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Steuer & Recht |
Das Landgericht Lübeck hat in einem kürzlich entschiedenen Fall (Az. 15 O 2/23, Urteil vom 02. Juni 2023) eine bedeutende Entscheidung bezüglich der Prozesskosten getroffen, die im Zusammenhang mit rechtswidrigen Kontosperren durch Social-Media-Konzerne auftreten können.
Fallhintergrund
In diesem Fall hatte ein Social-Media-Konzern das Konto einer Nutzerin ohne Vorwarnung wegen angeblich unzulässiger Inhalte deaktiviert. Die betroffene Nutzerin beantragte eine Überprüfung durch das Unternehmen, erhielt jedoch keine Antwort. Selbst die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts führte nicht zu einer Lösung des Problems. Der Anwalt erhielt lediglich eine Standard-E-Mail vom Unternehmen, in der unklar blieb, ob und wann eine Antwort erfolgen würde. Angesichts dieser Situation beantragte der Anwalt eiligen Rechtsschutz beim Landgericht Lübeck mit dem Ziel, dem Unternehmen zu untersagen, das Konto endgültig zu löschen. Doch noch bevor das Gericht über diesen Antrag entscheiden konnte, gab das Unternehmen das Konto der Nutzerin wieder frei.
Streit um die Prozesskosten
Obwohl das Konto der Nutzerin wiederhergestellt wurde, waren zu diesem Zeitpunkt bereits Gerichts- und Anwaltskosten entstanden. Das Unternehmen weigerte sich, diese Kosten zu übernehmen, mit der Begründung, es habe nie beabsichtigt, das Konto endgültig zu löschen, und daher sei eine gerichtliche Intervention unnötig gewesen.
Entscheidung des Landgerichts Lübeck
Das Landgericht Lübeck sah dies anders und entschied zugunsten der Nutzerin. Das Gericht verurteilte das Unternehmen dazu, die Prozesskosten zu tragen. Die Begründung lautete, dass aufgrund des undurchsichtigen Verfahrens seitens des Unternehmens die Nutzerin zu Recht befürchtet hatte, ihr Konto und damit ihre persönlichen Daten endgültig zu verlieren. Die internen Absichten und Prozesse des Unternehmens seien für die Nutzerin nicht erkennbar gewesen und daher nicht relevant.
Spielraum für Nutzer bei gerichtlicher Hilfe
Die Entscheidung des Landgerichts Lübeck betonte auch, dass Nutzer einen gewissen Spielraum haben, wann sie gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen. Dies resultiert aus der Tatsache, dass Plattformbetreiber zwar vorgerichtliche Abhilfemöglichkeiten anbieten, jedoch unklar lassen, wie und wann sie darauf reagieren werden. Hinzu kommt die mangelnde Transparenz bezüglich der Speicherung persönlicher Daten nach einer Kontodeaktivierung und des Zeitpunkts des Löschungsprozesses.
Die Entscheidung des Landgerichts Lübeck vom 2. Juni 2023 wurde durch einen Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 26. August 2023 (Az. 10 W 15/23) bestätigt und ist somit rechtskräftig.
Kommentar:
Diese Gerichtsentscheidung ist von großer Bedeutung, da sie die Frage der Prozesskosten in Fällen von rechtswidrigen Kontosperren durch Social-Media-Konzerne klärt. Die klare Botschaft des Gerichts lautet, dass Nutzerinnen und Nutzer berechtigt sind, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, wenn sie aufgrund undurchsichtiger Verfahrensweisen der Unternehmen befürchten, ihre Konten und persönlichen Daten dauerhaft zu verlieren. Diese Entscheidung setzt ein wichtiges Zeichen für den Schutz der Rechte der Nutzer in der digitalen Welt.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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