• 17.11.2024 – Kaufpreisaufteilung: Gericht stoppt Finanzamt

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Kaufpreisaufteilung: Gericht stoppt Finanzamt

 

Wohnungskäufer gewinnen Streit um steuerliche Abschreibung – Rechtssicherheit gestärkt

Das Finanzgericht München hat erneut ein wegweisendes Urteil gefällt: Wohnungskäufer dürfen auf die im Notarvertrag vereinbarte Kaufpreisaufteilung vertrauen. Eine eigenmächtige Kürzung durch das Finanzamt wurde als unzulässig erklärt. Dieses Urteil stärkt die Rechte von Eigentümern, deren steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten oft zu Unrecht beschnitten werden.


Ein aktuelles Urteil des Finanzgerichts München sorgt für Aufsehen: Das Gericht entschied, dass die im Kaufvertrag festgelegte Aufteilung des Kaufpreises für Grund und Boden sowie Gebäude maßgeblich ist und nicht ohne Weiteres durch das Finanzamt abgeändert werden darf. Im verhandelten Fall hatte ein Wohnungskäufer Einspruch eingelegt, nachdem das Finanzamt eigenmächtig den Gebäudeanteil der Kaufpreisaufteilung reduziert und damit seine steuerliche Abschreibung geschmälert hatte. Das Urteil stärkt die Position von Eigentümern, die von der steuerlichen Abschreibung des Gebäudeanteils erheblich profitieren können.

Die Aufteilung des Kaufpreises, die im Notarvertrag dokumentiert wird, ist entscheidend für die Berechnung der Gebäudeabschreibung. Diese erlaubt es, den Gebäudewert über mehrere Jahre steuerlich geltend zu machen, was die Steuerlast der Eigentümer verringert. Dabei kann der Bodenwert, der nicht abschreibungsfähig ist, nicht berücksichtigt werden. In der Praxis setzen Finanzämter jedoch häufig pauschale Bewertungsrichtlinien an, die nicht den individuellen Vereinbarungen im Kaufvertrag entsprechen. Diese Vorgehensweise wurde nun vom Finanzgericht München erneut beanstandet.

Laut den Richtern hat die im Notarvertrag vereinbarte Aufteilung Vorrang, sofern sie nicht offensichtlich unrealistisch oder manipulationsverdächtig ist. In dem verhandelten Fall war der Kläger nicht nur in der Lage, die Plausibilität der Aufteilung durch ein Gutachten zu untermauern, sondern konnte auch nachweisen, dass sie den örtlichen Marktbedingungen entsprach. Das Finanzamt konnte hingegen keine stichhaltigen Argumente für seine Kürzung vorbringen.

Dieses Urteil dürfte nicht nur für Wohnungskäufer, sondern für alle Immobilienbesitzer, die Kaufpreisaufteilungen in ihren Verträgen festlegen, richtungsweisend sein. Es unterstreicht, dass pauschale Kürzungen ohne fundierte Begründung unzulässig sind. Immobilienexperten raten daher Käufern, bei der Vertragsgestaltung genau darauf zu achten, die Aufteilung klar und nachvollziehbar zu dokumentieren. Gutachten können hierbei eine wertvolle Unterstützung sein, um späteren Streitigkeiten vorzubeugen.

Die Entscheidung des Gerichts signalisiert zudem, dass Finanzämter künftig vorsichtiger vorgehen müssen, um rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Dennoch bleibt zu befürchten, dass ähnliche Konflikte weiterhin vor Gericht landen werden, solange keine einheitliche gesetzliche Regelung geschaffen wird, die sowohl Käufern als auch Behörden mehr Rechtssicherheit bietet.


Kommentar: Wegweisendes Urteil für Steuerrecht und Gerechtigkeit

Das jüngste Urteil des Finanzgerichts München hat weitreichende Bedeutung für Wohnungskäufer und Immobilienbesitzer. Es stellt klar, dass die von den Vertragsparteien vereinbarte Kaufpreisaufteilung nicht durch pauschale Vorgaben der Finanzämter untergraben werden darf. Diese Entscheidung ist ein wichtiger Schritt hin zu einer gerechteren und transparenteren Steuerpraxis, die den realen Verhältnissen Rechnung trägt.

Häufig sehen sich Käufer mit einem erheblichen Machtgefälle konfrontiert: Die Finanzämter agieren auf Basis interner Bewertungsrichtlinien, die in vielen Fällen nicht die individuellen Gegebenheiten der Immobilie widerspiegeln. Das führt dazu, dass Käufer unberechtigterweise höhere Steuerlasten tragen müssen. Das Urteil setzt hier ein dringend benötigtes Signal gegen Willkür und stärkt das Vertrauen in die Rechtssicherheit.

Gleichzeitig offenbart der Fall strukturelle Schwächen im System. Die Praxis der Finanzämter, Kaufpreisaufteilungen eigenmächtig abzuändern, führt nicht nur zu einer Belastung für die Betroffenen, sondern bindet auch erhebliche Ressourcen bei Gerichten. Hier ist der Gesetzgeber gefordert, klare Vorgaben zu schaffen, die einerseits Käufern Schutz bieten und andererseits Finanzämtern Leitlinien an die Hand geben, um Streitigkeiten zu vermeiden.

Für Käufer ergibt sich aus dem Urteil die klare Botschaft, ihre Rechte aktiv zu verteidigen. Der Aufwand eines Einspruchs oder sogar einer Klage kann sich lohnen, wie der Fall zeigt. Zudem sollten Käufer darauf achten, ihre Vertragsunterlagen durch Sachverständige prüfen zu lassen, um spätere Konflikte zu vermeiden.

Dieses Urteil ist ein Meilenstein für Steuerfairness und Rechtsklarheit. Es zeigt, dass sich die Auseinandersetzung mit der oft starren Praxis der Finanzämter lohnt – nicht nur für den Einzelnen, sondern für ein gerechteres Steuersystem insgesamt.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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