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Steuer & Recht |
In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Unionsfraktion (20/9468) betont die Bundesregierung die zentrale Bedeutung einer vertrauensvollen digitalen Kommunikation, die auf gegenseitiger Authentifizierung beruht. Die Gewährleistung der Sicherheit setzt nach Ansicht der Regierung den sicheren Einsatz digitaler Identitäten voraus, wobei die Preisgabe persönlicher Daten auf ein absolutes Minimum beschränkt werden müsse, um Überidentifizierung zu vermeiden.
Insbesondere bei der Online-Ausweisfunktion wird darauf hingewiesen, dass Diensteanbieter den Nutzern ein Berechtigungszertifikat übermitteln müssen. Dieses Zertifikat soll nicht nur die Identität des Anbieters nachweisen, sondern auch über die angefragten Daten aufklären. Um ein solches Zertifikat zu erhalten, ist der Anbieter verpflichtet, gegenüber der Vergabestelle für Berechtigungszertifikate den Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten zu erläutern.
Ein bedeutender Aspekt, der in der Antwort der Bundesregierung hervorgehoben wird, ist die Gewährleistung der Authentizität übermittelten Daten bei der Online-Ausweisfunktion. Dabei wird betont, dass die Authentizität sichergestellt wird, auch ohne dass die Daten mit einer digitalen Signatur versehen werden müssen.
Die Diskussion über die Novellierung der Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste (eIDAS-Verordnung) befindet sich in einem intensiven Stadium. In diesem Kontext werden verschiedene Lösungsoptionen zur weiteren Stärkung der digitalen Identitäten und Vertrauenswürdigkeit in der Online-Kommunikation erörtert.
Die Betonung der Bundesregierung auf die Notwendigkeit einer vertrauensvollen digitalen Kommunikation durch gegenseitige Authentifizierung und den sicheren Einsatz digitaler Identitäten spiegelt die steigende Relevanz von Online-Dienstleistungen und -Interaktionen wider. Der Schutz persönlicher Daten und die Vermeidung von Überidentifizierung sind in dieser Ära der Digitalisierung von entscheidender Bedeutung.
Die Forderung nach einem Berechtigungszertifikat bei der Online-Ausweisfunktion zeigt das Bestreben, nicht nur die Identität der Diensteanbieter zu gewährleisten, sondern auch Transparenz über die Verwendung der angefragten Daten zu schaffen. Dieser Schritt ist ein wichtiger Schutzmechanismus, um Missbrauch und unbefugten Zugriff auf sensible Informationen zu verhindern.
Die Betonung der Authentizität übermittelter Daten ohne zwingende digitale Signatur unterstreicht den pragmatischen Ansatz, technologische Lösungen zu finden, die Sicherheit und Benutzerfreundlichkeit miteinander verbinden. Dies könnte den Widerstand gegenüber komplexen Authentifizierungsprozessen verringern und die Akzeptanz solcher digitalen Identitätsmaßnahmen fördern.
Die laufende Diskussion über die Novellierung der eIDAS-Verordnung zeigt das Engagement der Regierung, mit den sich rasch entwickelnden Technologien Schritt zu halten und sicherzustellen, dass gesetzliche Rahmenbedingungen den Anforderungen einer sich wandelnden digitalen Landschaft gerecht werden. Es bleibt zu hoffen, dass die resultierenden Lösungen einen ausgewogenen Ansatz zwischen Sicherheit, Datenschutz und Benutzerfreundlichkeit bieten, um das Vertrauen der Bürger in die digitale Kommunikation weiter zu stärken.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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