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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Waldems-Esch/Berlin, 25.08.2011 - Der
Privatkonsum von OTC-Produkten bei Versandapotheken entwickelt sich
weiter dynamisch. Das größte Segment des OTC-Marktes bilden die
apothekenpflichtigen Arzneimittel. In den zwölf Monaten von Juli 2010
bis Juni 2011 (rollierendes Gesamtjahr „MAT Juni 2011") erzielten die
Versandapotheken mit diesen OTC-Arzneimitteln einen Umsatz von 450
Millionen Euro, eine Steigerung um 5,4 Prozent. Der Umsatz der
Nichtarzneimittel stieg im selben Zeitraum sogar um 9,9 Prozent auf 226
Millionen Euro. Auch das deutlich kleinste Segment, die nicht
apothekenpflichtigen Arzneimittel, entwickelte sich mit plus 4,9 Prozent
positiv und erreichte 21 Millionen Euro (alle Werte beziehen sich auf
den realen Apothekenverkaufspreis/rAVP). Die deutlich zweistelligen
Wachstumsraten des OTC-Umsatzes der Versandapotheken in den zwölf
Monaten zuvor konnten hingegen nicht mehr erreicht werden. Der
Umsatzanteil der Versandapotheken liegt bei 7,9 Prozent des
OTC-Gesamtumsatzes.
Für die öffentlichen Apotheken (ohne Versandapotheken) entwickelte sich
der Umsatz lediglich bei den Nichtarzneimitteln positiv. Deren Umsatz in
Höhe von 2,58 Milliarden Euro (+ 2,9 %, rAVP) bescherte den Apotheken
mit plus 0,5 Prozent ein leicht positives Ergebnis in der Summe aller
OTC-Produkte innerhalb eines Jahres (MAT Juni 2011). Insgesamt kauften
die Verbraucher für 8,17 Milliarden Euro OTC-Produkte in Apotheken (MAT
Juni 2010: 8,13 Mrd. Euro). Rückläufig entwickelte sich der OTC-Umsatz
bei den apothekenpflichtigen Arzneimitteln (- 0,5 % auf 5,29 Mrd. Euro)
sowie bei den nicht apothekenpflichtigen Arzneimitteln (- 3,1 % auf 0,30
Mrd. Euro).
Den größten Apothekenumsatz von allen OTC-Produkten verzeichnet
„Voltaren Schmerzgel" im betrachteten Zeitraum - unter Einbezug jeweils
aller Darreichungsformen, Packungsgrößen und Wirkstärken. Es folgen das
Erkältungspräparat „Sinupret", das Gingkomittel „Tebonin", das
Magen-Darm-Präparat „Iberogast" sowie „Grippostad C" (alles
apothekenpflichtige Arzneimittel). Bei den Versandapotheken liegt
„Voltaren Schmerzgel" ebenfalls vorne, auf den Plätzen folgen die
Gingkopräparate „Tebonin" und „Gingium" sowie die beiden Diätprodukte
und Nichtarzneimittel „Almased Vitalkost" und „Formoline L112". Die
verwendeten Daten entstammen dem nationalen INSIGHT Health-Bericht zum
OTC-Apothekenmarkt, basierend auf einem Panel mit 3.000 kontinuierlich
berichtenden Apotheken, sowie dem Versandhandelsbericht, einem
Kooperationsprodukt von INSIGHT Health und Nielsen, der über fünfzig
Prozent des über Versandapotheken generierten Marktvolumens abdeckt.
Apothekenpflichtige Arzneimittel (OTC-Arzneimittel) bedürfen einer
Beratung durch pharmazeutisches Personal, weshalb sie nur in Apotheken
abgegeben werden dürfen - im Gegensatz zu den nicht apothekenpflichtigen
Arzneimitteln. OTC-Arzneimittel sind zudem rezeptfrei, das heißt, sie
bedürfen keiner Verordnung durch den Arzt. Verbraucher dürfen diese
folglich ohne Rezept in der Apotheke erwerben. Zugleich sind die
OTC-Arzneimittel nicht preisgebunden, weshalb sich ein Preisvergleich
durchaus lohnen kann. Zum Zweck der Ausgabensenkung hat der Gesetzgeber
die OTC-Arzneimittel grundsätzlich von der Verordnungsfähigkeit in der
gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen. Ärzte dürfen sie nur
noch Kindern und Jugendlichen bis zum Alter von i.d.R. zwölf Jahren zu
Lasten der Krankenkassen und nur in ausdrücklich benannten Fällen und
mit entsprechender Begründung auch Erwachsenen verordnen.
Hält der Arzt ein OTC-Arzneimittel für medizinisch sinnvoll und
empfiehlt er den Patienten den privaten Kauf des Arzneimittels, sollten
die Patienten ggf. auf die OTC-Übersicht hinweisen. Diese Liste ist eine
Anlage zur Arzneimittel-Richtlinie und enthält nicht
verschreibungspflichtige Arzneimittel, die bei der Behandlung
schwerwiegender Erkrankungen als Therapiestandard gelten und daher vom
gesetzlichen Verordnungsausschluss ausgenommen wurden. Die OTC-Liste
enthält beispielsweise Calcium-Vitamin-D-Kombinationen zur Behandlung
der manifesten Osteoporose, Eisen-(II)-Verbindungen zur Behandlung einer
Eisenmangelanämie oder Mistelpräparate für die palliative Therapie von
bösartigen Tumoren. Die OTC-Übersicht ist öffentlich zugänglich und
stets aktuell auf den Internetseiten des Gemeinsamen Bundesausschusses
abgelegt und auch verlinkt bei INSIGHT Health
(http://www.insight-health.de
). Ein Blick in die Liste kann den Patienten Geld sparen helfen, denn
bisweilen entpuppt sich ein ärztlich empfohlenes, vermeintlich
ausgeschlossenes Arzneimittel schließlich doch als verordnungsfähig.
Von den in den Apotheken (ohne Versandapotheken) verkauften
apothekenpflichtigen Arzneimitteln erstatteten die Krankenkassen im
Zeitraum Juli 2010 bis Juni 2011 12,2 Prozent, das waren Arzneimittel im
Wert von insgesamt 647 Millionen Euro (rAVP).
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Kontakt
Thomas Moormann, MPH
Referent Versorgungsforschung/Unternehmenskommunikation,
Leitung Büro Berlin
Tel.: +49 (0)30/230 80 95 90
Fax: +49 (0)30/230 80 95 95
E-Mail: TMoormann(at)insight-health.de
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