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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
PRESSEMITTEILUNG
Berlin - Ungewollt
kinderlosen Paaren bei der Finanzierung künstlicher Befruchtung stärker
als bislang zu helfen ist ein richtiges Vorhaben, das
Bundesfamilienministerin Kristina Schröder am Montag von sich selbst
gefordert hat. In diesem Zusammenhang verwies die Sozialministerin
Mecklenburg-Vorpommerns Manuela Schwesig am Montag auf mehrere
Initiativen des Bundesrts. "Wir fordern schon lange, im Interesse der
betroffenen Paare die Unterstützung für ungewollt kinderlose Paare zu
verbessern. Wir nehmen Frau Schröder jetzt gerne beim Wort und freuen
uns auf ihren Gesetzentwurf", fügte die Sozialministerin an.
"Wenn Bundesfamilienministerin Schröder jetzt fordert, die finanziellen
Hilfen bei künstlicher Befruchtung zu erhöhen, kann ich nur darauf nur
erwidern, dass eine entsprechende Bundesratsinitiative schon im Jahr
2008 auf den Weg gebracht worden ist", sagte Schwesig. Damals wurde der
Bund aufgefordert, den ursprünglichen Gesetzeszustand wieder
herzustellen.
Mecklenburg-Vorpommern hatte sich danach im Jahr 2009 im Bundesrat dafür
ausgesprochen, den Kinderwunsch von Paaren dadurch zu unterstützen,
dass die Betroffenen keinen finanziellen Eigenanteil leisten müssten.
Das Gesetz könnte schon lange auf dem Weg sein, so die Ministerin. Seit
dem Jahr 2004 übernehmen die gesetzlichen Krankenversicherungen pro Paar
nur noch bei drei Versuchen der künstlichen Befruchtung 50 Prozent der
Kosten.
Dass der Rückgang der Geburten durch künstliche Befruchtung mit der
gekürzten Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenversicherungen
in Zusammenhang steht, sei keine neue Erkenntnis. „Während Frau Schröder
aufwacht, haben die Länder bereits gehandelt." Schröder sollte
eigentlich auch bekannt sein, dass der Bundesrat die Bundesregierung per
Beschluss bereits im Juli 2008 aufgefordert habe, die bis 2004
geltenden gesetzlichen Regelungen wieder einzuführen. „Die
Bundesfamilienministerin hechelt den Ländern hinterher, während sie
deutlich in der Pflicht steht", so Schwesig.
Kontakt
Ministerium für Soziales und Gesundheit
Mecklenburg-Vorpommern
Werderstraße 124
19055 Schwerin
Telefon: 0385 588-9003
E-Mail: Ruediger.Ewald@sm.mv-regierung.de
V.i.S.d.P.: Rüdiger Ewald
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