• 19.12.2023 – Geld für maximal fünf Tage: Kinderkrankmeldung für Eltern nun auch per Telefon

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Geld für maximal fünf Tage: Kinderkrankmeldung für Eltern nun auch per Telefon

 

Ab dem heutigen Montag haben Eltern die Möglichkeit, ärztliche Bescheinigungen für die Betreuung eines erkrankten Kindes auch telefonisch zu erhalten, ohne dabei eine Arztpraxis persönlich aufsuchen zu müssen. Die Neuerung, die insbesondere berufstätigen Eltern entgegenkommt, wurde im Rahmen einer Gesetzesänderung umgesetzt und ermöglicht es, die notwendigen Unterlagen zur Krankmeldung bequem von zu Hause aus zu erhalten.


Die Regelung sieht vor, dass Eltern, deren Kinder erkrankt sind und eine Betreuung benötigen, nunmehr den Arzt telefonisch konsultieren können, um die erforderliche Krankmeldung zu erhalten. Dieser Service ist auf maximal fünf Tage pro Erkrankung begrenzt. Durch diese Maßnahme sollen Eltern entlastet werden, insbesondere wenn der Gang zur Arztpraxis aufgrund von Arbeitsverpflichtungen oder anderen Hindernissen erschwert ist.

Die telefonische Krankschreibung erfolgt nach einer eingehenden ärztlichen Anamnese, bei der die Symptome des erkrankten Kindes besprochen werden. Der Arzt entscheidet dann, ob eine ärztliche Bescheinigung für die Betreuung des Kindes notwendig ist und stellt diese im Anschluss aus. Die Dokumente werden den Eltern elektronisch übermittelt und können bei Bedarf auch in Papierform in der Arztpraxis abgeholt werden.

Mit dieser Neuerung reagiert die Gesundheitspolitik auf die Bedürfnisse von Eltern, die sich in der Betreuung erkrankter Kinder befinden. Die Möglichkeit der telefonischen Krankmeldung bietet eine zeitgemäße und flexible Lösung, die den Anforderungen einer modernen Arbeitswelt gerecht wird.

Die Regelung ist vorerst befristet und wird zunächst auf ihre Wirksamkeit und Akzeptanz hin überprüft. Sollte sich die telefonische Krankmeldung bewähren, könnte sie langfristig in den Standardrepertoire der gesundheitlichen Versorgung integriert werden.


Kommentar:

Die Einführung der telefonischen Krankmeldung für die Betreuung erkrankter Kinder ist zweifellos ein Schritt in die richtige Richtung, um den Bedürfnissen berufstätiger Eltern gerecht zu werden. Die Flexibilität, die diese Regelung bietet, ist besonders in Zeiten, in denen Homeoffice und flexible Arbeitsmodelle zunehmend an Bedeutung gewinnen, von unschätzbarem Wert.

Die Möglichkeit, ärztliche Bescheinigungen ohne persönlichen Praxisbesuch zu erhalten, wird nicht nur die Belastung für Eltern reduzieren, sondern auch die Effizienz des Gesundheitssystems steigern. Die Entscheidung, diese Regelung vorerst auf maximal fünf Tage pro Erkrankung zu begrenzen, wirkt sinnvoll, um einen missbräuchlichen Gebrauch zu verhindern und gleichzeitig sicherzustellen, dass die Regelung denjenigen zugutekommt, die sie am dringendsten benötigen.

Es bleibt zu hoffen, dass diese Maßnahme nicht nur vorübergehend ist, sondern sich als nachhaltige Lösung etabliert. Die zeitliche Befristung ermöglicht es, Erfahrungen zu sammeln und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen, um die Wirksamkeit und Akzeptanz sicherzustellen. Dieser Schritt unterstreicht die Bedeutung, Gesundheitsdienstleistungen an die sich verändernden Bedürfnisse der Gesellschaft anzupassen und innovative Lösungen zu implementieren.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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