• 10.05.2010 - BAH will Härtefallklausel

    POLITIK – ARZNEIMITTEL-SPARPAKET Berlin - Der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) hat in einem Brief an Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler (FDP) die ...

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ARZNEIMITTEL-SPARPAKET

BAH will Härtefallklausel

 

Berlin  -  Der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) hat in einem Brief an Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler (FDP) die überproportionale Belastung der Pharmaunternehmen durch das geplante Sparpaket beklagt. Der BAH-Vorsitzende Hans-Georg Hoffmann sieht in der Kumulation von erhöhtem Herstellerabschlag und Preismoratorium ein Problem.

Härtefallklausel für Hersteller: Der BAH-Vorsitzende Hans-Georg 
Hoffmann fordert Entlastungen für Pharmafirmen. Foto: Elke Hinkelbein

Härtefallklausel für Hersteller: Der BAH-Vorsitzende Hans-Georg Hoffmann fordert Entlastungen für Pharmafirmen. Foto: Elke Hinkelbein

Bei einigen Unternehmen sei diese Belastung substantiell und reiche bis zu 22 Prozent bezogen auf den Gesamtumsatz, schreibt Hoffmann an Rösler. „Eine solche Belastung ist insbesondere nicht verkraftbar für solche Unternehmen, die ohne internationale Konzernstruktur sind und die als reines Pharmaunternehmen die abschlagsbedingten Einbußen nicht über andere Unternehmenssparten kompensieren können", so der Verbandchef weiter. Daher werde primär der Mittelstand belastet.

Die Regierungsfraktionen haben laut Hoffmann „eine derartige überproportionale Belastung der Arzneimittel-Hersteller durch die Herstellerabschläge nicht gewollt". Generika seien von dem erhöhten Abschlag ausgenommen worden, um eine Summierung auf 26 Prozent zu verhindern, da dies eine unzumutbare Belastung darstellen würde. „Diese Bewertung muss aber aus Sicht des Verbandes erst recht für die Gesamtbelastung eines Unternehmens in der Kumulation durch alle Maßnahmen folgerichtig Anwendung finden", so Hoffmann.

„Für die Kumulation von erhöhtem Abschlag und moratoriumsbedingtem Zusatzabschlag sehen die Regierungsfraktionen bislang keine derartige Überforderungs- oder Härtefallklausel vor", schreibt Hoffmann. Zwar sei das Preismoratorium als solches legitim und nachvollziehbar, um sicherzustellen, dass der erhöhte Herstellerabschlag tatsächlich den Krankenkassen zugute komme und nicht durch Preiserhöhungen ausgeglichen werde. „Der Abschlagsgesamtbetrag darf aber nach meiner Auffassung nicht zu einer 22 prozentigen Belastung bezogen auf den Gesamtumsatz der Unternehmen führen", führt Hoffmann aus und bittet Rösler die geplanten Maßnahmen in dieser Hinsicht zu überprüfen.

APOTHEKE ADHOC, Freitag, 07. Mai 2010, 18:19 Uhr


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(APOTHEKE ADHOC)

 

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