• 02.06.2010 - Pick-up-Verbot: Wunsch von ganz oben?

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Pick-up-Verbot: Wunsch von ganz oben?

 

Berlin  -  Das Pick-up-Verbot wurde nachträglich in den Entwurf zum Arzneimittelsparpaket eingebracht. Das wirft die Frage auf, warum das gestern vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) verschickte Diskussionspapier keine entsprechende Änderung des Arzneimittelgesetzes vorgesehen hatte. Neben einer Novelle der Betäubungsmittel-Dokumentation ist das Pick-up-Verbot die einzige Ergänzung. Möglicherweise kam der Wunsch von ganz oben.

Immer beteiligt: Alle Gesetzgebungsvorhaben müssen dem 
Bundeskanzleramt vorgelegt werden. Foto: Elke Hinkelbein

Immer beteiligt: Alle Gesetzgebungsvorhaben müssen dem Bundeskanzleramt vorgelegt werden. Foto: Elke Hinkelbein

Wie alle Ministerien muss das BMG seine Gesetzgebungsvorhaben dem Bundeskanzleramt vorlegen. Die Schaltzentrale der Regierung muss laut Geschäftsordnung laufend über den Stand der Ausarbeitung und die vorgesehene Zeitplanung unterrichtet werden. Ob das Pick-up-Verbot auf diesem Weg in den Referentenentwurf gelangte, darüber kann vorerst nur spekuliert werden.

Der Entwurf wird jetzt den anderen Bundesministerien zugeleitet, auch die betroffenen Verbände können Stellung zu den geplanten Gesetzesänderungen nehmen. Bei den Ministerien dürfte vor allem die Position des Bundesjustizministeriums (BMJ) entscheidend für das Pick-up-Verbot sein.

Noch 2009 hatte das damals SPD-geführte Justizressort verfassungsrechtliche Bedenken angemeldet. Doch möglicherweise vertritt das inzwischen von den Liberalen besetzte BMJ heute eine andere Position. Immerhin hatte die FDP in der vergangenen Legislaturperiode selbst einen Antrag zum Pick-up-Verbot in den Bundestag eingebracht; bekanntlich ohne Erfolg.

Auch jetzt ist das - von wem auch immer durchgedrückte - Verbot keineswegs sicher. Dem Vernehmen nach noch vor der Sommerpause soll der Kabinettsentwurf dem Bundestag zugeleitet werden. Bei der Anhörung vor dem Gesundheitsausschuss haben die Pick-up-Betreiber erneut die Möglichkeit, das Verbot doch noch abzuwenden.

Wie wenig gesetzgeberische Pläne in einem Referentenentwurf wert sein können, mussten zuletzt die Großhändler bei der AMG-Novelle schmerzhaft erfahren, als die schon sicher geglaubte Umstellung auf eine fixe Honorierung quasi in letzter Sekunde gestrichen wurde. Ob der Großhandelsverband Phagro mit seinem neuen Anlauf unter Schwarz-Gelb mehr Glück haben wird, ist derzeit schwer zu sagen. Im Referentenentwurf kommt das Wort Großhandel jedenfalls nicht vor.

Alexander Müller, Dienstag, 01. Juni 2010, 20:45 Uhr


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(APOTHEKE ADHOC)

 

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