• 03.02.2011 - Plan B für Pick-up-Stellen

    POLITIK – VERSANDHANDEL München - Nachdem Schwarz-Gelb von dem noch im Koalitionsvertrag versprochenen Pick-up-Verbot endgültig Abstand genommen hat, denkt man im Bundesj ...

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VERSANDHANDEL

Plan B für Pick-up-Stellen

 

München  -  Nachdem Schwarz-Gelb von dem noch im Koalitionsvertrag versprochenen Pick-up-Verbot endgültig Abstand genommen hat, denkt man im Bundesjustizministerium (BMJ) über strengere Auflagen für die Betreiber nach. „Wir wollen die Auswüchse des Versandhandels im Interesse der Patientinnen und Patienten zurückdrängen", sagte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) beim Kooperationsgipfel des Bundesverbands Deutscher Apothekenkooperationen (BVDAK) in München. Die Bundesregierung sei für Vorschläge einer stärkeren Regulierung offen.

Stärkere Regulierung: Bundesjustizministerium Sabine Leutheusser-Schnarrenberger will strengere Auflagen für Betreiber von Pick-up-Stellen. Foto: Deutscher Bundestag/ Lichtblick/ Achim Melde

Stärkere Regulierung: Bundesjustizministerium Sabine Leutheusser-Schnarrenberger will strengere Auflagen für Betreiber von Pick-up-Stellen. Foto: Deutscher Bundestag/ Lichtblick/ Achim Melde

Nach intensiver Prüfung sei sie persönlich, zusammen mit den Fachreferenten aus BMJ und Bundesinnenministerium, zu dem Schluss gekommen, dass ein Pick-up-Verbot ein ungerechtfertigter Eingriff in die Berufsfreiheit von Versandapotheken und Pick-up-Betreibern sei, so Leutheusser-Schnarrenberger. „So lange die Arzneimittel ordnungsgemäß ankommen, ist alleine der Schutz der Apotheker vor dieser Konkurrenz kein hinreichender Grund für ein Verbot."

Vorschläge, ein Verbot notfalls gerichtlich prüfen zu lassen, hält die Ministerin für nicht zielführend: „Eine Niederlage wäre ein fatales Signal." Man könne vom Gesetzgeber nicht erwarten, einen „äußerst fragwürdigen Weg" zu gehen, so Leutheusser-Schnarrenberger, die der Einladung ihres Parteifreundes, des BVDAK-Vorsitzenden Dr. Stefan Hartmann, gefolgt war.

Stattdessen will die Ministerin die aktuelle Situation durch neue Anforderungen weiter entwickeln: „Wenn ein Verbot verfassungsrechtlich auf größte Bedenken stößt, sollte man überlegen, wie man über kostenverbundene Qualitätsanforderungen die Wettbewerbsfähigkeit wiederherstellen kann." Denkbar seien Qualitätsanforderungen an Personal und Räumlichkeiten, aber auch an die Aufbewahrung und Rücksendung der Medikamente und an Beratungspflichten.

Die inhaltliche Ausgestaltung könne bei der Novellierung der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) angegangen werden, so Leutheusser-Schnarrenberger. Ein Vorschlag zu den Anforderung an Rezeptsammelstellen liege bereits vor; man sei gerne bereit, den Dialog mit den Sachverständigen zu führen.

Patrick Hollstein, Donnerstag, 03. Februar 2011, 16:36 Uhr

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(APOTHEKE ADHOC)

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