Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Grundsätzlich können alle Bevölkerungsgruppen von einer Impfung gegen die neue, pandemische Influenza A/H1N1 profitieren. Jeder Bürger sollte im Rahmen der Zulassung der Impfstoffe die Möglichkeit einer Impfung gegen die Neue Influenza A/H1N1 haben.
Die am 19. August 2009 von der Bundesregierung beschlossenen Rechtsverordnung sieht vor, dass vorrangig Personen, die ein besonderes Risiko für schwere Krankheitsverläufe haben, Personen mit einem erhöhten Expositionsrisiko und Personen, die für die gesundheitliche Versorgung unverzichtbar sind, geimpft werden sollen.
Gemäß
der Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) des
Robert-Koch-Institutes (RKI) vom 12. Oktober 2009 sollte die Impfung in
Abhängigkeit von der Verfügbarkeit in folgender zeitlicher Reihenfolge
und Abstufung erfolgen:
Mit der Impfung der Indikationsgruppen 1, 2 und 3 sollte bei Verfügbarkeit der Impfstoffe sofort begonnen werden.
1. Beschäftigte in Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege mit Kontakt zu Patienten oder infektiösem Material
2. Personen ab einem Alter von 6 Monaten mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens, wie zum Beispiel:
3. Schwangere (vorzugsweise ab dem zweiten Trimenon/Schwangerschaftsdrittel) und Wöchnerinnen
4. Haushaltskontaktpersonen, die eine mögliche Infektionsquelle für ungeimpfte Risikopersonen (s. 2. und 3. und Säuglinge unter 6 Monaten) sein können
5. Alle übrigen Personen ab dem Alter von 6 Monaten bis 24 Jahren
6. Alle übrigen Personen im Alter von 25 bis 59 Jahren
7. Alle übrigen Personen ab 60 Jahre
Sollten neue, national und international gewonnene Erkenntnisse zur Epidemiologie oder zu den Impfstoffen dies erfordern, wird die STIKO sofort, spätestens jedoch 4 Wochen nach erstem Einsatz der Impfstoffe, zum weiteren Impfvorgehen bei den Indikationsgruppen 4 bis 7 erneut Stellung nehmen.
In ihrer Impfempfehlung weist die STIKO darauf hin, dass die Impfung - insbesondere für chronisch Kranke, Kinder und Schwangere - im Zweifelsfall nach individueller Nutzen-Risiko-Abwägung vorgenommen werden soll.
Bisher vorliegende Daten haben gezeigt, dass für Schwangere im Falle einer Erkrankung an Neuer Influenza A/H1N1 ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf angenommen werden kann. Nach Ansicht der STIKO muss aufgrund der jetzigen Datenlage die Entscheidung bezüglich der Impfung (vorzugsweise ab dem zweiten Trimenon/Schwangerschaftsdrittel) basierend auf der individuellen Situation der Schwangeren nach Beratung durch den behandelnden Arzt getroffen werden. Da aus ethischen Gründen klinische Impfstoffstudien mit schwangeren Frauen problematisch sind, liegen hierfür keine Daten zur Sicherheit und Wirksamkeit der adjuvantierten (mit immunverstärkenden Substanzen versehene) Impfstoffe gegen die Neue Influenza A/H1N1 vor.
Die STIKO empfiehlt, dass Schwangere bis zum Vorliegen weiterer Daten mit nicht-adjuvantierten Spaltimpfstoffen geimpft werden sollten. Bis ein solcher Impfstoff in Deutschland oder den EU-Mitgliedsstaaten zur Verfügung steht, weisen das Paul-Ehrlich-Institut und das Robert-Koch-Institut darauf hin, dass im Rahmen einer sorgfältigen individuellen Nutzen-Risiko-Analyse die Anwendung von einer Erwachsenendosis des adjuvantierten Impfstoffes Pandemrix® auch bei Schwangeren sinnvoll sein kann. Die Anwendung von Pandemrix® in der Schwangerschaft ist unter Berücksichtigung von offiziellen Empfehlungen von der Zulassung abgedeckt, wenn eine Impfung für notwendig erachtet wird.
Die Organisation der Impfung ist Aufgabe der Länder, da diese auch mehr Rücksicht auf regionale Besonderheiten nehmen können. Voraussichtlich werden sowohl der Öffentliche Gesundheitsdienst, also z. B. Gesundheitsämter, als auch niedergelassene Ärzte und Krankenhäuser die Impfungen durchführen. Der Impfstoff wird aller Voraussicht nach nicht auf dem Arzneimittelmarkt verfügbar sein. Die Verteilung liegt in der Verantwortung der Bundesländer. Die genauen Einzelheiten werden auf Länderebene in Impfvereinbarungen/Impfplänen geregelt. Bislang sind solche Vereinbarungen noch nicht veröffentlicht worden.
