangel. Hinzu kommen regulatorische Anforderungen, die gerade für kleinere Betriebe oft schwer zu bewältigen sind. Trotz allem blicken die beiden Apotheker optimistisch in die Zukunft. Sie setzen auf ein breites Leistungsangebot, individuelle Beratung und den engen Kontakt zur Bevölkerung, um langfristig erfolgreich zu sein.

Für die Gemeinde Lindow ist die Wiedereröffnung der Apotheke ein entscheidender Schritt, der über die medizinische Versorgung hinausgeht. Die Apotheke ist ein wichtiger Bestandteil der lokalen Infrastruktur und erfüllt auch eine soziale Funktion. Sie ist nicht nur Anlaufstelle für Gesundheitsfragen, sondern oft auch ein Ort der Begegnung und des Austauschs, insbesondere für ältere Menschen.

Die Wiedereröffnung der Apotheke in Lindow ist ein positives Signal, das in Zeiten zunehmender Schließungen von Apotheken in ländlichen Regionen selten geworden ist. Die Entscheidung von Dorothee Hartmann und Christian Mahr, den Standort zu retten, verdient großen Respekt und Unterstützung. Sie setzen nicht nur auf die wirtschaftliche Perspektive, sondern vor allem auf die Verantwortung gegenüber der Gemeinde und den Menschen, die auf eine wohnortnahe Versorgung angewiesen sind.

Doch dieser Mut allein reicht nicht aus, um die Probleme, mit denen Apotheken im ländlichen Raum konfrontiert sind, nachhaltig zu lösen. Die strukturellen Herausforderungen sind tiefgreifend. Besonders die unzureichende Vergütung für pharmazeutische Dienstleistungen, die wachsende Bürokratie und die finanziellen Belastungen durch gesetzliche Vorgaben machen es Betreibern schwer, langfristig zu planen. Hier ist die Politik gefordert, die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass Apotheken in kleinen Gemeinden eine Zukunft haben.

Auch die Rolle der Berufsverbände ist entscheidend. Sie müssen nicht nur die Interessen ihrer Mitglieder vertreten, sondern auch aktiv Lösungen entwickeln, um die Apothekenlandschaft zu stabilisieren. Förderprogramme, Entlastungen bei bürokratischen Prozessen und gezielte Maßnahmen zur Stärkung der Standorte im ländlichen Raum könnten dazu beitragen, Apothekenschließungen zu verhindern.

Die Geschichte der Lindow Apotheke zeigt eindrucksvoll, wie wichtig persönliches Engagement und lokaler Einsatz für die Gesundheitsversorgung sind. Doch es darf nicht bei Einzelfällen bleiben. Eine nachhaltige Gesundheitsversorgung ist eine gesellschaftliche Aufgabe, die nicht allein auf den Schultern engagierter Apotheker ruhen darf. Dorothee Hartmann und Christian Mahr verdienen jede Unterstützung, die möglich ist – von der Bevölkerung, der Politik und der Branche. Nur so kann der Standort Lindow nicht nur überleben, sondern vielleicht sogar zu einem Vorbild für andere Gemeinden werden.

 

Intermittierendes Fasten: Chancen und Grenzen im Kampf gegen Adipositas

Die zunehmende Verbreitung von Adipositas, insbesondere bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen, stellt weltweit eine erhebliche gesundheitliche Herausforderung dar. Intermittierendes Fasten hat sich in den letzten Jahren als vielversprechender Ansatz für die Gewichtsreduktion und die Verbesserung der Stoffwechselgesundheit etabliert. Forschende der University of Southern California (USC) untersuchten nun die Wirksamkeit dieser Methode bei jungen Menschen und veröffentlichten ihre Ergebnisse in der Fachzeitschrift npj Metabolic Health and Disease.

