• 17.11.2009 - ApoRisk® News Gesundheit: Gesundheitsreform 2011

    Deutschland steht erneut vor einem radikalen Kurswechsel in der Gesundheitspolitik. Gesundheitsfonds und Einheitsbeitragssatz haben ausgedient.

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ApoRisk® News Gesundheit:


Gesundheitsreform 2011

 

Deutschland steht erneut vor einem radikalen Kurswechsel in der Gesundheitspolitik. Gesundheitsfonds und Einheitsbeitragssatz haben ausgedient.

Die Koalitionäre von CDU, CSU und FDP haben sich auf eine umfangreiche Reform der Gesundheitspolitik verständigt, die den gerade erst eingeführten Gesundheitsfonds ebenso zum Auslaufmodell macht wie den Einheitsbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Nach dreiwöchigen, kontrovers geführten Verhandlungen segneten die drei Parteichefs schließlich den gefundenen Kompromiss ab. Dabei sollen der Arbeitgeberbeitrag festgeschrieben werden und die rund 70 Millionen GKV-Versicherten künftig einen „einkommensunabhängigen" Beitrag zahlen, wobei die GKV-Kassen im Wettbewerb ihre Tarife wieder selbst festlegen können.

Im kommenden Jahr bleibt allerdings noch alles beim Alten: Der Einheitsbeitrag soll stabil bei 14,9 Prozent gehalten werden, und für die konjunkturbedingten Einnahmeausfälle im Gesundheitsfonds will der Bund mit Steuermitteln geradestehen.

Die neuen Bausteine der Krankenversicherung

Im Koalitionsvertrag wird festgehalten, dass das bestehende Ausgleichssystem in „eine Ordnung mit mehr Beitragsautonomie, regionalen Differenzierungs-Möglichkeiten und einkommensunabhängigen Arbeitnehmerbeiträgen, die sozial ausgeglichen werden", überführt wird.

Und weil eine weitgehende Entkopplung der Gesundheitskosten von den Lohnzusatzkosten angestrebt wird, „bleibt der Arbeitgeberanteil fest". Für den Sozialausgleich sollen Steuerzuschüsse sorgen.

Eine Regierungskommission soll die neuerliche Gesundheitsreform vorbereiten, die nach den Angaben bereits 2011 umgesetzt werden könnte.

Für die PKV kommen die alten Rahmenbedingungen

Die private Krankenversicherung (PKV) wird von der neuen Koalition als Voll- und Zusatzversicherung und als „ein konstitutives Element in einem freiheitlichen Gesundheitswesen" angesehen. Von daher sollen die Wahltarife der GKV zu den Zusatzangeboten der PKV klarer abgegrenzt und Möglichkeiten zur Zusammenarbeit erweitert werden.

„Ein Wechsel in die private Krankenversicherung wird zukünftig wieder nach einmaligem Überschreiten der Jahresarbeits-Entgeltgrenze möglich sein", heißt es in dem Vertrag. Damit wird die seit 2007 geltende, dreijährige Wartefrist für einen Wechsel von der GKV in die PKV demnächst entfallen. (v e r p d)

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