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Steuer & Recht |
Das geplante Gesetz zur Bekämpfung von Finanzkriminalität hat in der Wirtschaftsprüferkammer (WPK) eine umfassende Stellungnahme und klare Forderungen hervorgebracht. Das Gesetz sieht die Einrichtung eines Bundesamts zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (BBF) vor, das verschiedene Aspekte der Finanzkriminalitätsbekämpfung unter einem Dach zusammenführt.
Aussageverweigerung und Verschwiegenheitsverpflichtung
Eine der zentralen Forderungen der WPK betrifft die Aussageverweigerung aufgrund von Verschwiegenheitsverpflichtungen. Während das Gesetz Ausnahmen von der Aussagepflicht vorsieht, wenn die Auskunft zur Abwehr von Gefahren erforderlich ist, hat die WPK gefordert, dass Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer (WP/vBP) stets das Recht haben sollten, ihre Aussage zu verweigern. Dies ist angesichts ihrer beruflichen Verschwiegenheitsverpflichtung von entscheidender Bedeutung.
Transparenzregister-Eintragungen und bürokratische Hürden
Die vorgeschlagene Regelung zur Überprüfung und Bestätigung der Vertretungsberechtigung für Eintragungen im Transparenzregister stößt ebenfalls auf Bedenken. Die WPK argumentiert, dass diese "bürokratische" Regelung potenziell hindernisreich für WP/vBP sein kann, die Eintragungen im Transparenzregister für ihre Mandanten vornehmen wollen. Es wird betont, dass eine Überprüfung dieser Regelung erforderlich ist.
"Scharf schalten" des Bußgeldtatbestands
Eine weitere Forderung betrifft den Bußgeldtatbestand für die Nichterfüllung der Pflicht zur Registrierung beim Geldwäscheverdachtsmeldeportal. Die WPK schlägt vor, diesen Tatbestand nicht sofort bei Inkrafttreten der Registrierungspflicht wirksam werden zu lassen, sondern erst ein Jahr später "scharf zu schalten". Dies würde den betroffenen Parteien mehr Zeit geben, sich auf die neuen Anforderungen vorzubereiten.
Weitere Regelungen von Bedeutung für WP/vBP
Neben den genannten Forderungen enthält der Gesetzesentwurf auch strengere Regelungen für Jahresabschlussprüfungen von Finanzholding-Gesellschaften und Versicherungs-Holdinggesellschaften. Diese Änderungen im Kreditwesengesetz und Versicherungsaufsichtsgesetz könnten erhebliche Auswirkungen auf die Tätigkeiten von WP/vBP haben.
Insgesamt zeigt die Stellungnahme der WPK, dass die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen weitreichende Konsequenzen für die Berufspraxis von Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern haben könnten. Es bleibt abzuwarten, wie diese Forderungen und Bedenken in den weiteren Gesetzgebungsprozess einfließen werden und welche Anpassungen am endgültigen Gesetz vorgenommen werden.
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