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Am 16. August 2023 hat das Bundeskabinett dem vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen sowie dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz eingebrachten Gesetzentwurf zur Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze zugestimmt.
Der Gesetzentwurf hat das Ziel, in allen etwa 11.000 Kommunen Deutschlands eine einheitliche Wärmeplanung zu etablieren, um Bürgerinnen, Bürgern sowie Gewerbetreibenden Gewissheit über die jeweilige Energiequelle und Versorgungssituation vor Ort zu verschaffen.
Zusätzlich wird angestrebt, bis zum Jahr 2030 die Hälfte der leitungsgebundenen Wärme klimaneutral zu produzieren. Bis 2030 sollen mindestens 30 % und bis 2040 sogar 80 % der Wärmenetze mit erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme gespeist werden. Das Wärmeplanungsgesetz sieht zudem vor, dass Pläne für den Ausbau der Wärmenetze und die Dekarbonisierung erstellt werden müssen.
Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, äußert sich dazu: "Die Planung der zukünftigen Energiekosten ist für Hauseigentümer von großer Bedeutung. Wohnungssuchende achten heutzutage auf den Energieverbrauch und die Heizungsart. Zukünftig sollen die Antworten auf diese Fragen schnell und leicht verfügbar sein. Da die Voraussetzungen in jeder Kommune unterschiedlich sind, ist ein einheitliches Wärmeplanungsgesetz von nationaler Bedeutung, das einheitliche Standards und Richtlinien für ganz Deutschland festlegt. Die Kosten für diese Planung werden vom Bund mit 500 Millionen Euro gefördert, um den Kommunen einen schnellen Start zu ermöglichen. Für die Bürgerinnen und Bürger entsteht kein Mehraufwand, da bereits vorhandene Daten von Behörden, Energieversorgern und Schornsteinfegern genutzt werden. Die lokale Wärmeplanung bietet mehr Entscheidungssicherheit und Planbarkeit."
Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, betont: "Das Wärmeplanungsgesetz legt den Rahmen für flächendeckende und systematische Wärmeplanung fest. Es befähigt die Kommunen, auf lokaler Ebene tragfähige Wege zur treibhausgasneutralen Wärmeversorgung zu entwickeln und umzusetzen. Damit setzen wir einen zentralen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag um. Fernwärme wird eine entscheidende Rolle in der klimaneutralen Wärmeversorgung der Zukunft spielen, insbesondere in urbanen Gebieten. Aktuell stammt jedoch ein Großteil der Fernwärme noch aus fossilen Quellen. Das Gesetz legt Mindestziele für den Anteil von erneuerbaren Energien und unvermeidbarer Abwärme in Wärmenetzen fest und skizziert den Rahmen für die schrittweise Dekarbonisierung und den Ausbau der Fernwärme. Bis 2030 streben wir einen Durchschnitt von 50 % erneuerbarer Wärme an, bis 2045 streben wir eine vollständig klimaneutrale Versorgung an."
Die Initiative der Bundesregierung, eine einheitliche Wärmeplanung für ganz Deutschland einzuführen und die Dekarbonisierung der Wärmenetze voranzutreiben, ist ein entscheidender Schritt im Kampf gegen den Klimawandel. Die klare Festlegung von Zielen zur Nutzung erneuerbarer Energien und die Förderung einer nachhaltigen Wärmeversorgung sind essenziell, um die Klimaschutzziele zu erreichen. Zudem wird der Fokus auf regionale Bedingungen und datengestützte Planung eine bessere Energieeffizienz und eine nachhaltige Entwicklung auf kommunaler Ebene fördern. Die finanzielle Unterstützung seitens des Bundes erleichtert den Kommunen den Start in die Wärmeplanung und stärkt die lokale Entscheidungsfähigkeit.
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
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