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SICHERHEIT | Steuer & Recht |
Das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) zur steuerlichen Absetzbarkeit eines behindertengerechten Gartenumbaus liefert wichtige Klarstellungen zu den Voraussetzungen für außergewöhnliche Belastungen. In dem vorliegenden Fall hatte eine Rollstuhlfahrerin Klage gegen das Finanzamt eingereicht, da sie die Kosten für den behindertengerechten Umbau ihres Gartens als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzen wollte.
Der BFH entschied, dass die Kosten für den Gartenumbau nicht als außergewöhnliche Belastungen anerkannt werden können. Nach Ansicht des Gerichts handelt es sich bei der Gartenpflege um eine Form der Freizeitgestaltung und nicht um Aufwendungen, die dem Steuerpflichtigen zwangsläufig entstanden sind. Der BFH betonte, dass nur Kosten, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung zwangsläufig entstehen, als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden können. Da der Umbau in erster Linie der frei gewählten Freizeitgestaltung diente und nicht primär der Krankheit oder Behinderung geschuldet war, wurden die Kosten nicht als außergewöhnliche Belastungen anerkannt.
Allerdings gibt es eine Ausnahme: Gemäß § 35a Einkommensteuergesetz können die in den Umbaukosten enthaltenen Lohnaufwendungen steuerlich abgesetzt werden. Dies ist eine positive Entwicklung für die Klägerin, da zumindest ein Teil der Kosten berücksichtigt werden kann.
Das Urteil des BFH verdeutlicht die enge Auslegung der Voraussetzungen für außergewöhnliche Belastungen. Es zeigt, dass nicht alle Kosten, die im Zusammenhang mit einer Krankheit oder Behinderung entstehen, automatisch steuerlich absetzbar sind. Vielmehr müssen die Aufwendungen zwangsläufig entstehen und vorwiegend auf die Krankheit oder Behinderung zurückzuführen sein.
Für Steuerpflichtige, die einen behindertengerechten Umbau ihres Gartens planen, ist es wichtig, sich über die steuerlichen Auswirkungen im Voraus zu informieren. Obwohl die Kosten für den Umbau in diesem Fall nicht als außergewöhnliche Belastungen anerkannt wurden, können zumindest die Lohnaufwendungen steuerlich abgesetzt werden. Es empfiehlt sich, die genauen rechtlichen Bestimmungen zu beachten und gegebenenfalls professionellen Rat einzuholen, um die steuerlichen Möglichkeiten vollständig auszuschöpfen.
Insgesamt zeigt das Urteil, dass die steuerliche Absetzbarkeit von Kosten im Zusammenhang mit Behinderungen oder Krankheiten sorgfältig geprüft werden sollte. Es unterstreicht die Bedeutung einer genauen Kenntnis der steuerlichen Vorschriften und der individuellen Umstände eines Falls, um mögliche steuerliche Vorteile zu nutzen.
BFH, Urteil vom 26.10.2022 – Az. VI R 25/20
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