• 13.05.2010 – Krankenzusatz-Versicherungen hoch im Kurs

    GESUNDHEIT – ZUSATZPOLICEN Viele gesetzlich krankenversicherte Bürger stocken die Leistungen ihrer Krankenkassen mit privaten Zusatzpolicen auf, wie aktuelle Zahlen des Verb ...

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ApoRisk® Nachrichten - Gesundheit:


ZUSATZPOLICEN

Krankenzusatz-Versicherungen hoch im Kurs

 

Viele gesetzlich krankenversicherte Bürger stocken die Leistungen ihrer Krankenkassen mit privaten Zusatzpolicen auf, wie aktuelle Zahlen des Verbands der privaten Krankenversicherung zeigen.

Im Jahr 2009 ist nach Angaben des Verbands der privaten Krankenversicherung e.V. (PKV-Verbands) die Zahl der privaten Krankenversicherungs-Zusatzpolicen auf fast 22 Millionen gestiegen.

Auch die gesetzlich krankenversicherten Bundesbürger wollen im Krankheitsfalle gerne wie Privatpatienten behandelt werden. Das ist über Zusatzversicherungen möglich, die von den privaten Krankenversicherern angeboten werden. Im vergangenen Jahr ist die Zahl dieser Zusatzpolicen laut PKV-Verband um knapp vier Prozent auf 21,71 Millionen angestiegen.

Mit diesen Zusatzpolicen können sich in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versicherte Bürger gegen einen geringen Monatsbeitrag eine Chefarztbehandlung oder die Unterbringung in einem Einbett- oder Zweibettzimmer sichern.

Die privaten Krankenversicherer bieten auch Zusatzpolicen für den in der GKV kostenmäßig stark begrenzten Zahnersatz, für alternative Heilmethoden und auch für den Schutz auf Auslandsreisen. Zudem ist eine Absicherung gegen den Verdienstausfall bei längerer Krankheiten möglich.

So vermeidet man Gehaltseinbußen

In den ersten sechs Wochen zahlt normalerweise der Arbeitgeber das Gehalt als Lohnfortzahlung weiter. Danach gibt es für in der GKV versicherte Arbeitnehmer ein Krankengeld in Höhe von 70 Prozent des letzten Bruttogehalts, maximal 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts.

Insbesondere gut verdienende Angestellte müssen jedoch bei einer längeren Arbeitsunfähigkeit mit hohen finanziellen Einbußen im Vergleich zum Gehalt rechnen. Die GKV berücksichtigt für die Höhe des Krankengeldes nämlich maximal das Einkommen bis zur Beitragsbemessungs-Grenze (derzeit monatlich 3.750 Euro). Das Gehalt oberhalb dieser Grenze wird nicht berücksichtigt.

Der Höchstkrankengeld-Betrag liegt für 2010 somit kalendertäglich bei 87,50 Euro, was einem maximalen Krankengeld von circa 2.650 Euro brutto im Monatsdurchschnitt entspricht. Davon werden noch Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen und Pflegeversicherung abgezogen. Daraus ergibt sich ein monatlicher Nettobetrag von ungefähr 2.300 Euro.

Mit einer privaten Krankentagegeld-Versicherung lässt sich eine mögliche Einkommenslücke jedoch schließen, da hier die Beitragsbemessungs-Grenze keine Rolle spielt.

(verpd) (ApoRisk)

 

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