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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
SELBSTVERWALTUNG
Berlin - Die Beschlüsse des
Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) sind für Leistungserbringer im
Gesundheitswesen von größter Bedeutung. Insbesondere die Pharmaindustrie
hatte immer wieder moniert, dass es dem Entscheidungsgremium an
demokratischer Legitimation fehle. Künftig will die Koalition die
unparteiischen Mitglieder vom Parlament ernennen lassen: „Die Strukturen
des G-BA werden weiterentwickelt mit dem Ziel, Legitimation und
Akzeptanz der Entscheidungen zu erhöhen sowie die erforderliche
Transparenz und die Beteiligungsmöglichkeiten weiter zu erhöhen", heißt
es im ersten Arbeitsentwurf des Versorgungsgesetzes.
Im G-BA kommen Vertreter der Leistungserbringer (Deutsche
Krankenhausgesellschaft, Kassenärztliche Bundesvereinigung,
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung) und GKV-Spitzenverband zusammen,
um über wichtige Fragen - wie etwa die Erstattung von Arzneimitteln - zu
entscheiden. Das Plenum, das die Richtlinien beschließt, setzt sich aus
13 Mitgliedern zusammen: Jeweils fünf Vertreter von den Krankenkassen
und Leistungserbringern treffen auf drei unparteiische Mitglieder.
Derzeit werden die Unparteiischen von Kassen und Leistungserbringern
ernannt - falls diese sich nicht einigen, kann das
Bundesgesundheitsministerium (BMG) mit einer Entscheidung eingreifen.
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