Für Sie gelesen
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Bonn - Arzneimittel zur
Raucherentwöhnung (NET) sind in Deutschland immer noch grundsätzlich von
der Erstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung
ausgeschlossen, obwohl selbst im Drogenbericht der Bundesregierung
(2011) ein volkswirtschaftlicher Schaden von mindestens 21 Milliarden
Euro (jährlich) durch das Rauchen ausgewiesen wird.
Die Initiative Raucherentwöhnung - eine Arbeitsgemeinschaft im
Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e. V. (BAH) - hat stichhaltige
Argumente aus therapeutischer, gesundheitsökonomischer und rechtlicher
Sicht erarbeitet, die eindeutig für eine Erstattungsfähigkeit der NET
sprechen. Die Argumente hierfür leiten sich u.a. aus
gesundheitsökonomischen Studien ab, die in Zusammenarbeit mit Professor
Dr. Jürgen Wasem (Lehrstuhl für Medizin-Management, Universität
Duisburg-Essen) durchgeführt wurden. Hierin wurde belegt, dass die
medikamentöse Raucherentwöhnung medizinisch sinnvoll ist und über einen
hohen Nutzen sowie eine besondere Kosteneffektivität (Einsparpotential)
in der gesetzlichen Krankenversicherung verfügt. Warum der
Erstattungsausschluss auch im aktuellen gesundheitspolitischen Kontext
nicht vertretbar ist, legt Dr. Uwe May (May+Bauer, Konzepte im
Gesundheitsmarkt) anhand eines neuen Gutachtens dar.
Ich darf Sie ganz herzlich einladen zur
Pressekonferenz
mit den Gesundheitsökonomen Prof. Dr. Jürgen Wasem, Dr. Uwe May sowie
Dr. med. Justus de Zeeuw, Chefarzt, Petrus-Krankenhaus, Wuppertal.
Dienstag, 15. November 2011, 10.30 Uhr
Tagungszentrum im Haus der Bundespressekonferenz e.V.,
Raum 1-2, Schiffbauerdamm 40 / Ecke Reinhardtstr. 55, 10117 Berlin.
Bitte melden Sie sich mit beiliegenden Antwortbogen oder per e-mail:
sfischer@bah-bonn.de zur Veranstaltung an.
Anmeldeformular
Kontakt
Stephan David Küpper
Abteilung Öffentlichkeitsarbeit
Ubierstraße 71- 73
53173 Bonn
Telefon: 0228 95745-23
Telefax: 0228 95745-90
kuepper@bah-bonn.de
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