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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Potsdam - Die
Weltgesundheitsorganisation (WHO) hatte 1987 beschlossen, den 31. Mai
zum Welt-Nichtrauchertag zu erklären. Brandenburgs Gesundheitsministerin
Anita Tack (Linke) fordert bundesweit einheitliche Regelungen zum
Nichtraucherschutz. "Die zahlreichen Spezial- und Ausnahmeregelungen
sind unhaltbar, logisch nicht erklärbar und verwirrend", sagt Tack.
Bundesweit gibt es viele Gesetze und Regelungen, die dafür sorgen
sollen, dass öffentliche Institutionen und Einrichtungen rauchfrei sind
und Tabakwerbung in vielen Bereichen verbieten. Doch lassen die
gesetzlichen Regelungen vielfach Schlupflöcher und Hintertürchen offen.
So ist ein „Flickenteppich" entstanden, der für Verwirrung sorgt. Jedes
Bundesland hat seine spezifischen Regelungen getroffen.
Nach aktuellen Schätzungen sind etwa 60 Prozent der Lungenkrebsfälle bei
Frauen und bis zu 90 Prozent bei Männern auf Tabakrauch zurückzuführen
und könnten daher vermieden werden. Lungenkrebs zählt bei beiden
Geschlechtern zu den häufigsten Krebserkrankungen. Brandenburg weist im
Ländervergleich bei Frauen und Männern die dritthöchste
Neuerkrankungsrate auf. Bei Frauen ist es nach Brust- und Darmkrebs die
dritthäufigste Krebserkrankung und bei Männern nach Tumoren der Prostata
die zweithäufigste Krebslokalisation.
Aufgrund seiner schlechten Prognose ist Lungenkrebs auch eine der
häufigsten Krebstodesarten. Im Jahr 2008 waren 12,2 Prozent aller
Krebstodesfälle bei Frauen auf Lungenkrebs zurückzuführen und 26,7
Prozent der Krebstodesfälle bei Männern.
Laut einer Studie des Robert-Koch-Institutes von 2009 raucht jeder
Vierte Brandenburger täglich und jeder Zwanzigste gelegentlich. Etwa
jeder Vierte hat früher mal geraucht und das Rauchen aufgegeben. Dabei
gibt es im Bundesvergleich kaum Unterschiede. Die Ergebnisse bestätigen
den Trend der vergangenen Jahre, dass sich die Raucherquoten in den
neuen und den alten Bundesländern deutlich angenähert haben.
Hingegen zeigen sich bei regionaler Betrachtung deutliche Unterschiede
im Rauchverhalten und in den Altersgruppen. In Brandenburg rauchen,
bezogen auf die Bevölkerung, deutlich mehr jüngere Menschen im Alter von
18 bis unter 40 Jahren als im Bundesdurchschnitt. Dies gilt für junge
Männer und in besonderem Maße für junge Frauen. 39 Prozent der Männer in
Brandenburg im Alter von 18 bis unter 40 Jahren rauchen täglich, im
Bundesgebiet sind es 33 Prozent. Bei den Frauen dieser Altersgruppe
liegt die Raucherquote in Brandenburg sogar um 10 Prozent hoher als im
Bundesgebiet (Brandenburg: 37 Prozent, Deutschland: 27 Prozent).
Was gilt in Brandenburg?
Seit 2008 gilt das Nichtrauchendenschutzgesetz in Brandenburg. Es wird
durch das Jugendschutzgesetz ergänzt, welches Rauchen in der
Öffentlichkeit erst ab Volljährigkeit erlaubt. Zugleich gibt es die
Schutzregelung in der Arbeitsstättenverordnung, nichtrauchende
Beschäftigte wirksam vor den Gefahren durch Tabakrauch zu schützen, auch
in Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr.
2009 trat die Novelle des Nichtrauchendenschutzgesetzes in Kraft. Die
Besucher von Gaststätten sollen nun besser vor den Gefahren des Rauchens
geschützt werden. Nachdem jedoch ein generelles Rauchverbot nicht
durchsetzbar war, gibt es Ausnahmen. So darf weiterhin geraucht werden,
wenn die Gastfläche weniger als 75 Quadratmeter groß ist, kein
abgetrennter Nebenraum existiert und keine zubereiteten Speisen
angeboten werden. Zudem muss das Lokal als Rauchergaststätte
gekennzeichnet und der Zutritt für Gäste unter 18 Jahren untersagt wird.
Bereits 2003 beschloss die Landessuchtkonferenz das Landesprogramm
„Brandenburg rauchfrei" zur Eindämmung des Tabakkonsums. Es wurde am 31.
Mai 2004 anlässlich des Welt-Nichtrauchertags gestartet. Mit diesem
Programm werden erstmals in einem Bundesland Aktivitäten zur
Unterstützung des Nichtrauchens, zum Schutz vor Passivrauchen und
Ausstiegshilfen für Raucher in einem Maßnahmepaket gebündelt.
Das Programm enthält 37 Einzelmaßnahmen, die langfristig umgesetzt
werden, beispielsweise konsequente Umsetzung der
Arbeitsstättenverordnung (Nichtraucherschutz in Betrieben, Behörden),
Verfügbarkeit von Zigaretten erschweren (konsequente Beachtung des
Verkaufsverbots an unter 18-jährige) und Sensibilisierung Jugendlicher,
Eltern, Lehrer, Erzieher für Gefahren des Tabakkonsums.
Brandenburg beteiligt sich zudem seit elf Jahren am
Nichtraucherwettbewerb „Be smart - Don't Start" mit durchschnittlich 200
Klassen. Das Gesundheitsministerium fördert das Projekt mit 4625,00
Euro Lottomitteln. Mit dem Geld wird die Herstellung von
Wettbewerbsmaterialien 2011/2012 unterstützt.
Kontakt
Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Brandenburg
Pressesprecherin: Alrun Kaune-Nüßlein
Heinrich-Mann-Allee 103
14473 Potsdam
Telefon: 0331 866 7016
Fax: 0331 866 7018
http://www.mugv.brandenburg.de
Presseinformationen: http://www.aporisk.de/presse
Unternehmensinformation: http://www.pharmarisk.de/impressum
Weitere Informationen: http://www.aporisk.de/nachrichten
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