In Deutschland haben sich die beiden Hersteller der Grippeimpfstoffen, GlaxoSmithKline Biologicals (GSK) in Dresden und Novartis Vaccines & Diagnostics (NVD) in Marburg, verpflichtet, eine frühestmögliche Bereitstellung des Impfstoffes zu gewährleisten. Der für die Impfungen in Deutschland vorgesehene pandemische Musterimpfstoff Pandemrix® hat zwischenzeitlich die Zulassung erhalten. Voraussichtlich ab 26. Oktober 2009 können in Deutschland die ersten Impfungen durchgeführt werden. Je nach Anzahl der zu impfenden Personen kann sich die Impfung über mehrere Monate bis Mitte nächsten Jahres hinziehen.
Die Information der Bevölkerung soll unabhängig vom Versichertenstatus über öffentliche Bekanntmachungen erfolgen. Hierbei können die Bundesländer gezielt bestimmte Personengruppen zur Impfung aufrufen. Die Durchführung und Organisation der Impfung ist Aufgabe der Länder.
Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) und das Robert-Koch-Institut (RKI) empfehlen für den pandemischen Influenza-Impfstoff Pandemrix® eine nach Altersgruppen differenzierte Impfdosierung. Diese sieht derzeit für einige Altersgruppen eine einmalige und für einige Altersgruppen eine zweimalige Impfung vor, und zwar für
Sofern die Impfungen vom öffentlichen Gesundheitsdienst koordiniert durchgeführt werden, entstehen für eine zweimalige Impfung voraussichtlich Kosten in Höhe von 28 EUR. Diese werden aus den jeweils auf Länderebene gebildeten Fonds - an denen sich auch die Unternehmen der privaten Krankenversicherungen beteiligen können - vergütet. Dem Versicherten gegenüber werden dann voraussichtlich keine Kosten in Rechnung gestellt.
Wenn die niedergelassenen Ärzte ohne Kostenerstattung über die Fonds zur Impfung berechtigt werden, kann der Arzt seinen privat versicherten Patienten für seine Leistungen eine nach der Gebührenordnung für Ärzte/GOÄ spezifizierte Rechnung ausstellen. Der konkrete Leistungsanspruch ist dann abhängig vom versicherten Tarif.
Trotz intensiver Überwachung und Qualitätssicherung in Herstellung, Zulassung und Anwendung können auch bei Impfstoffen - wie bei allen Arzneimitteln - Nebenwirkungen nicht ausgeschlossen werden. Darüber hinaus gibt es für alle Impfstoffe auch nach der Zulassung ein aus verschiedenen Komponenten bestehendes, standardisiertes Überwachungssystem. Sind hieraus Risikosignale erkennbar, so werden diese von den zuständigen Behörden analysiert und - sofern notwendig - entsprechende Maßnahmen ergriffen. Dazu gehören Änderungen der Fach- und Gebrauchsinformation aber auch weitreichendere Maßnahmen, wie z.B. die direkte Information der Ärzteschaft zu neuen und besonderen Risiken, das Anordnen des Ruhens der Zulassung sowie der Widerruf der Zulassung.
Derzeit wird die mögliche Wirkung der saisonalen Impfung gegenüber dem Virus der neuen Influenza intensiv im Labor untersucht. Bisherige Daten deuten jedoch darauf hin; dass die saisonale Grippeimpfung keinen Schutz vor dem neuen Virustyp (Influenza A/H1N1) bietet.
In ihrer Impfempfehlung zur Neuen Influenza A/H1N1 weist die STIKO weiterhin auf die bestehenden aktuellen Empfehlungen für die Impfung gegen saisonale Influenza hin. Aufgrund der unveränderten Gefährdung durch die saisonale Influenza wird die Impfung gegen die saisonale Influenza für die von der STIKO definierten Ziel- und Risikogruppen weiterhin empfohlen.
Flugreisende aus betroffenen Ländern müssen an den Zielflughäfen mit verschärften Einreisekontrollen rechnen. Diese sind von Land zu Land unterschiedlich und können beispielsweise folgende Maßnahmen umfassen: Messung der Körpertemperatur, Befragung der Reisenden, Kontrolle der Passdaten nach vorhergehenden Aufenthaltsländern etc. Von örtlichen Behörden werden verstärkt Quarantänemaßnahmen gegen Einzelpersonen oder Gruppen verfügt, wenn Grippesymptome bei der Einreise festgestellt oder (auch zufällige) Kontakte zu Erkrankten nachgewiesen werden können. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass in Verdachtsfällen die Einreise verweigert wird; auch Falschangaben oder Verstöße gegen Quarantänemaßnahmen können bestraft werden.
Reisenden wird grundsätzlich empfohlen, die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts sowie die Medienberichterstattung aufmerksam zu verfolgen und die Hygienevorgaben zu berücksichtigen.
Ergänzende und ständig aktualisierte Informationen erhalten Sie hier:
Robert-Koch-Institut
www.rki.de
Paul-Ehrlich-Institut
www.pei.de/schweinegrippe
World Health Organization
www.who.int
Wir gegen Viren/RKI, Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
www.wir-gegen-viren.de
Für Fragen medizinischer Art zur Influenza A/H1N1 hat auch das Bundesministerium für Gesundheit eine kostenfreie Hotline unter der Rufnummer 08 00 / 4 40 05 50 eingerichtet.
12. Oktober 2009
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