• 15.02.2010 - Kartellamtschef: Apotheker nicht unnötig schützen

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PICK-UP-VERBOT

Kartellamtschef: Apotheker nicht unnötig schützen

 

Berlin  -  Der neue Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, wirft der schwarz-gelben Koalition nach einem Bericht der Financial Times Deutschland Klientelpolitik zugunsten der Apotheker vor. „Ärgerlich finde ich, dass die neue Regierung die Pick-up-Stellen für Medikamente verbieten will", sagte Mundt dem Blatt. „Hier werden die Apotheker unnötig geschützt - zum Schaden der Verbraucher."

Kein Schutz für Apotheker: Der neue Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, bricht eine Lanze für Pick-up-Stellen. Foto: Bundeskartellamt

Kein Schutz für Apotheker: Der neue Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, bricht eine Lanze für Pick-up-Stellen. Foto: Bundeskartellamt

Laut Mundt gibt es keine Rechtfertigung für das Vorhaben: „Im Ausland gibt es diese Restriktionen nicht, und es funktioniert gut." Welche internationalen Erfahrungen mit Pick-up-Formaten Mundt dabei ins Auge gefasst hat, war auf Nachfrage bislang nicht zu erfahren. Der 49-jährige Jurist hatte beim Kartellamt vor seiner Beförderung das Referat „Internationale Wettbewerbsfragen" geleitet, außerdem war er als Beisitzer in der 4. Beschlussabteilung für kartengestützte Zahlungssysteme zuständig.

Mundt war 2000 von der FDP-Bundestagsfraktion zum Kartellamt gewechselt. Als Fachreferent hatte er für die Liberalen die Bereiche Arbeits- und Sozialrecht betreut. In seiner jetzigen Funktion hat Mundt direkt mit den Apotheken zu tun: Vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf wird über die Bußgeldverfahren gegen die ABDA, drei Landesapothekerverbände sowie Einzelpersonen gestritten. Die Verfahren hat Mundt von seinem Vorgänger Dr. Bernhard Heitzer geerbt.

Der hatte sich im Sommer 2008 ebenfalls öffentlich zum Apothekenmarkt geäußert und den Apothekern vorgeworfen, aus Eigeninteresse gegen alternative Vertriebskanäle Sturm zu laufen: „Wir sind der Auffassung, dass die Argumente der Apotheken - Arzneimittelsicherheit und Schutz der Patienten - nur vorgeschoben sind und wohl eher dem Schutz des eigenen Geschäftes dienen."

apotheke adhoc, Montag, 15. Februar 2010, 13:13 Uhr

 

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