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VERSANDHANDEL
München - Nachdem Schwarz-Gelb von dem noch im Koalitionsvertrag versprochenen Pick-up-Verbot endgültig Abstand genommen hat, denkt man im Bundesjustizministerium (BMJ) über strengere Auflagen für die Betreiber nach. „Wir wollen die Auswüchse des Versandhandels im Interesse der Patientinnen und Patienten zurückdrängen", sagte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) beim Kooperationsgipfel des Bundesverbands Deutscher Apothekenkooperationen (BVDAK) in München. Die Bundesregierung sei für Vorschläge einer stärkeren Regulierung offen.
Stärkere Regulierung: Bundesjustizministerium Sabine
Leutheusser-Schnarrenberger will strengere Auflagen für Betreiber von
Pick-up-Stellen. Foto: Deutscher Bundestag/ Lichtblick/ Achim Melde
Nach intensiver Prüfung sei sie persönlich, zusammen mit den
Fachreferenten aus BMJ und Bundesinnenministerium, zu dem Schluss
gekommen, dass ein Pick-up-Verbot ein ungerechtfertigter Eingriff in die
Berufsfreiheit von Versandapotheken und Pick-up-Betreibern sei, so
Leutheusser-Schnarrenberger. „So lange die Arzneimittel ordnungsgemäß
ankommen, ist alleine der Schutz der Apotheker vor dieser Konkurrenz
kein hinreichender Grund für ein Verbot."
Vorschläge, ein Verbot notfalls gerichtlich prüfen zu lassen, hält die
Ministerin für nicht zielführend: „Eine Niederlage wäre ein fatales
Signal." Man könne vom Gesetzgeber nicht erwarten, einen „äußerst
fragwürdigen Weg" zu gehen, so Leutheusser-Schnarrenberger, die der
Einladung ihres Parteifreundes, des BVDAK-Vorsitzenden Dr. Stefan
Hartmann, gefolgt war.
Stattdessen will die Ministerin die aktuelle Situation durch neue
Anforderungen weiter entwickeln: „Wenn ein Verbot verfassungsrechtlich
auf größte Bedenken stößt, sollte man überlegen, wie man über
kostenverbundene Qualitätsanforderungen die Wettbewerbsfähigkeit
wiederherstellen kann." Denkbar seien Qualitätsanforderungen an Personal
und Räumlichkeiten, aber auch an die Aufbewahrung und Rücksendung der
Medikamente und an Beratungspflichten.
Die inhaltliche Ausgestaltung könne bei der Novellierung der
Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) angegangen werden, so
Leutheusser-Schnarrenberger. Ein Vorschlag zu den Anforderung an
Rezeptsammelstellen liege bereits vor; man sei gerne bereit, den Dialog
mit den Sachverständigen zu führen.
Patrick Hollstein, Donnerstag, 03. Februar 2011, 16:36 Uhr
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