• 31.05.2011 – Tack fordert bundesweit einheitliche Regelungen zum Nichtraucherschutz

    GESUNDHEIT – UNTERSCHIEDE Potsdam - Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hatte 1987 beschlossen, den 31. Mai zum Welt-Nichtrauchertag zu erklären. Brandenburgs Gesundheit ...

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PRESSEMITTEILUNG

Tack fordert bundesweit einheitliche Regelungen zum Nichtraucherschutz

 

 

Potsdam  -  Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hatte 1987 beschlossen, den 31. Mai zum Welt-Nichtrauchertag zu erklären. Brandenburgs Gesundheitsministerin Anita Tack (Linke) fordert bundesweit einheitliche Regelungen zum Nichtraucherschutz. "Die zahlreichen Spezial- und Ausnahmeregelungen sind unhaltbar, logisch nicht erklärbar und verwirrend", sagt Tack.

Bundesweit gibt es viele Gesetze und Regelungen, die dafür sorgen sollen, dass öffentliche Institutionen und Einrichtungen rauchfrei sind und Tabakwerbung in vielen Bereichen verbieten. Doch lassen die gesetzlichen Regelungen vielfach Schlupflöcher und Hintertürchen offen. So ist ein „Flickenteppich" entstanden, der für Verwirrung sorgt. Jedes Bundesland hat seine spezifischen Regelungen getroffen.

Nach aktuellen Schätzungen sind etwa 60 Prozent der Lungenkrebsfälle bei Frauen und bis zu 90 Prozent bei Männern auf Tabakrauch zurückzuführen und könnten daher vermieden werden. Lungenkrebs zählt bei beiden Geschlechtern zu den häufigsten Krebserkrankungen. Brandenburg weist im Ländervergleich bei Frauen und Männern die dritthöchste Neuerkrankungsrate auf. Bei Frauen ist es nach Brust- und Darmkrebs die dritthäufigste Krebserkrankung und bei Männern nach Tumoren der Prostata die zweithäufigste Krebslokalisation.

Aufgrund seiner schlechten Prognose ist Lungenkrebs auch eine der häufigsten Krebstodesarten. Im Jahr 2008 waren 12,2 Prozent aller Krebstodesfälle bei Frauen auf Lungenkrebs zurückzuführen und 26,7 Prozent der Krebstodesfälle bei Männern.

Laut einer Studie des Robert-Koch-Institutes von 2009 raucht jeder Vierte Brandenburger täglich und jeder Zwanzigste gelegentlich. Etwa jeder Vierte hat früher mal geraucht und das Rauchen aufgegeben. Dabei gibt es im Bundesvergleich kaum Unterschiede. Die Ergebnisse bestätigen den Trend der vergangenen Jahre, dass sich die Raucherquoten in den neuen und den alten Bundesländern deutlich angenähert haben.

Hingegen zeigen sich bei regionaler Betrachtung deutliche Unterschiede im Rauchverhalten und in den Altersgruppen. In Brandenburg rauchen, bezogen auf die Bevölkerung, deutlich mehr jüngere Menschen im Alter von 18 bis unter 40 Jahren als im Bundesdurchschnitt. Dies gilt für junge Männer und in besonderem Maße für junge Frauen. 39 Prozent der Männer in Brandenburg im Alter von 18 bis unter 40 Jahren rauchen täglich, im Bundesgebiet sind es 33 Prozent. Bei den Frauen dieser Altersgruppe liegt die Raucherquote in Brandenburg sogar um 10 Prozent hoher als im Bundesgebiet (Brandenburg: 37 Prozent, Deutschland: 27 Prozent).


Was gilt in Brandenburg?

Seit 2008 gilt das Nichtrauchendenschutzgesetz in Brandenburg. Es wird durch das Jugendschutzgesetz ergänzt, welches Rauchen in der Öffentlichkeit erst ab Volljährigkeit erlaubt. Zugleich gibt es die Schutzregelung in der Arbeitsstättenverordnung, nichtrauchende Beschäftigte wirksam vor den Gefahren durch Tabakrauch zu schützen, auch in Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr.

2009 trat die Novelle des Nichtrauchendenschutzgesetzes in Kraft. Die Besucher von Gaststätten sollen nun besser vor den Gefahren des Rauchens geschützt werden. Nachdem jedoch ein generelles Rauchverbot nicht durchsetzbar war, gibt es Ausnahmen. So darf weiterhin geraucht werden, wenn die Gastfläche weniger als 75 Quadratmeter groß ist, kein abgetrennter Nebenraum existiert und keine zubereiteten Speisen angeboten werden. Zudem muss das Lokal als Rauchergaststätte gekennzeichnet und der Zutritt für Gäste unter 18 Jahren untersagt wird.

Bereits 2003 beschloss die Landessuchtkonferenz das Landesprogramm „Brandenburg rauchfrei" zur Eindämmung des Tabakkonsums. Es wurde am 31. Mai 2004 anlässlich des Welt-Nichtrauchertags gestartet. Mit diesem Programm werden erstmals in einem Bundesland Aktivitäten zur Unterstützung des Nichtrauchens, zum Schutz vor Passivrauchen und Ausstiegshilfen für Raucher in einem Maßnahmepaket gebündelt.

Das Programm enthält 37 Einzelmaßnahmen, die langfristig umgesetzt werden, beispielsweise konsequente Umsetzung der Arbeitsstättenverordnung (Nichtraucherschutz in Betrieben, Behörden), Verfügbarkeit von Zigaretten erschweren (konsequente Beachtung des Verkaufsverbots an unter 18-jährige) und Sensibilisierung Jugendlicher, Eltern, Lehrer, Erzieher für Gefahren des Tabakkonsums.

Brandenburg beteiligt sich zudem seit elf Jahren am Nichtraucherwettbewerb „Be smart - Don't Start" mit durchschnittlich 200 Klassen. Das Gesundheitsministerium fördert das Projekt mit 4625,00 Euro Lottomitteln. Mit dem Geld wird die Herstellung von Wettbewerbsmaterialien 2011/2012 unterstützt.

Kontakt
Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Brandenburg
Pressesprecherin: Alrun Kaune-Nüßlein
Heinrich-Mann-Allee 103
14473 Potsdam
Telefon: 0331 866 7016
Fax: 0331 866 7018
http://www.mugv.brandenburg.de

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