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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Berlin - An
diesem Montag treten strengere Regeln für Gentests in Kraft. Ziel des
Gendiagnostikgesetzes sei es, mit der Untersuchung menschlicher
genetischer Eigenschaften verbundene Gefahren zu verhindern, so das
Bundesgesundheitsministerium (BMG). Gleichzeitig sollen die Chancen
genetischer Untersuchungen gewahrt werden.
Solche Untersuchungen sind fortan grundsätzlich freiwillig. Ein
Missbrauch der brisanten Daten etwa durch Versicherungen oder
Arbeitgeber soll mit dem Gesetz verhindert werden. Arbeitgeber und
Versicherungen dürfen von Bewerbern und Kunden grundsätzlich keine
Gentests verlangen. Ausnahmen gelten nur für Versicherungssummen ab
300.000 Euro.
Vor jedem Gentest ist künftig eine Beratung verpflichtend. Im Gesetz
ist ein Recht auf Wissen wie auf Nichtwissen festgeschrieben.
Betroffene müssen Gentests rechtswirksam zugestimmt haben. Babys dürfen
vor der Geburt aus medizinischen Gründen getestet werden - aber nicht
auf Geschlecht und mögliche Eigenschaften. Verboten werden diese
Untersuchungen auf Krankheiten, die erst im Erwachsenenalter ausbrechen
können.
Um die letzten Details war zwischen Union und SPD monatelang gerungen
worden. Bereits vor Jahren hatte die Enquête-Kommission „Recht und
Ethik in der modernen Medizin" ein solches Gesetz empfohlen. Rund
300.000 Tests werden pro Jahr durchgeführt.
Wie dauerhaft die Regelungen angesichts der sich weiter entwickelnden Medizinforschung sind, kann niemand sagen. Eine beim Robert-Koch-Institut (RKI) angesiedelte Gendiagnostik-Kommission soll deshalb künftig kontinuierlich neue Methoden und Erkenntnisse beobachten und bewerten. Das Gremium war am 30. November 2009 gegründet worden.
(dpa)
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