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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Berlin - Die Deutsche
Gesellschaft für Integrierte Versorgung im Gesundheitswesen e. V. (DGIV)
hat die Regelungen des vorliegenden Referentenentwurfs des BMG zum
Versorgungsstrukturgesetz (GKVVSG)überwiegend begrüßt. Es ist richtig,
bei der Reform der medizinischen Versorgung deutlich zu machen, dass im
Mittelpunkt der Versorgung niemand anderes als die Bürgerinnen und
Bürger stehen.
Das neue Gesetz muss eine konsequente Steigerung der Effizienz der Versorgung bewirken. „Reform
der Versorgungsstrukturen" heißt deshalb auch für jeden Regelungsgegenstand immer „Verbesserung
der Versorgung".
Bereits seit längerem versteht die DGIV unter „Integrierter Versorgung" auch ein
gesundheitspolitisches Prinzip, das in allen Bereichen der medizinischen
Versorgung und der Pflege - somit auch in der derzeitigen
Regelversorgung - durchzusetzen ist. Aus dieser Sicht stellt die DGIV
fest, dass der Referentenentwurf noch nicht auf alle wichtigen Fragen
der derzeitigen Versorgung, insbesondere im Schnittstellenbereich von
ambulant und stationär, die notwendigen Antworten gibt.
So lässt der Entwurf z. B. bezüglich der Öffnung des ambulanten Sektors
für die Neustrukturierung des Bereichs „ambulante spezialärztliche
Versorgung" noch vieles offen. Aus Sicht der DGIV kann man diesen
Leistungskatalog für die ambulante spezialärztliche Versorgung nicht
ohne konsequente Umsetzung des Prinzips „ambulant vor stationär"
erstellen. Die weitere Verzahnung der sektoralen Leistungserbringung
verlangt zugleich auch die Einhaltung und Gewährleistung der bestehenden
Balance im Gleichgewicht der sektoralen Kräfte. Der vorgesehene Katalog
der in diesem neuen Bereich von Vertretern der beiden Hauptsektoren zu
behandelnden Indikationen vermag nicht zu überzeugen. Er sollte keinen
unbestimmten Auswahlcharakter haben, sondern nachvollziehbar vollständig
sein. Auch sollte man in diesem Zusammenhang den in § 122 SGB V
vorgesehenen Leistungskatalog für stationsersetzende Behandlungen durch
Praxiskliniken in diesen Katalog der ambulanten spezialärztlichen
Versorgung integrieren. Vieles spricht dafür, u. a. in diesen Katalog
alle Leistungen aufzunehmen, die in der stationären Versorgung mit
„Ein-Tages-DRG" vergütet werden. Ausdrücklich setzt sich die DGIV für
die Beseitigung der diffusen Gesetzeslage bei der Zusammenarbeit von
Krankenhäusern mit niedergelassenen Ärzten ein. Die DGIV verweist auf
die erhebliche Rechtsunsicherheit, die sich auf Bundes- und Landesebene
auf diesem Gebiet ergeben hat, und fordert den Gesetzgeber auf,
schnellst möglich eine klare, sichere Rechtslage zu schaffen und den
Vertretern von ambulant und stationär die gleichermaßen zweckmäßigen wie
notwendigen Kooperationsmöglichkeiten zwischen Krankenhäusern und
niedergelassenen Ärzten, u. .a auch auf den Gebieten des ambulanten und
stationären Operierens, zu garantieren. Ansonsten sieht die DGIV die
Erfüllung der Versorgungsaufträge der Krankenhäuser wegen Wegfalls
tausender Kooperationen mit niedergelassenen Ärzten in Gefahr.
Die angekündigten strukturellen Änderungen auf dem Gebiet der zentralen und regionalen
Bedarfsplanung sieht die DGIV noch nicht als Garanten für eine verbesserte Versorgung. Diese
Vorhaben sollten einer schnellen Steigerung der Effizienz der Versorgung
dienen. Deshalb ist eine weitergehende Vorgabe untersetzender
gesetzlicher Rahmenbedingungen in ausreichender
Regelungstiefe durch den Gesetzgeber erforderlich.
Dringend benötigte Aufschlüsse erhofft sich die DGIV von einer
Pflichtevaluation der Versorgungsergebnisse in Regel- und
Selektivversorgung bis hin zum einzelnen Leistungserbringer.
Nur so kann in dem vom Gesetzgeber initiierten Wettbewerb in der
Versorgung ein Leistungsvergleich erfolgen, dessen Ergebnisse auch
gleichermaßen unverzichtbar für die Versorgungsforschung sind.
Die selektiven Versorgungsformen - allen voran die Integrierte Versorgung - kommen im
Gesetzentwurf deutlich zu kurz. Auch wenn derzeit der Sachverständigenrat zur Begutachtung der
Entwicklung im Gesundheitswesen mit einem Sondergutachten über den „Wettbewerb an den
Schnittstellen der Gesundheitsversorgung" beauftragt ist, sollte diese
Reform die Selektivversorgung nicht vernachlässigen. Das hieße ein mit
beträchtlichem Kraftaufwand bereitetes Feld nicht weiter mit der
gebotenen Aufmerksamkeit und Fürsorge zu bestellen. An erster Stelle
steht in diesem Zusammenhang die Lösung der Finanzierungsprobleme. Der
Wettbewerb mit Selektivverträgen muss weiterentwickelt werden; deshalb
muss der Gesetzgeber - bei aller Schwierigkeit der Erschließung
zusätzlicher Mittel - hier für mehr Anschub sorgen.
Die vollständige Stellungnahme der DGIV zum Referentenentwurf des GKV-VSG finden Sie auf
unserer Homepage http://www.dgiv.org auf der Startseite und unter Presse.
Deutsche Gesellschaft für
Integrierte Versorgung im Gesundheitswesen e. V.
Kronenstraße 18, D-10117 Berlin
Tel.: 0 30 / 44 72 70 80, Fax: 0 30 / 44 72 97 46
Mail: info@dgiv.org, Web: www.dgiv.org
V. i. S. d. P.: Prof. Dr. med. Stefan G. Spitzer, Vorsitzender des Vorstandes
Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Integrierte Versorgung im
Gesundheitswesen e. V. zum Referentenentwurf des
GKV-Versorgungsstrukturgesetzes (GKV-VSG)
Kontakt
DGIV e.V.
Dr. Thomas Schneider (GF)
Kronenstrasse 18, 10117 Berlin
T: 030-44727080, F: 030-44729746
M: info@dgiv.org
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