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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
SPEZIALFACHÄRZTLICHE VERSORGUNG
Hamburg - Der Berufsverband
Niedergelassener Chirurgen (BNC) lehnt die Struktur der
"spezialfachärztlichen Versorgung" im Referentenentwurf des
GKV-Versorgungsgesetzes ab. Über das Leistungsspektrum und den Zugang
von Fachärzten zu dieser neuen Versorgungsschiene soll nämlich
ausschließlich der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) entscheiden.
BNC-Präsident Dr. Dieter Haack fordert: "Die neue Versorgungsschiene
gehört in die Hände der Bundesärztekammer, denn sie kontrolliert ohnehin
die fachärztliche Weiterbildung und die Qualität in allen
Versorgungsebenen. Haack erinnert daran, dass der neue
Bundesärztekammer-Präsident Dr. Frank-Ulrich Montgomery intensive
politische Diskussionen angekündigt hat: „Wir hoffen, dass die
Bundesärztekammer bei der spezialfachärztlichen Versorgung nicht länger
übergangen wird."
Die Folgen der geplanten Struktur wären nach Auffassung von Haack
bedenklich: „Es ist falsch, dem G-BA als politisch gesteuerter
Institution derart viel Macht einzuräumen. Unter dem Druck politischer
Sparziele wird der G-BA viele niedergelassene Fachärzte von der
spezialfachärztlichen Versorgung ausschließen." Der BNC kritisiert zudem
das komplizierte Prozedere: „Der G-BA legt die Qualitätsvorgaben fest,
niedergelassene Fachärzte müssen sich bei ihrer Landesbehörde, bei den
Landesverbänden der Krankenkassen, der Kassenärztlichen Vereinigung und
der Landeskrankenhausgesellschaft anmelden - und dies für einige wenige
Leistungen, die ebenfalls vom G- BA festgelegt werden. Hier entsteht ein
neues Bürokratiemonstrum!", warnt Haack.
Der BNC moniert außerdem, dass die geplante „spezialfachärztliche
Versorgung" dem Gedanken von gleichberechtigter Kooperation zwischen
ambulantem und stationärem Sektor widerspricht. „Ambulante Operateure
haben in der Vergangenheit viele Leistungen aus dem stationären Bereich
übernommen, ohne dass diesen Leistungen Geld gefolgt wäre oder die
entsprechenden Arztbudgets (RLV und QZV) angepasst worden wären",
schimpft Haack. Niedergelassene Fachärzte müssen trotz dieser vielen
Stellschrauben alle Investitionen für die Ausstattung und die
Qualitätssicherung in ihren Praxen aus eigener Tasche finanzieren,
während Krankenhäuser von ihren Trägern bezuschusst werden. „Der
geplante Investitionskostenabschlag von 5% für Leistungen am Krankenhaus
kann dieses Ungleichgewicht nicht einmal ansatzweise beseitigen",
erläutert Haack.
Der BNC ist der Berufsverband der freiberuflichen Chirurgen in
Deutschland, deren Interessen er durch einen Bundesvorstand sowie 25
regionale Landesverbände (ANC) vertritt. Er engagiert sich für die Aus-
und Weiterbildung seiner Mitglieder und setzt sich für eine Förderung
der ambulanten chirurgischen Behandlung sowie des interdisziplinären
Austauschs ein. Der Verband führt hierzu auf Bundesebene den Dialog mit
Politikern, Krankenkassen, Wirtschaft und anderen Berufsverbänden.
Kontakt
BNC Geschäftsstelle
Wulfsdorfer Weg 7
22359 Hamburg
Tel.: 040 60 32 91 10
Fax: 040 60 32 91 18
info@bncev.de
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