Für Sie gelesen
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Berlin - Die
Patientenbeauftragte für Berlin, Karin Stötzner, erhält in den letzten
Tagen zahlreiche Beschwerden von Patientinnen und Patienten, die sich
auf die neuen Arzneimittel-Richtgrößen beziehen. Sie vermuten, dass
ihnen notwendige Medikamente mit dem Hinweis auf das gekürzte Budget für
Arzneimittel von ihren Ärztinnen und Ärzten verweigert werden. Im Juli
war die Anpassung der Richtgrößen für die Verschreibung von Medikamenten
für einzelne Facharztgruppen bekannt gemacht worden.
Die Patientinnen und Patienten beziehen sich auf eine Argumentation bzw.
ein Informationsschreiben der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin,
wonach Ärztinnen und Ärzte zur Vermeidung von Regressforderungen der
Kassen angeblich bestimmte Medikamente nicht mehr verschreiben können.
Die Berliner Patientenbeauftragte Karin Stötzner kritisiert diese
Informationspolitik der KV Berlin und einzelner Ärzte entschieden, da
hier gegenüber Patientinnen und Patienten eine völlig unzulässige Panik
betrieben wird. Das Schreiben der KV Berlin suggeriert, dass Ärzte in
Zukunft in erster Linie „lebensnotwendige Medikamente weiterhin auf
Kassenrezept" verschreiben werden und deswegen u.U. von der „gewohnten"
Therapie abweichen müssen.
Karin Stötzner betont: „Damit wird indirekt der Weg für eine
Kostenverschiebung zu ungunsten der Patientinnen und Patienten geebnet.
Sie sollen zukünftig mehr Medikamente selbst bezahlen, obwohl sie über
die Kasse finanzierbar sind. Zwar ist es richtig, dass alle Akteure im
Gesundheitswesen auf die Wirtschaftlichkeit der medizinischen Versorgung
achten. Andernfalls wären die Zusatzbeiträge der Kassen kaum mehr
bezahlbar. Die Verantwortung liegt aber hier vor allem bei Ärztinnen und
Ärzten. Sie müssen entscheiden, was in jedem Einzelfall medizinisch
notwendig und deswegen geboten ist. Das kann auch eine Änderung der
Medikation bedeuten, die muss dann allerdings für den jeweiligen
Patienten genau begründet werden. Patienten sollten diese zusätzliche
Beratung als selbstverständlich einfordern.
Patienten, denen Verordnungen mit dem Verweis auf das Budget verweigert
werden, sollten dies zurückweisen und sich den individuellen
medizinischen Grund konkret erläutern lassen. Die Einholung einer
Genehmigung von der Krankenkasse ist nicht statthaft und verstößt gegen
geltendes Recht. Ärzte, die sich nicht korrekt verhalten, sollten den
Krankenkassen benannt werden. Vor allem aber sollten sich die
Patientinnen und Patienten nicht vorschnell mit vorgefertigten
Protestschreiben für die Interessen anderer einspannen lassen.
Die Wahrscheinlichkeit für einzelne Ärzte, in Regress genommen zu
werden, ist wesentlich geringer, als die Gefahr für Patienten, dass sie
ihre Medikamente in Zukunft in großem Umfang selber bezahlen müssen. Das
ist absolut unzumutbar, nicht nur für Menschen mit geringem Einkommen.
So wird schleichend das Solidarprinzip der Gesetzlichen
Krankenversicherung ausgehebelt", warnt Karin Stötzner.
Kontakt
Dr. Marie-Luise Dittmar
Pressestelle
Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz,
Brückenstr. 6, 10179 Berlin
Tel: 030 - 9025 - 2153
Fax: 030 - 9025 - 2501
Email: pressestelle@senguv.berlin.de
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