Die Analyse umfasste 34 Studien mit 893 Teilnehmenden im Alter von 10 bis 25 Jahren. Besonders im Fokus standen adipöse Jugendliche, da diese Gruppe ein erhöhtes Risiko für Folgeerkrankungen wie Typ-2-Diabetes, Schlafapnoe und Herz-Kreislauf-Erkrankungen aufweist. Die am häufigsten untersuchte Methode war das sogenannte 16:8-Fasten, bei dem die Nahrungsaufnahme auf ein tägliches Zeitfenster von acht Stunden begrenzt wird.

Die Ergebnisse zeigten, dass intermittierendes Fasten nicht nur zu einem signifikanten Gewichtsverlust führte, sondern auch die Insulinsensitivität und andere kardiometabolische Parameter wie Cholesterin- und Entzündungswerte verbesserte. Bei einigen Teilnehmenden konnte eine Gewichtsreduktion von bis zu zehn Prozent des Ausgangsgewichts verzeichnet werden. Besonders bemerkenswert war der Effekt auf die Energieaufnahme, die um bis zu 25 Prozent gesenkt wurde – ohne explizite Kalorienrestriktion.

Trotz der positiven Resultate verdeutlicht die Studie jedoch auch die methodischen Grenzen der bisherigen Forschung. Unterschiede in den Studiendesigns und Messmethoden erschweren eine einheitliche Bewertung der Wirksamkeit. Zudem bleiben psychosoziale Aspekte, mögliche Langzeitschäden und die Auswirkungen auf die biologische Entwicklung weitgehend unerforscht. Die Forschenden fordern daher standardisierte Studienprotokolle und langfristige Untersuchungen, um die Sicherheit und Nachhaltigkeit dieser Ernährungsweise zu bewerten.

Intermittierendes Fasten ist kein Allheilmittel, könnte jedoch – unter der Voraussetzung einer fundierten wissenschaftlichen Grundlage – eine wertvolle Ergänzung zu bestehenden Behandlungsansätzen gegen Adipositas sein. Die globale Verbreitung und Akzeptanz dieses Ansatzes zeigt, dass das Interesse an praktikablen und effektiven Lösungen wächst. Gleichzeitig bleibt die Herausforderung, wissenschaftliche Evidenz zu schaffen, um langfristige Risiken und potenzielle Vorteile abschließend zu beurteilen.

Das Konzept des intermittierenden Fastens bietet zweifellos Potenzial, junge Menschen mit Adipositas bei der Gewichtsreduktion und der Verbesserung ihrer Gesundheit zu unterstützen. Die bisherigen Studienergebnisse sind vielversprechend und zeigen, dass eine Verkürzung des täglichen Essensfensters ohne drastische Eingriffe in die Lebensgewohnheiten positive Effekte erzielen kann.

Doch die Forschung ist bislang unausgereift. Langzeitstudien fehlen, und entscheidende Fragen, etwa zu psychosozialen Auswirkungen oder möglichen Nebenwirkungen, bleiben unbeantwortet. Der Ansatz sollte daher nicht unkritisch als einfache Lösung propagiert werden, sondern vielmehr als Teil eines ganzheitlichen Behandlungsplans betrachtet werden, der auch Bewegungsprogramme, psychologische Unterstützung und Ernährungsbildung umfasst.

Gerade bei Jugendlichen ist Vorsicht geboten, da diese sich in einer sensiblen Entwicklungsphase befinden. Die Einflüsse auf die körperliche und psychische Gesundheit müssen sorgfältig abgewogen werden. Zudem sollte die Adhärenz – also die konsequente Umsetzung der Fastenmethode – stärker in den Mittelpunkt der Forschung rücken, da nachhaltige Ergebnisse nur durch langfristige Verhaltensänderungen erreicht werden können.

Intermittierendes Fasten zeigt, dass innovative Ansätze zur Bekämpfung von Adipositas dringend benötigt werden. Es bleibt jedoch die Verantwortung der Wissenschaft und der medizinischen Gemeinschaft, belastbare und umfassende Daten zu liefern, bevor solche Methoden als allgemeine Therapieempfehlung ausgesprochen werden können.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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