• 19.07.2010 - AOK: Arbeitsanweisung für Apotheker

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RABATTVERTRÄGE

AOK: Arbeitsanweisung für Apotheker

 

Berlin  -  In Sachsen-Anhalt gibt es wegen der Rabattverträge erneut Krach zwischen der AOK und dem Landesapothekerverband (LAV). Die AOK ist mit der Umsetzungsquote bei Omeprazol und Pantoprazol nicht zufrieden und hat Apotheken deshalb an ihre Substitutionspflicht auch bei nicht übereinstimmenden Packungsgrößen erinnert. Mit dem Schreiben faxte die AOK heute auch eine PZN-Übersicht zu den Rabattpartnern KSK und Heunet als „Arbeitserleichterung". Für Rückfragen steht laut Schreiben der Landesapothekerverband (LAV) zur Verfügung - doch der wurde vorab nicht über die Aktion informiert.

Fax als Arbeitshilfe: Die AOK Sachsen-Anhalt will die Rabattquote 
bei Omeprazol und Pantoprazol erhöhen. Foto: Elke Hinkelbein

Fax als Arbeitshilfe: Die AOK Sachsen-Anhalt will die Rabattquote bei Omeprazol und Pantoprazol erhöhen. Foto: Elke Hinkelbein

Aus Sicht der Kasse müssen die Apotheken „auch bei nicht genau gleicher Stückzahl, aber bei Übereinstimmung der Normgröße" die Präparate der Rabattpartner abgeben. Die AOK bezieht sich auf eine geplante gesetzliche Klarstellung, wonach ausschließlich die N-Kennzeichnung entscheidend für die Substitution sein soll. Diese Änderung entspreche aber der aktuellen Rechtslage, schreibt die Kasse mit Bezug auf das Bundesgesundheitsministerium. Indirekt droht die AOK mit Retaxationen: „Zu gegebener Zeit werden wir die Rabattquote bei Omeprazol und Pantoprazol überprüfen und dazu möglicherweise persönlich auf Sie zukommen."

Der LAV wies das Schreiben zurück. Es sei nicht abgestimmt und könne so nicht akzeptiert werden, teilte Geschäftsführer Matthias Clasen mit. „Die AOK-Aussagen zur Austauschbarkeit bei den Packungsgrößen können wir nicht teilen", so Clasen. Die angesprochene Gesetzesänderung trete frühestens zum Jahreswechsel in Kraft, bis dahin bleibe die Rechtsfrage kritisch.

Aus Sicht des LAV sind aktuell die Angaben in der Software entscheidend für die Substitutionspflicht. „Sie sollten daher das Schreiben der AOK lediglich als Bitte auffassen, in den dargestellten Fällen einen Austausch mit dem AOK-Rabattarzneimittel vorzunehmen", schreibt Clasen. Unter der derzeitigen Gesetzeslage seien Retaxierungen in dieser Sache aus Sicht des Verbandes jedenfalls nicht möglich.

Bereits Anfang Juni hatte die AOK Sachsen-Anhalt Retaxationen wegen der Nichteinhaltung der Rabattverträge angedroht. Nach einem Treffen mit dem Landesapothekerverband hatte man sich aber zunächst darauf verständigt, die beanstandeten Rezepte gemeinsam zu prüfen.

Alexander Müller, Montag, 19. Juli 2010, 14:28 Uhr

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(APOTHEKE ADHOC)

 

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