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FINANZEN | Steuer & Recht |
Das Großherzogtum Luxemburg und die Bundesrepublik Deutschland haben am 6. Juli 2023 in Berlin ein Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen. Das Protokoll beinhaltet steuerliche Vereinfachungen, die das flexible, grenzüberschreitende Arbeiten zwischen den beiden Ländern erleichtern sollen.
Das Änderungsprotokoll zum DBA zwischen Luxemburg und Deutschland sieht vor, dass bestimmte Einkünfte, die in einem der beiden Länder erzielt werden, für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer steuerlich begünstigt werden. Insbesondere betrifft dies Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit, die aufgrund von Tätigkeiten im Homeoffice oder anderen flexiblen Arbeitsmodellen entstehen.
Die steuerlichen Vereinfachungen sollen sicherstellen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in beiden Ländern tätig sind oder grenzüberschreitend arbeiten, nicht unnötig mit Doppelbesteuerung oder steuerlichen Schwierigkeiten konfrontiert werden. Das Änderungsprotokoll schafft Klarheit über die steuerliche Behandlung von Einkünften, die in einem der beiden Länder erzielt werden, und schafft damit eine faire und transparente Grundlage für die Besteuerung.
Die Einigung zwischen Luxemburg und Deutschland auf ein Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen ist ein wichtiger Schritt, um steuerliche Vereinfachungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu schaffen, die grenzüberschreitend tätig sind oder flexibel von zu Hause aus arbeiten. Diese Vereinbarung berücksichtigt die modernen Arbeitsmodelle und stellt sicher, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht durch komplizierte Steuerregelungen belastet werden.
Die steuerlichen Erleichterungen werden es den Betroffenen ermöglichen, ihre Steuerpflichten klar zu verstehen und Doppelbesteuerung zu vermeiden. Dies ist besonders relevant in einer Zeit, in der sich Arbeitsmodelle immer stärker verändern und flexible Arbeitsorte an Bedeutung gewinnen. Die Einigung zwischen Luxemburg und Deutschland trägt dazu bei, die rechtlichen Rahmenbedingungen an die aktuellen Entwicklungen anzupassen und die Flexibilität der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu unterstützen.
Es ist zu hoffen, dass andere Länder diesem Beispiel folgen und ähnliche Vereinbarungen treffen, um die Besteuerung von grenzüberschreitenden Arbeitsverhältnissen zu erleichtern. Eine verbesserte steuerliche Klarheit und Vereinfachungen tragen nicht nur zur Attraktivität der Arbeitsmärkte bei, sondern fördern auch die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und Mobilität.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen
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