• 18.07.2023 – Jugendamt kann private Kindertagesstätte nicht zur Aufnahme eines Kindes zwingen

    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Das VG Münster hat den Eilantrag eines Kindes abgelehnt, der Stadt Münster aufzugeben, auf den privaten Träger einer Kindertagesstätte dahingehen ...

Business
Gesundheit
Vorsorge
Sicherheit
Finanzen

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

MySecur® Nachrichten - Legislative:


Steuer & Recht |

Jugendamt kann private Kindertagesstätte nicht zur Aufnahme eines Kindes zwingen

 

Das Verwaltungsgericht Münster hat mit Beschluss vom 6. Juli 2023 den Eilantrag eines Kindes abgelehnt, der Stadt Münster aufzugeben, auf den privaten Träger einer Kindertagesstätte dahingehend einzuwirken, den Antragsteller aufzunehmen.

Die Eltern des in Münster wohnenden unter dreijährigen Kindes hatten den Betreuungsbedarf zum 1. August 2023 über den sog. Kita-Navigator der Antragsgegnerin angemeldet. Das Kind war jedoch weder bei der im Februar 2023 stattgefundenen Platzvergabe noch im Rahmen des wegen technischer Probleme im März 2023 wiederholten Vergabeverfahrens berücksichtigt worden. Nachdem das Gericht dem entsprechenden Eilantrag mit Beschluss vom 7. Juni 2023 (Az. 6 L 409/23) stattgegeben hatte, hatte die Stadt Münster für das Kind einen etwa 3 km von der Wohnung entfernten Betreuungsplatz in einer Kindertagesstätte angeboten. Diesen Platz nahmen die Eltern jedoch nicht in Anspruch, sondern beantragten erneut eine einstweilige Anordnung unter anderem mit der Begründung: Sie hätten zwischenzeitlich einen für sie günstigeren Betreuungsplatz in einer von einem privaten Träger betriebenen Kindertageseinrichtung gefunden. Die Stadt Münster sei verpflichtet, auf den Träger daraufhin einzuwirken, dass ihr Kind in dieser Kindertagesstätte betreut werde.

Diesen Antrag lehnte das Gericht nunmehr ab. In den Gründen des Beschlusses heißt es unter anderem: Die Antragsgegnerin habe als Trägerin der öffentlichen Jugendhilfe keine rechtliche Handhabe, den privaten Träger einer Kindertageseinrichtung zur Aufnahme eines bestimmten Kindes zu verpflichten, falls dieser nicht freiwillig hierzu bereit sei. Ebenso wenig vermöge sie die Aufnahme eines bestimmten Kindes zu untersagen. Das gelte insbesondere gegenüber freien und privaten Trägern eines Betreuungsangebots. Diese gestalteten ihr Rechtsverhältnis zum Bürger autonom und agierten dabei ausschließlich im Bereich des bürgerlichen Rechts. Eine Rechtsmacht des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe sei nur denkbar, wenn eine entsprechende vertragliche Vereinbarung zwischen ihm und den Trägern von Kindertageseinrichtungen bestehe oder wenn der Träger der öffentlichen Jugendhilfe selbst Kindertageseinrichtungen betreibe. Eine solche vertragliche Vereinbarung bestehe ausweislich der Einlassungen der Antragsgegnerin hier nur für die Belegung in bestimmten Notfällen. Darüber hinaus seien Möglichkeiten der Einwirkung auf den Träger der Kindertageseinrichtung nicht ersichtlich. Der Antragsteller hebe die Privatautonomie des freien Trägers und dessen Entscheidungsfreiheit bei der Belegung seiner Kindertagesstätte selbst hervor. Auch das den Eltern zustehende Recht, für die Betreuung ihrer Kinder zwischen den zur Verfügung stehenden Tagesbetreuungsangeboten zu wählen, verpflichte den Träger der öffentlichen Jugendhilfe nicht zu einer dahingehenden Einwirkung auf freie Einrichtungsträger, dass diese unter Außerachtlassung der ihnen eingeräumten Entscheidungsfreiheit und der von ihnen selbst aufgestellten Auswahlkriterien vom Jugendhilfeträger vorgeschlagene Kinder in ihre Einrichtung aufnehmen müssten. Aus dem Wunsch- und Wahlrecht könnten die Eltern des Antragstellers auch kein Recht auf eine Einwirkung auf freie Träger zur Erhöhung ihrer Kapazitäten herleiten. Dem stehe hier schon entgegen, dass die Antragsgegnerin den Eltern bereits einen geeigneten und zumutbaren Betreuungsplatz in einer anderen Kindertagesstätte nachgewiesen habe.

Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe Beschwerde eingelegt werden.

VG Münster, Beschluss 6 L 558/23 vom 06.07.2023

Quelle: Verwaltungsgericht Münster

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Business All-Inklusive

    MySecur® | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • BerufsunfähigkeitsVorsorge

    MySecur® | Das moderne Berufsunfähigkeitskonzept ohne Wenn und Aber

Aktuell
Ratgeber
Vergleich
Beratung
Kontakt
  • Die Risiken für Apotheken sind kalkulierbar

    ApoSecur® | Rundum-Schutz speziell für Apotheken

Beratungskonzept

Risk Management: Professionelles Sicherheitsmanagement
Versicherungskosten-Check: Geld sparen mit dem richtigen Überblick
Sicherheitkompass: Die umfassenden Lösungen der ApoSecur
MyLeitfaden: Das Leben steckt voller Risiken - Wir begleiten Sie sicher in Ihre Zukunft
MyBusiness: Ihr betriebliches Sicherheitspaket
MyPrivate: Ihr privates Sicherheitspaket
MyTeam: Versicherungslösungen speziell für Angestellte

Business All-Inklusive: Eine einzige Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Business Modular: Risiken so individuell wie möglich absichern
Business Rechtschutz: Mit berufsständischem Rechtsschutz immer auf der sicheren Seite
Business Verdienstausfall: Existenzsicherung - Ihr Ausfall bedeutet Stillstand
Business Kfz-Flotten-Versicherung: Die beste Kfz-Versicherung der Zukunft



Sicher in die Zukunft – www.mysecur.de

QR Code
Startseite Impressum Seitenübersicht Lexikon Checklisten Produktlösungen Vergleichsrechner