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Steuer & Recht |
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Beschluss IV ZB 4/23 vom 06.09.2023 wichtige Anforderungen an die Kontrolle von Fristen durch Kanzleimitarbeitende präzisiert. In einem konkreten Fall, in dem die Einreichung einer Berufungsbegründung fristversäumt wurde, verdeutlicht der BGH die Verantwortung von Rechtsanwältinnen und -anwälten, klare Anweisungen zu geben und ihre Mitarbeitenden entsprechend zu schulen.
Der Beschluss IV ZB 4/23 des BGH unterstreicht die entscheidende Bedeutung der korrekten Kontrolle von Fristen in Anwaltskanzleien. In diesem Fall wurde eine Frist versäumt, weil eine Kanzleimitarbeiterin die erfolgreiche Übermittlung von Dokumenten nicht korrekt überwacht hatte. Dies führte zu erheblichen rechtlichen Problemen und einem drohenden Versäumnisurteil.
Der BGH betont, dass es nicht ausreicht, die Einhaltung von Fristen einfach zu delegieren. Rechtsanwältinnen und -anwälte müssen ihre Mitarbeitenden klar anweisen und sicherstellen, dass diese über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, um die Übermittlung von Dokumenten im besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) ordnungsgemäß zu kontrollieren.
Die im Beschluss dargelegten Anforderungen an die Anweisungen sind besonders wichtig. Klare und eindeutige Anweisungen, die Verwechslungen verhindern, sind unerlässlich. Zudem müssen Mitarbeitende intensiv geschult werden, um sicherzustellen, dass sie die Überprüfung der erfolgreichen Übermittlung korrekt durchführen können.
Letztendlich müssen Rechtsanwältinnen und -anwälte selbst die Verantwortung übernehmen und regelmäßige stichprobenartige Überprüfungen durchführen, um sicherzustellen, dass die organisatorischen Abläufe in der Kanzlei funktionieren. Dieser Beschluss unterstreicht die Notwendigkeit eines sorgfältigen Fristenmanagements und einer effektiven Schulung des Kanzleipersonals, um rechtliche Komplikationen zu vermeiden.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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