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Steuer & Recht |
Am 22. Dezember 2023 hat die Europäische Union einen wegweisenden Schritt in Richtung umweltfreundlicherer Produkte gemacht. Die EU-Mitgliedstaaten haben die neue Ökodesign-Verordnung verabschiedet, die eine Revolution im Produktdesign und der Herstellungspraxis einläutet. Ziel ist es, den gesamten Lebenszyklus von Produkten zu berücksichtigen und dabei auf Ressourcenschonung, Langlebigkeit, Reparierbarkeit und Energieeffizienz zu setzen. Insbesondere soll die Vernichtung gebrauchsfähiger Konsumartikel wie Textilien und Schuhe eingedämmt werden.
Bundesumweltministerin Steffi Lemke äußerte sich enthusiastisch zur neuen Verordnung, die sie als Meilenstein für umweltfreundliches Produktdesign bezeichnete. Zukünftig sollen Produkte nicht nur länger halten, sondern auch reparierbar, aus recyceltem Material hergestellt und leicht recycelbar sein. Lemke betonte die Bedeutung des Produktdesigns als zentralen Hebel für eine echte Kreislaufwirtschaft und lobte besonders das Verbot der einfachen Vernichtung gebrauchsfähiger Textilien als wichtigen Schritt weg von der Wegwerfgesellschaft.
Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck bezeichnete den Tag als wegweisend für den European Green Deal. Die Ökodesign-Verordnung betrachte den gesamten Lebenszyklus von Produkten, von der Konzeption über den Betrieb bis zur Reparatur oder dem Recycling. Habeck betonte das Potenzial der Verordnung für eine klimafreundliche Kreislaufwirtschaft und die Entstehung von grünen Leitmärkten. Ökodesign stehe für Qualität, Effizienz und Ressourcensparsamkeit, und einheitliche Mindestanforderungen würden den freien Warenverkehr im Binnenmarkt unterstützen.
In den Verhandlungen zur Verordnung hatte die Bundesregierung erfolgreich auf die Stärkung der Kreislaufwirtschaft, die Förderung der Reparatur und der Rohstoff-Wiedergewinnung sowie ein Verbot der Vernichtung gebrauchsfähiger Produkte gedrängt.
Die bisherige Ökodesign-Richtlinie war auf energieverbrauchsrelevante Produkte beschränkt. Die neue Verordnung hingegen erstreckt sich auf fast alle Produkte. Sie legt grundlegende Leistungsanforderungen fest, die in nachgeordneten Regelungen für konkrete Produktgruppen ausgearbeitet werden sollen. Diese Anforderungen decken den gesamten Lebenszyklus ab und umfassen Material-, Energie- und Ressourceneffizienz sowie Aspekte wie Langlebigkeit, Reparierbarkeit und Recyclingfähigkeit. Die Europäische Kommission wird nach dem Inkrafttreten der Verordnung Produktregelungen für verschiedene Kategorien auf den Weg bringen, beginnend mit Möbeln, Textilien und Schuhen, Eisen, Stahl, Aluminium, Reinigungsmitteln und Chemikalien. Übergangsfristen von 18 Monaten sollen sicherstellen, dass auch kleine und mittlere Unternehmen die Anforderungen erfüllen können.
Die Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren von den neuen Regeln, da Produkte durch geringeren Stromverbrauch, Langlebigkeit und Reparierbarkeit kostensparender werden. Die Einführung eines Digitalen Produktpasses, eines Ökodesign-Labels und eines Reparierbarkeits-Index soll den Verbrauchern bei ihrer Kaufentscheidung helfen und transparente Informationen über die Umweltauswirkungen der Produkte liefern.
Nach dem Beschluss der Ständigen Vertretungen der EU-Mitgliedstaaten muss die Ökodesign-Verordnung nun formal im Europäischen Parlament angenommen werden. Nach dem finalen Beschluss des Rates wird die Verordnung voraussichtlich im 2. Quartal 2024 in Kraft treten.
Kommentar: Ein Wendepunkt für nachhaltigen Konsum
Die Verabschiedung der neuen Ökodesign-Verordnung markiert zweifellos einen bedeutenden Fortschritt in Richtung einer nachhaltigeren und umweltfreundlicheren Wirtschaft. Die ambitionierten Ziele der Verordnung, die auf Ressourcenschonung, Langlebigkeit und Reparierbarkeit setzt, sind ein klarer Schritt weg von der bisherigen Wegwerfmentalität.
Die Tatsache, dass die Verordnung nicht nur auf energieverbrauchsrelevante Produkte beschränkt ist, sondern nahezu alle Produktkategorien umfasst, unterstreicht den umfassenden Ansatz der EU im Kampf gegen Umweltverschmutzung und Ressourcenverschwendung. Es ist ermutigend zu sehen, dass die EU nicht nur auf nationaler, sondern auch auf europäischer Ebene Maßnahmen ergreift, um einen verantwortungsbewussteren Konsum zu fördern.
Besonders lobenswert ist das Verbot der Vernichtung gebrauchsfähiger Produkte, das nicht nur einen Beitrag zum Umweltschutz leistet, sondern auch die Grundlage für eine wirkliche Kreislaufwirtschaft legt. Die Einbeziehung von Mindestanforderungen für verschiedene Produktgruppen und die Einführung von Tools wie dem Digitalen Produktpass und dem Reparierbarkeits-Index werden Verbrauchern helfen, informierte Entscheidungen zu treffen und Unternehmen dazu ermutigen, nachhaltigere Praktiken zu implementieren.
Es bleibt zu hoffen, dass andere Regionen weltweit diesem Beispiel folgen und ähnlich ehrgeizige Maßnahmen für einen nachhaltigen Konsum umsetzen. Die Umsetzung der Ökodesign-Verordnung wird zweifellos eine Herausforderung darstellen, aber die langfristigen Vorteile für die Umwelt und die Gesellschaft sind unbestreitbar. Es ist an der Zeit, dass der Schutz unserer Umwelt nicht nur eine Option, sondern eine Verpflichtung wird, und die EU setzt mit dieser Verordnung ein starkes Zeichen in diese Richtung.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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